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3025.5 - Ablauf der Referendumsfrist. 1. Dezember 2020
beziehen. Die für das Einwohnerregister zu- ständigen Stellen dürfen zusätzlich die von den anderen für das Einwohner- register zuständigen Stellen gelieferten Personendaten und besonders schüt- zenswerten bäude- und Wohnungsregister (GWR) geführt. 3 Die industriellen Werke und andere registerführende Stellen stellen die Daten gemäss Art. 8 Abs. 2 des Registerharmonisierungsgesetzes3) unent- geltlich zur Verfügung Berücksichtigung von Daten- sperren; 6. die Genehmigung von bedarfsgerechten Abrufverfahren; 7. die Stellungnahme zu Gesuchen um Zugriff auf Personendaten und besonders schützenswerte Personendaten der kantonalen
3031.2 - Antwort des Regierungsrats
ausformuliertes Gebot der «politische Neutralität» wird in keinem Rechtserlass statuiert. Frage 2: Wie stellt der Regierungsrat im Rahmen seiner eigenen Schul- und im Rahmen seiner Aufsichtskompetenz über die
3064.2 - Antwort des Regierungsrats
n mit grösseren, gegenwärtig umnutzbaren Land- reserven gibt es im Kanton Zug nicht. Der Kanton stellte bis anhin keine entsprechenden Ge- suche. Mit dieser Kurzfassung zur Zuger Wohnraumförderung sind Ände- rungen erstmals im Jahr 2008. Im Jahr 2010 fand eine Totalrevision statt. Die SP-Fraktion stellt insbesondere Fragen zur Praxis von 2010 bis heute. In aller Kürze zum WFG: Der Kanton fördert mit
3063.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
angewiesen waren, anschliessend zehn Jahre lang war- ten müssen, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können, erachtet der Regierungsrat als unverhältnismässig. Der Regierungsrat unterstützt jedoch das
3062.2 - Antwort des Regierungsrats
Beantwortung überwie- sen. Der Regierungsrat hat für die Beantwortung der Interpellation eine Stellungnahme des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) eingeholt. Der Regierungsrat nimmt zu den Fragen der
3075.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
ohne Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage Nr. 3075.2 - 16270 des Regierungsrats. Anschliessend stellte die Baudirektion die einzelnen Kapitel der Reihe nach vor. Die Kommis- sion diskutierte jedes Kapitel klärte die Baudirektion – im Auftrag des Kommissionspräsidenten – ver- schiedene Fragen ab. Diese stellte die Baudirektion der Kommission zu und sie liegen diesem Bericht bei (nachfolgend: «Grundlagen RUV») werden. 3075.3 - 16405 Seite 5/9 c) Diskussion in der Kommission Bereits im Rahmen der Präsentationen stellte sich eine intensive D iskussion ein. Neben grund- sätzlichen Fragen zum Sinn oder Unsinn der Eig
3075.3b - Beilage Grundlagen
wo der Untergrund kiesiges Material enthält. Dieses wird wiederverwertet. Die nächsten Tabellen stellen die Importe und Exporte von Kies dar und mündet in der violetten Spalte mit der Import/Export Bilanz Massnahmen denkbar: Prüfen einer 2. Höherschüttung im Äbnetwald • Weitere Aushubdeponien zur Verfügung stellen (mit einem Volumen von rund 1.5 bis 2.5 Mb m3 • Mehr Recyling gesetzlich verankern (erste Schritte nichtstandfestem Aushub. Dieses Verhältnis ist je nach Baustellen sehr unterschiedlich. Das Problem stellt das nichtstandfeste Material dar, welches auf eigentliche Badewannen angewiesen ist für die Ablagerung
3076.2 - Antwort des Regierungsrats
vergeblicher jahrelanger Vollzugsaufwand bei den kantonalen und gemeindlichen Verwaltungsbehörden. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu? Gerichtsverfahren sind letztlich immer mit einem Risiko behaftet. Wenn werden, dies unter Berücksichtigung der ökologischen Anforde- rungen. Der Bundesgerichtsentscheid stellt den wirtschaftlichen Kraftwerksbetrieb in Frage. Was unternimmt der Regierungsrat, um die wirtsc dabei ergeben sollte, dass ein Kraftwerk unter den neuen Rahmenbedingungen nicht mehr rentabel ist, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie sich der Regierungsrat für die Erhaltung dieser nicht mehr
3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
betroffenen Gebiet das natürlich vorhandene Grundwasservor- kommen zu schmälern. Wir verweisen an dieser Stelle darauf, dass auch die Landwirtschaft in trockenen Sommern einen erhöhten Bedarf an Grundwasser für
3076.1 - Interpellationstext
: Mit der vorliegenden Interpellation wird der Regierungsrat eingeladen zur Beantwortung und Stellungnahme der ehehaften Wasserrechte. Im Kanton Zug existieren ungefähr achtzehn Wasserkraftwerke. Davon antie oder anders ge- sagt, es führt zu Enteignungen der Wasserrechtsbesitzer. Aus diesem Grund stellen die Inter- pellanten folgende Fragen an den Regierungsrat. Fragen: 1. Der Bund hat die Sanierungen vergeblicher jahrelanger Vollzugsaufwand bei den kantonalen und gemeindlichen Verwal- tungsbehörden. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu? 3. Bei sofortiger Umsetzung der neuen Rechtspraxis – d. h. Anwendung

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