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1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
wurden durch den Direktionssekretär Max Gisler, den Kantonsbaumeister Herbert Staub und den stellvertretenden Leiter des Tiefbauamts, Max Fankhauser, beantwortet. Im Weiteren nahm der Leiter der Finanzkontrolle Staatskanzlei regeln für ihre Ämter und Abteilungen die Zuständigkeiten, Unterstellungen und Stellvertretungen sowie die Zeichnungsbe- rechtigung unter Vorbehalt der Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes ngskommission um- gehend zu informieren. § 30 Globalkredit und § 32 Globalbudget Die Kommission stellte die Frage, ob § 30 Globalkredit und § 32 Globalbudget nicht sachlich zusammen gehören und deshalb
1367.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
des Kantons. § 48 Beanstandungen 1 Die Finanzkontrolle kann der geprüften Stelle eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme zu beanstandeten Sachverhalten und zur Auskunftserteilung über die getroffenen Belege nur verbuchen, wenn die erforderlichen Visa vorhanden sind. 6. Abschnitt Finanzkontrolle § 41 Stellung 1 Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons. Sie unterstützt a) den Vollzugsaufgaben beauftragt werden. 10 § 47 Berichterstattung 1 Die Finanzkontrolle teilt der geprüften Stelle die Ergebnisse ihrer Prü- fung schriftlich mit. Der Prüfbericht enthält Hinweise und Empfehlungen
1367.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
des Kantons. § 48 Beanstandungen 1 Die Finanzkontrolle kann der geprüften Stelle eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme zu beanstandeten Sachverhalten und zur Auskunftserteilung über die getroffenen Belege nur verbuchen, wenn die erforderlichen Visa vorhanden sind. 6. Abschnitt Finanzkontrolle § 41 Stellung 1 Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons. Sie unterstützt a) den Vollzugsaufgaben beauftragt werden. 10 § 47 Berichterstattung 1 Die Finanzkontrolle teilt der geprüften Stelle die Ergebnisse ihrer Prü- fung schriftlich mit. Der Prüfbericht enthält Hinweise und Empfehlungen
1367.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
und die Staatskanzlei für ihre Ämter und Abteilungen die Zuständigkeiten, Unterstellungen und Stellvertretungen sowie die Zeichnungsberechtigung unter Vorbehalt der Bestimmungen des Finanz- haushaltgesetzes e und die Finanz- kontrolle zu einer Stellungnahme bis 26. Juli 2006 eingeladen. Auch das Obergericht und das Verwaltungsgericht reichten eine kurze Stellungnahme ein. Mit dieser Erhebung sollte unter auf das Erfordernis der Einzel- als auch der Kollektivunterschrift zu verzichten. In einigen Stellungnahmen wurde emp- fohlen, gänzlich auf den vorgeschlagenen § 40 Abs. 1 FHG zu verzichten. Mehrere D
1367.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
dass der Stawiko auch Geschäfte vorzulegen sind, welche zu Kostenreduktionen führen. Diese Frage stellte sich explizit bei der Beratung der Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010: W fehlendem freiem Eigenkapital - innerhalb von drei Jahren mit Ertragsüberschüssen auszugleichen ist und stellt einstimmig folgenden Antrag: Î zu § 19 Abs. 2: «Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren
1413.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
das Amt für Migration … 2 Sie nehmen Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Migration … § 6 1 …, stellen sie dem Amt für Migration … 1 bis (neu) Die Gerichte stellen dem Amt für Migration sämtliche Ent- Gerichte stellen dem Amt für Migra- tion rechtskräftige Strafbefehle und Urteile gegen erwachsene ausländi- sche Staatsangehörige unverzüglich zu. Die Jugendanwaltschaft und das Jugendgericht stellen dem Amt richtet sich nach dem Verwaltungsgebührentarif1). 4 Die Polizei entscheidet über den Kostenersatz, stellt die Kosten in Rech- nung und zieht diese ein. 9. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 26
1413.06a - Anhang
auf öffentlichem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) Stand 2005 = 700 Stellenprozente VKD § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 § 28 Ziff. 1 Gerichtsorganisationsgesetz
1413.11a - Beilage
auf öffentlichem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) Stand 2005 = 700 Stellenprozente VKD § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 § 28 Ziff. 1 Gerichtsorganisationsgesetz
1413.08 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der beste- henden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Die vorberatende Kommission war bereit, diesen Stellenbegehren zu entsprechen Plafond lediglich um 3.0 Stellen aufzu- stocken, wobei - 1.5 Stellen zur Umwandlung von bisher drittfinanzierten Stellen (innerhalb der finanzstrategischen Vorgaben) und - 1.5 Stellen zur Bekämpfung der häuslichen z wurden zusätzlich folgende Stellen beantragt: - 1.5 bisherige und von Dritten finanzierte Stellen sollen in den ordentlichen Plafond überführt werden; - 0.8 neue Stellen für die Beurteilung der gemeldeten
1413.10 - Anträge von Thiemo Hächler zur 2. Lesung
übernehmen müssen, sondern auch der Zuger Polizei überlassen können, zumal die Zuger Polizei dafür Stellen zur Verfügung hat. Sofern die Zuger Polizei die Kontrollen durchführt, fallen die erhobenen Ordnungs- ANTRÄGE VON THIEMO HÄCHLER ZUR 2. LESUNG VOM 17. NOVEMBER 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung stellt Thiemo Hächler, Oberägeri, zur 2. Lesung des Gesetzes über die Organisation der Polizei (Polizei

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