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2156.2 - Antwort des Regierungsrates
ausserhalb der Bauzonen einhergeht. Dann wird dieses Materiallager in enger räumlicher Beziehung zur Bau- stelle stehen, nicht anders als im Idealfall bei einer Baustelle innerhalb der Bauzonen. Wie in allen V auch meist schon für andere Zwecke als für blosse Humus- und Aushublager genutzt sind. Im Grunde stellt weder ein gemeindlicher noch ein kan- tonaler Nutzungsplan eine gute Lösung zur Verfügung. Dass die
2155.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
n informierten uns zu Beginn der Sitzung, weshalb diese Richtplananpassung erforderlich ist und stellten die Änderungen in Kapitel P 3.1.2 des Richtplantextes vor. Kurz gesagt geht es darum, dass die Agglomeration definiert und das Berggebiet gehört nicht dazu. Aufgrund der laufenden Entwicklung stellt sich die Frage, ob n icht auch das Berggebiet zur Agglomeration Zug gehören sollte. Die Vertreter
2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
funk- tioniert und für die Polizeiarbeit sehr effizient und wichtig ist. Die Kommission stellt fest, dass die Stellung der/des DSB mit einer Wahl durch den Kan- tonsrat aufgewertet wird und äussert ihre Bedenken Ordnung wahrzunehmen. Irgendwann könnte man gestützt auf Erfahrungswerte ausrech- nen, wie viele Stellenprozente jährlich dazu benötigt werden. So könnte die Polizei selbst nach Bedarf SicherheitsassistentInnen Einschränkung, dass dieses nur dann nicht gelten soll, wenn es mit der Stellung der/des DSB wegen ihrer/seiner unabhängigen Stellung zwingend unverein- bar ist. Damit liegt eine andere Begründungslast vor
2165.02 - Antrag des Regierungsrates
Rahmen ihres Budgets über eigene Ausgabenbefugnisse. § 18d Mitarbeitende, Stellvertretung 1 Die oder der Datenschutzbeauftragte stellt selber die erforderlichen Mit- arbeitenden ge mäss den Bestimmungen des Busse bestraft. § 26a Übergangsbestimmung Für die Amtsperiode 2011 bis 2014 gilt der jetzige Stelleninhaber unter Wahrung des Besitzstands als gewählt. 3 2. Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung Ombudsperson und deren Stellvertretung durch den Kantonsrat; e) der Antrag auf Nichtwiederwahl der oder des Datenschutzbeauftragten sowie der Ombuds person und deren Stellvertretung aus sachlich hinrei-
2165.07b - Beilage 2
Spezial-Synopse Vorlage 2165 - Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012; Vorlage Nr. 2165.3 (Laufnummer 14118) Ergebnis der vorberatenden Ko
2165.07c - Beilage 3
2 Sie übermittelt der Beratungsstelle Namen und Adresse der gewaltbereiten Person. Die Beratungs- stelle nimmt mit der gewaltbereiten Person umge- hend Kontakt auf. Wünscht die gewaltbereite Person keine die Kosten für die freiwillige Beratung selber. 4 Der Kanton kann Beiträge an geeignete Beratungs- stellen leisten. 4 Gelöscht. II. Keine Fremdänderungen. III. - 4 - Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates
2179.2 - Antwort des Regierungsrates
Perspektiven 2030", den das Amt für Umweltschutz bei econcept AG in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht stellt fest, dass je nach geologischen Voraussetzungen zwei Möglichkeiten der Nutzung von Erdwärme zur Verfügung
2177.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
beantragt dem Kantonrat, die vorliegende Kredit -Schlussabrech- nung zu genehmigen. 6. Antrag Wir stellen den Antrag, die Kredit-Schlussabrechnung für das Projekt «Planung und Realisie- rung von Trakt 5
2177.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
prüfen und dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist. 2. Bemerkungen der Stawiko Die Stawiko stellt fest, dass die Finanzkontrolle den Kredit von 25,71 Millionen Franken geprüft hat. Der Kredit von
2178.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Richt e- rinnen und Richter gemäss publiziertem Wahlvorschlag als in stiller Wahl gewählt. Er stellte zudem fest, dass die auf den 24. Juni 2012 festgesetzten Erneuerungswahlen für die kantona- len

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