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3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
2020 wurde die engere Stawiko vom Finanzdirektor über die ver- schiedenen Massnahmen informiert und stellte Fragen, die an der Sitzung der erweiterten Sta- wiko beantwortet worden sind. Dieses zweistufige Der Regierungsrat beantragt, für den Kantonsanteil maximal 5 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen und somit zusammen mit dem Bund Bürgschaften bis 15 Millionen Franken zu ermöglichen. Das Programm angewiesen sind, erklärte der Finanzdirektor, dass sonst Innovationen abgewürgt würden und die Stellen von rund 3000 Mitarbeitenden, die im Kanton Zug auch Steuern bezahlen, gefährdet sein könnten . Bei
3091.5 - Antrag der Fraktion Alternative - die Grünen zur 2. Lesung
Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stell t die Fraktion Alternative – die Grünen zur 2. Lesung der Änderung des Steuergesetzes: Massnahmen (dauerhaft) folgenden Antrag: Streichungsantrag 2. Lesung Die Fraktion Alternative - die Grünen stellen im Rahmen der 2. Lesung der Vorlage 3091 den Antrag, im Steuergesetz § 2 Abs. 2a (neu) zu streichen
3102.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
leistete ihr aber keine Folge. Mit der Interpellation betreffend Wohnen im Alter vom 3. März 2020 stellte die SP-Fraktion ver- schiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Alter und Wohnen. Im Zentrum ben und die Neuanstellung älterer Arbeitnehmenden. Dazu hat das Verwaltungsgericht in sei- ner Stellungnahme vom 29. August 2018 zwar sein Verständnis für die Petition ausgesprochen und seine Bereitschaft
3103.1a - Beilage RRB betr. Abfederung negativer finanzieller Auswirkungen (COVID-19) bei Startup-Unternehmen im Kanton Zug
Prozent) und den Kanton (35 Prozent) verbürgt. Seite 4/4 Der Kanton Zug bezeichnet als zuständige Stelle für die Administrierung dieses Programms die Finanzdirektion, welche den Beurteilungsprozess und für die COVID-19-Bürg- schaftskredite, haben bei Startups nicht gegriffen. Diese Hilfsprogramme stellen primär auf den Umsatz ab, doch Startups machen noch keine oder nur geringe Umsätze. In der erwähnten
3102.2b - Beilage 2: Vorstösse Altersvorsorge
zur Vorlage 1727) Regierungsrat setzt sich in seiner Antwort mit Querschnittsaufgaben auseinander, stellt fest, dass Alterspolitik eine Querschnittsaufgabe ist. Interpellation betreffend unbefriedigende
3103.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3103.1 Laufnummer 16325 Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unterneh- men (COVID-19-Startup-Bürgschaft) Bericht und Antrag de
3108.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
Vorlage Nr. 3108.2 Laufnummer 16337 Geschäftsbericht 2019 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission vom 5. Juni 2020 Sehr geehrte Frau Präsid
3106.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 3106.1 Laufnummer 16333 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2019 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
2996.1a - Beilage Bericht GSK
Zuständigkeiten wahr:  Sie verabschiedet Stellungnahmen und Empfehlungen zuhanden der Kantone im Be- reich der Geldspielpolitik (Art. 5 lit. a GSK). Gemeinsame Stellungnahmen werden z.B. in Vernehmlassungsverfahren die Kantone, das Verfahren sowie die für die Verteilung der Mittel zuständigen Stellen und die Kriterien, welche die Stellen für die Gewährung von Bei- trägen anwenden müssen, in rechtsetzender Form zu regeln ist;  Die Bezeichnung der für ein Mandat als Revisionsstelle in Betracht fallenden kanto- nalen Stelle wurde geändert (vorher „kantonale Fachstelle“, neu „kantonales Rech- nungsprüfungsorgan“)  Es wird
2996.2a - Konkordatstext (GSK)
ein Regierungsmitglied in die FDKG. Art. 5 Zuständigkeiten der FDKG Die FDKG: a. verabschiedet Stellungnahmen und Empfehlungen zuhanden der Kantone im Bereich der Geldspielpolitik; b. wählt i. die Mitglieder die Stelle der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz gemäss Art. 3 lit. a IVLW. 2 Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Konkordats tritt der Aufsichtsrat der GESPA an die Stelle der hängig sind. 5 Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Konkordats tritt das Geldspielgericht an die Stelle der Rekurskommission gemäss Art. 3 lit. c IVLW. Die amtierenden Richterinnen, Richter, Ersatzrichterinnen

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