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2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Thomas Lötscher zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung
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2170.11 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Kurt Balmer zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
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2170.10 - Antrag von Eugen Meienberg zur 2. Lesung
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Eugen Meienberg zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung
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2176.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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koordinieren, muss mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes gelingen. Eine besondere Problematik stellt sich mit Art. 9 Abs. 3 Bst. e des eidgenössischen Energieg e- setzes vom 26. Juni 1998 in der Fassung
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2175.2 - Antwort des Regierungsrates
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wurden» und stellte fest, dass die angefochtene Zuschlagsverfü- Seite 6/6 2175.2 - 14259 gung rechtswidrig war. In der Begründung führte das Verwaltungsgericht bezüglich dem Fest- stellungsentscheid folgendes öffentliche Ausschreibung, wobei in einer ersten Stufe alle Interessierten einen Antrag auf Teilnahme stellen können. Die Aufraggeberin bzw. der Auf- traggeber bestimmt aufgrund von Eignungskriterien diejenigen
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2176.2 - Antrag des Regierungsrates
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behörde mit einer Bauanzeige zu melden. Für Solaranlagen gilt diese Anzei- gepflicht allgemein an Stelle der Baubewilligungspflicht. 2 Die Gemeindebehörde teilt die Anzeigen für Bauten und Anlagen ausserhalb
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2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Pensionskasse bei Rentenbeginn vor dem vollendeten 65. Altersjahr die Kosten für das zusätzlich zu stellende Vorsorgekapital samt Rückstellungen, welches sich aufgrund des gegenüber der Zuger PK höheren U gelten; der Entwurf dieses Anforderungsprofils ist den angeschlossenen Ar- beitgebenden zur Stellungnahme zuzustellen (Einwohnergemeinden Cham, Risch, Hünenberg, Steinhausen, Oberägeri und Unterägeri) Experten für berufliche Vo r- sorge, Zürich, im Sinne einer «Second Opinion» zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Die beauftragten Experten kommen in ihrem Schreiben vom 7. August 2012 zusammengefasst
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2192.2 - Antrag des Regierungsrates
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vollendeten 65. Altersjahr erstattet der Kanton der Pensionskasse die Kosten für das zusätzlich zu stellende Vorsorgekapital samt Rückstellungen, welches sich aufgrund des ge- genüber der Zuger Pensionskasse liegen vor, wenn das Vor- sorgevermögen höher ausfällt als die Summe aus Vorsorgekapitalien, Rück- stellungen und Wertschwankungsreserve. Die Finanzierung hat zu gewähr- leisten, dass die Leistungen bei Fälligkeit Teilliquidati- on beim verbleibenden Versichertenbestand entstehen. 3 [Geschäftsnummer] 2 Die Gemeinden stellen die Garantie für den jeweils auf ihre Destinatäre (Aktive und Rentenbeziehende) anfallenden Teil
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2190.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kanton Zug e r- arbeiteten Auflageprojektes für die Autobahn gewesen und von allen involvierten Stellen 2190.2 - 14230 Seite 3/3 genehmigt worden. Im Weiteren zitiert das ASTRA die bereits erwähnte SSV Es sei unsinnig, die Signalisation Richtung A4a auf das Fernziel Chur auszurichten. Anschliessend stellt der Inte r- pellant vier Fragen. Zu deren Beantwortung haben wir sowohl interne Abklärungen getroffen
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2192.1b - Beilage 2
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Zuger Pensionskasse Stand: 8. Oktober 2012 AG- Nr. Arbeitgeber Zusatz Strasse PLZ Ort Zuordnung Garantie A01 VKKZ-Sekretariat Vereinigung der kath. Kirchgemeinde des Kantons Zug Langackerstrasse 37 63