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3004.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zwei Gemeinden führen ergänzend gebundene Tagesschulen. • Die Angebote in modularer Tagesstruktur stellen sich wie folgt dar: Modulare Tagesstruktur Gebundene Tagesschulen Der Besuch der Betreuungseinheiten Entscheide im Bereich der obligatorischen Schulzeit zuständig; soweit andere Behörden zuständig sind, stellt er Antrag. 2018 beschloss der Bildungsrat «Str a- tegische Entwicklungslinien für die Zuger Volksschulen
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3003.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Rahmen der Entlastungs- und Sparmassnahmen des Kantons (Entlastungsprogramm 2015–2018; Finanzen 2019) stellte der Kanton diese Planungen zwischenzeitlich ein. Im letzten Jahr nahm die Bau- direktion die Pla
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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vertragswerk wurden im Sommer 2017 im Rahmen e i- nes Mitberichtsverfahrens erste grundsätzliche Stellungnahmen der am Projekt Beteiligten ei n- geholt. Im Anschluss wurden die noch offenen Punkte weitgehend vorberatende Kommission des Kantonsrats zu fäl len. Ent- sprechend kann aus der vorliegenden Stellungnahme kein Präjudiz zu e inem späteren Ent- scheid der Kommission für oder gegen die Ablösung des N rechte) - generelle Aktien-Übertragungen zwischen den Aktionären (mit Vorhandrechten, zur Sicher- stellung der Gleichberechtigung der Aktionäre und zur Vermeidung unerwünschter Verän- derungen der Mehrh
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3010.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erneuerbaren Energien» zur Ermittlung des Sonnen- energiepotenzials bei kantonalen Bauten und Anlagen stellte der Kanton fest, dass auf kanto- nalen Bauten und Anlagen erst ein kleiner Anteil des realisierbaren
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3009.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Pro- jekte entstanden. Des Weiteren nimmt die Gemeinde Walchwil dank ihrer Lage eine beson- dere Stellung bei der Förderung der stark bedrohten Reptilien ein. Mit dem Bau von Tro- ckensteinmauern in den weist auf den Verlust und die Fragmentierung von ökologisch wertvollen Lebensräumen hin. Das BAFU stellt darin fest, dass eine Vereinheitlichung der Artenvielfalt stattfindet. Der Rückgang von Bienen und
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3008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Beschäftigungsverbot nicht erfasst ist, 8 stellt dieses kein Hinder- nis zur eingereichten Standesinitiative dar. 4.3. Haltung des Regierungsrats zur Stellungnahme des Bundesrates (Interpellation von Sibel Haltung des Regierungsrats zum Anliegen der Motionäre 4 4.3. Haltung des Regierungsrats zur Stellungnahme des Bundesrates (Interpellation von Sibel Arslan) 5 5. Antrag 5 1. In Kürze Der Regierungsrat
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3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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könnten. Man müsse die Online-Bewilligungen deshalb auf 5 Jahre begrenzen. Ein Kommissionsmitglied stellte den folgenden Antrag: «Kantonale und gemeindliche Organe dürfen Personendaten, besonders schützenswerte Rückkommensantrag gestellt , welcher von der Kom- mission abgelehnt wurde. Nach Abschluss der Beratungen stellte sich heraus, dass der Rück- kommensantrag das notwendige Quorum erreicht hatte, doch wurde von einer wurde gefragt, ob die Aufzählung der Daten abschliessend gemeint sei. Die Gesundheitsdi- rektion stellte klar, dass es sich bei den Angaben in Ziff. 2 um besonders schützenswerte Da- ten handle, für welche
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3025.3a - Synopse
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Einwohnerdienste für das Einwohnerregister zuständigen Stellen dürfen zusätzlich die von den anderen Einwohnerdienstenfür das Einwohnerregister zuständigen Stellen gelieferten Personendaten und be- sonders sch Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) geführt. 3 Die industriellen Werke und andere registerführende Stellen stellen die Daten gemäss Art. 8 Abs. 2 des Registerharmonisierungsgesetzes[SR 431.02] unent- geltlich Berücksichtigung von Datensperren; 6. die Genehmigung von bedarfsgerechten Abrufverfahren; 7. die Stellungnahme zu Gesuchen um Zugriff auf Personendaten und besonders schützenswerte Personendaten der kantonalen
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3025.4 - Ergebnis 1. Lesung
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beziehen. Die für das Einwohnerregister zu- ständigen Stellen dürfen zusätzlich die von den anderen für das Einwohner- register zuständigen Stellen gelieferten Personendaten und besonders schüt- zenswerten bäude- und Wohnungsregister (GWR) geführt. 3 Die industriellen Werke und andere registerführende Stellen stellen die Daten gemäss Art. 8 Abs. 2 des Registerharmonisierungsgesetzes3) unent- geltlich zur Verfügung Berücksichtigung von Daten- sperren; 6. die Genehmigung von bedarfsgerechten Abrufverfahren; 7. die Stellungnahme zu Gesuchen um Zugriff auf Personendaten und besonders schützenswerte Personendaten der kantonalen
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3025.2 - Antrag des Regierungsrats
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bäude- und Wohnungsregister (GWR) geführt. 3 Die industriellen Werke und andere registerführende Stellen stellen die Daten gemäss Art. 8 Abs. 2 des Registerharmonisierungsgesetzes3) unent- geltlich zur Verfügung Genehmigung von bedarfsgerechten Abrufverfahren; 1) Gesundheitsdirektion 6 [Geschäftsnummer] 7. die Stellungnahme zu Gesuchen um Zugriff auf Personendaten und besonders schützenswerte Personendaten der kantonalen Zugang zum Gebäude zu gewährleisten. 5. AHV-Versichertennummer § 16 AHV-Versichertennummer 1 Die Stellen und Institutionen, die mit dem Vollzug von kantonalem Recht betraut sind, dürfen zu diesem Zweck