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2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Thomas Lötscher zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung
2170.11 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Kurt Balmer zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
2170.10 - Antrag von Eugen Meienberg zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Eugen Meienberg zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung
2176.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
koordinieren, muss mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes gelingen. Eine besondere Problematik stellt sich mit Art. 9 Abs. 3 Bst. e des eidgenössischen Energieg e- setzes vom 26. Juni 1998 in der Fassung
2175.2 - Antwort des Regierungsrates
wurden» und stellte fest, dass die angefochtene Zuschlagsverfü- Seite 6/6 2175.2 - 14259 gung rechtswidrig war. In der Begründung führte das Verwaltungsgericht bezüglich dem Fest- stellungsentscheid folgendes öffentliche Ausschreibung, wobei in einer ersten Stufe alle Interessierten einen Antrag auf Teilnahme stellen können. Die Aufraggeberin bzw. der Auf- traggeber bestimmt aufgrund von Eignungskriterien diejenigen
2176.2 - Antrag des Regierungsrates
behörde mit einer Bauanzeige zu melden. Für Solaranlagen gilt diese Anzei- gepflicht allgemein an Stelle der Baubewilligungspflicht. 2 Die Gemeindebehörde teilt die Anzeigen für Bauten und Anlagen ausserhalb
2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Pensionskasse bei Rentenbeginn vor dem vollendeten 65. Altersjahr die Kosten für das zusätzlich zu stellende Vorsorgekapital samt Rückstellungen, welches sich aufgrund des gegenüber der Zuger PK höheren U gelten; der Entwurf dieses Anforderungsprofils ist den angeschlossenen Ar- beitgebenden zur Stellungnahme zuzustellen (Einwohnergemeinden Cham, Risch, Hünenberg, Steinhausen, Oberägeri und Unterägeri) Experten für berufliche Vo r- sorge, Zürich, im Sinne einer «Second Opinion» zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Die beauftragten Experten kommen in ihrem Schreiben vom 7. August 2012 zusammengefasst
2192.2 - Antrag des Regierungsrates
vollendeten 65. Altersjahr erstattet der Kanton der Pensionskasse die Kosten für das zusätzlich zu stellende Vorsorgekapital samt Rückstellungen, welches sich aufgrund des ge- genüber der Zuger Pensionskasse liegen vor, wenn das Vor- sorgevermögen höher ausfällt als die Summe aus Vorsorgekapitalien, Rück- stellungen und Wertschwankungsreserve. Die Finanzierung hat zu gewähr- leisten, dass die Leistungen bei Fälligkeit Teilliquidati- on beim verbleibenden Versichertenbestand entstehen. 3 [Geschäftsnummer] 2 Die Gemeinden stellen die Garantie für den jeweils auf ihre Destinatäre (Aktive und Rentenbeziehende) anfallenden Teil
2190.2 - Antwort des Regierungsrates
Kanton Zug e r- arbeiteten Auflageprojektes für die Autobahn gewesen und von allen involvierten Stellen 2190.2 - 14230 Seite 3/3 genehmigt worden. Im Weiteren zitiert das ASTRA die bereits erwähnte SSV Es sei unsinnig, die Signalisation Richtung A4a auf das Fernziel Chur auszurichten. Anschliessend stellt der Inte r- pellant vier Fragen. Zu deren Beantwortung haben wir sowohl interne Abklärungen getroffen
2192.1b - Beilage 2
Zuger Pensionskasse Stand: 8. Oktober 2012 AG- Nr. Arbeitgeber Zusatz Strasse PLZ Ort Zuordnung Garantie A01 VKKZ-Sekretariat Vereinigung der kath. Kirchgemeinde des Kantons Zug Langackerstrasse 37 63

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