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3180.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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umlichkeiten) unterstützt werden. Die Frage nach einer Reduktion bzw. den Erlass von Mietkosten stellte sich bereits letzten Frühlin g. Wie ein Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, maximal 66,1 Millionen Franken zugestimmt. Die zweite Lesung findet am 17. Dezember 2020 statt. 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen Das vorliegende Postulat verlangt eine (vorerst befristete) Unterstützung
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3177.1 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission
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Die Vorberei- tung der Wahl der Mitglieder, der Präsidentin oder des Präsidenten und deren Stellvertretung obliegt der engeren Justizprüfungskommission (JPK) des Kantons Zug (§ 19 Abs. 3 Ziff. 6 GO KR
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3178.1 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 3178.1 Laufnummer 16472 «Die Beilage zu dieser Vorlage enthält besonders schützenswerte Personendaten und wird deshalb nur den Mitgliedern des Kantonsrats postalisch zugestellt. Sie wird e
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3185.8 - Zusatzantrag des Regierungsrats
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blei- ben die Vorschriften des Feuer- und Umweltschutzes. 2 Gebäude und Anlagen sind so zu er- stellen und zu unterhalten, dass mög- lichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb Vor- schriften dieses Gesetzes und der Ver- ordnung verstossen wird. Bestätigt sich diese Annahme, stellt sie die an- gefallenen Kosten der Eigentümer- schaft in Rechnung. Sie hat das Zu- trittsrecht. -
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3185.9a - Beilage: Detailerläuterungen
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werden. • Datengrundlagen: Den Angaben zum Budgetbedarf liegt ein speziell für den Kanton Zug er- stelltes Modell zugrunde. Eingeflossen sind u. a. Daten aus der Feuerungskontrolle und Er- kenntnisse aus sowie der Annuität der Investitionskosten. Die Baudirektion publiziert die zu verwendenden Werte und stellt eine Re- chenhilfe zur Verfügung. Verglichen werden die Jahreskosten für eine fossil betriebene Anlage
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3187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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AHV-Renten entstehen würden, aufzubürden. 4.3. Steuerrechtliche Überlegungen Bereits in seinen Stellungnahmen vom 12. November 2008 zur Motion Kaufmann bzw. vom 12. Februar 2014 zur Motion Estermann hielt steuerbaren Einkommen ab. Auf Bundesebene existieren ältere Schätzungen. So ging der Bundesrat in der Stellungnahme zur Motion Kaufmann von schweizweiten Steuerausfällen bis zu 4 ,7 Milliarden Franken für Bund damaligen schweizweiten Einkommenssteuereinnahmen ausgemacht hätte (Zahlenstand 2006). In der Stellungnahme zur Motion Estermann (Zahlenstand 2010) wurde von Mindereinnahmen von rund 770 Millionen Franken
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3186.1 - Antwort des Regierungsrats
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Anwesenheitsstatus von getesteten Personen vorgenommen. Bei Bedarf könnten entsprechende Auswertungen er- stellt werden. 8. Ist der Regierungsrat bereit, regelmässig entsprechende anonymisierte Auswertun- gen vornehmen
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3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Organisationen, die weder den sozialen noch den gesell- schaftlichen Frieden mit einseitigen Stellungnahmen riskieren wollen. Die Kirchensteuer für ju- ristische Personen untersteht kantonaler Hoheit. der Kantone, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche zu ordnen und insbesondere die rechtliche Stellung der Religionsgemeinschaften zu be- stimmen. Der Bund hat sich damit begnügt, einige – allerdings
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3189.1 - Interpellationstext
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eine Heilmittelkontrolle hatte. Per 1. Januar 2021 wurde die Stelle eines/r Kantonsapothekers/in geschaffen. In diesem Zusammenhang stellen sich für uns mehrere Fragen zur generel len Situation der Apotheken «Kantonsapothe- ker/in», sondern «nur» eine Heilmittelkontrolle hatte. Nun wurde per 1. Januar 2021 die Stell e eines/r Kantonsapothekers/in geschaffen. 12. Was ist der Grund hierfür? 13. a) Welche Aufgaben übernimmt
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3196.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Identität und die Eingriffsintensität waren nach Auffassung des Bun- desgerichts ohne Belang.5 Damit stellte das Bundesgericht die nicht genehmigungspflichtige verdeckte Fahndung faktisch der verdeckten Ermittlung mit sexuellem Inhalt geführt und E-Mail-Adres- sen sowie Telefonnummern ausgetauscht worden waren, stellte gemäss Bundesgericht eine polizeiliche Vorermittlung ausserhalb der StPO dar. Die zweite Phase, in g des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung", BBl 2012 5591 ff.; Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012, BBl 2012 5609. 3196.1 - 16513 Seite 5/19 Mit Verweis auf diese