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1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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geschaffen, sondern diese Stelle in eine bestehende Trägerschaft eingebunden wer- den solle. Die Beratungsdienste "triangel" unterstützen die Schaffung einer Elternberatungs- stelle im Sinne der Motion. Triangel t seien. Hier solle möglichst unkompliziert Rat und Hilfe geholt werden können. Die CVP-Fraktion stelle fest, dass es verschiedene Anlaufstellen für Eltern bereits gebe, deren Angebote genutzt werden können t und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden eine geeignete Fach- stelle für Jugendschutz und Jugendförderung. Er kann diese Aufgabe einer privaten Trägerschaft übertragen
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1425.06 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Direktionssekretär Tobias Moser, Martina Meienberg, Leiterin des Personalamtes, sowie von deren Stellvertreterin Claudia Fitz, die das Protokoll führte. Wir erstatten Ihnen hierzu unseren Bericht, den wir von Geschäften aus der Justizgesetzgebung um 8 auf 15 Mitglieder erweitert. In diesem Zusammenhang stellte man die fehlende gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Kommis- sionsmitglieder für das
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1425.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Regierung. Unterstützt wurde er von Martina Meienberg, Leiterin des Per- sonalamtes, sowie von deren Stellvertreterin Claudia Fitz, die das Protokoll führte. Wir erstatten Ihnen hierzu unseren Bericht, den wir Geschäften aus der Justizgesetzgebung um acht auf fünfzehn Mitglieder erweitert. In diesem Zusammenhang stellte man die fehlende gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Kommissionsmitglieder für das A
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1425.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1932 (BGS 141.1), mit der die Justizprüfungskommission um acht auf 15 Mitglieder erweitert wurde, stellte sich die grundsätzliche Frage nach der Entschädigung für das Aktenstudium für Angehörige von ständigen
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1424.1 - Motionstext
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überfordert sind. Hier soll möglichst unkompliziert Rat und Hilfe geholt werden können. Die CVP-Fraktion stellt fest, dass es verschiedene Anlaufstellen für Eltern bereits gibt, deren Angebote genutzt werden können
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1429.2 - Antwort des Regierungsrates
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selber. Verschiedene Projekte in den gemeindlichen Schulen zeigen den Willen zum aktiven Handeln. Stellvertretend weisen wir auf zwei Beispiele hin: Oberstufe Zug: Über den Schülerrat wurde eine Softanalyse - 12102 3 II. Nach diesen einleitenden Bemerkungen beantworten wir die in der Interpellation ge- stellten Fragen wie folgt: 1. Wird der Eindruck, dass Jugendliche im Kanton Zug stärker durch Gewalt bedroht ja: Worin liegen die Ursachen und wie kann die Situation verbessert werden? Um zu dieser Kritik Stellung nehmen zu können, müssten wir konkrete Angaben er- halten. Auf Anfrage beim Interpellanten konnte
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1431.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unter Ziffer 6 ausgeführt, der Regierungsrat werde sich 2005 damit befassen und danach zur Motion Stellung nehmen. Die Baudirektion ist damit wegen anderer, dringender Geschäfte in Verzug geraten. Der R von Verwaltungsliegenschaften am Postplatz. Ein Anliegen der Motion wäre erfüllt. Andererseits stellen wir fest, dass auf dem Areal der ehemaligen Landis+Gyr mit 1431.1 - 12018 3 dem Gebäudekomplex „Opus“
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1431.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1431.2 (Laufnummer 12075) ZWISCHENBERICHT ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2006 ZUR BERICHTERSTATTUNG FÄLLIGEN PARLAMENTARISCHEN VORSTÖSSEN BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHA
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1438.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Streckenabschnitts und die Flexibilität bei der Trassierung der Züge erhöht werden. Gleichzeitig stellt der Ausbau auf Doppelspur eine Voraussetzung für zukünftige An- gebotsverdichtungen im Korridor Fr. 400'000.- Das Amt für öffentlichen Verkehr begleitet die Projektierungs- und Bauarbeiten und stellt die vertragskonforme Erstellung sicher. Damit kann gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse des
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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1437.4 (Laufnummer 12291) ANPASSUNG KANTONALER GESETZE AN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE (PARTNERSCHAFTSGESETZ) BERICHT UND AN