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3221.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kantons sowie privater Dritter mit Leistungsvereinbarung mit dem Kanton innert drei Monate nach Stellenantritt und danach alle zwei Jahre mit einem erfolgreichen Test absolviert werden. Frage 6: Werden in Wie lassen sich aus Sicht des Regierungsrats solche Sicherheitslücken künftig verhi n- dern? Wer stellt den Schutz der Daten sicher? Ein ähnlicher Fall lässt sich kaum vermeiden. Der Kanton muss sich bei Prozesse auch wirksam sind. Neben institutionalisierten und standardisierten Datenschutzprozessen stellt auch die Sensibili- sierung der verantwortlichen Organe für Datenschutz und Informationssicherheit
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3220.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Fällen mit 20 880 Franken be- lastet; bei 3 Fällen mit 31 320 Franken. 2.2. Gemäss § 22bis Abs. 8 stellt das Amt für Justizvollzug dem Obergericht die Kosten des Vollzugs in Rechnung. Sind damit die Ba Anzahl angeordneter Überwachungen an, also auch ohne die zivilrechtlichen Vollzüge. Diese Fixkosten stellt der VBD bzw. die Sicherheitsdirektion dem Obergericht nicht in Rechnung (auch nicht teilweise), sondern der erweiterten Justizprüfungskommission beiliegt. Zum vom Obergericht beantragten § 22bis Abs. 6 stellt die erweiterte Justizprüfungskommis- sion den Antrag auf ersatzlose Löschung. Der Finanzdirektor
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3220.4a - Beilage Synopse
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se. 7 Das Amt für Justizvollzug stellt dem Gericht, das die elektronische Überwachung anordnet, die Kosten des Vollzugs in Rechnung. 8 Das Amt für Justizvollzug stellt dem Gericht, das die elektronische zuständige Gericht deren Vollziehbarkeit ab. Den als vollstreckbar erklärten Anordnungsentscheid stellt es dem Amt für Justizvollzug umgehend zu. 3 Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der e Durchsetzung der angeord- neten Verbote gemäss Art. 28b ZGB verwendet wer- den. Das Amt für Justizvollzug stellt sicher, dass die Daten spätestens zwölf Monate nach Abschluss der angeordneten Überwachungsmassnahme
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3221.1 - Interpellationstext
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Impfung, sondern auch den verabreichten Impfstoff mit Hersteller und Losnummer. In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen: 1. Weshalb wurde der Amazon-Mailservice für eine bezüglich Wie lassen sich aus Sicht des Regierungsrats solche Sicherheitslücken künftig verhin- dern? Wer stellt den Schutz der Daten sicher? 4. Welche Änderungen in den Prozessabläufen werden angestrebt, damit
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3220.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Amt für Justizvollzug stellt sicher, dass die Daten spätestens zwölf Monate nach Abschluss der angeordneten Überwachungsmassnahme gelöscht werden. 6 Das Amt für Justizvollzug stellt dem Gericht, das die zuständige Ge- richt deren Vollziehbarkeit ab. Den als vollstreckbar erklärten Anordnungs- entscheid stellt es dem Amt für Justizvollzug umgehend zu. 3 Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der e
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3220.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2022
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Amt für Justizvollzug stellt sicher, dass die Daten spätestens zwölf Monate nach Abschluss der angeordneten Überwachungsmassnahme gelöscht werden. 6 Das Amt für Justizvollzug stellt dem Gericht, das die zuständige Ge- richt deren Vollziehbarkeit ab. Den als vollstreckbar erklärten Anordnungs- entscheid stellt es dem Amt für Justizvollzug umgehend zu. 3 Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der e
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3155.2 - Antwort des Regierungsrats
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Ressourcensituation aufgrund der SWOT -Analysen wie folgt zusammen: «Beim IT-Personal sind Stellvertretungen die grosse Herausforderung. Der Kostenrahmen schafft transparente Verhältnisse, kann sich aber die Anwendung tadellos. Für den zusätzli- chen Support der Lehrpersonen an der Kantonsschule Zug stellte das Amt für Informatik (AIO) Ressourcen im Sinne einer kurzfristigen und befristeten Massnahme zur
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3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nt oder in einem Gesamtarbeits- vertrag (GAV) geschehen. 3156.2 - 16683 Seite 3/6 Wie in der Stellungnahme zu Aussage a) ausgeführt, prüft das Arbeitsinspektorat bei Kontroll- besuchen im Rahmen von B
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3154.1 - Postulatstext
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ähiges WLAN und angemessene Speicherkapazitäten für Lehrpersonen und Schüler*innen a) Der Kanton stellt sicher, dass alle kantonalen Schulen mit einem leistungsfähigen, zu- verlässigen WLAN-Netz ausgestattet Fällen von Fernunterricht und in den Unterrichtspeaks (z.B. zu Beginn der Lektionen). b) Der Kanton stellt sicher, dass alle kantonalen Lehrpersonen und Schüler*innen der kantonalen Schulen einen Zugang zu
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3162.1 - Antwort des Regierungsrats
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s- gründen vorbehalten. Diese werden in der Vollzugshilfe der Konferenz Kantonaler Energiefach- stellen (EnFK) EN-10 präzisiert. Danach ist der Betrieb von Aussenheizungen mit nichterneu- erbarer Energie