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3043.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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den Beschluss des Regierungsrats, die Kantonsschule Zug nicht unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen und sie aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler zu ent - lassen, haben der Schweizer Heimatschutz
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3043.1 - Postulatstext
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drängt sich sogar ein Abriss mit en tspre- chendem Ersatzbau auf. Dazu ist es notwendig, die sich stellenden denkmalschützerischen Fragestellungen mit Blick auf eine energetisch vernünftige und pädagogisch umgehend voranzutreiben. Weiter ist die Entfernung von zur Sanierung ungeeigneter Bauten und die E r- stellung von dadurch notwendiger Ersatzbauten zu prüfen und ebenfalls zeitlich zu priorisieren. Zu diesem
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3041.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3041.1 Laufnummer 16216 Kleine Anfrage von Beni Riedi betreffend staatlich finanzierte Weiterbildungen für Politiker des Kantons Zug Antwort des Regierungsrats vom 14. Januar 2020 Sehr gee
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3048.2 - Antwort des Regierungsrats
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Betreibungs- und Konkursämter und Handelsregisterämter. Frage 7.c: Inwiefern sind spezielle Stellenprofile vorhanden? Zuger Polizei: Die Zuger Polizei verfügt über einen Dienst Wirtschaftsdelikte der Wirtschaftsprüfer als Untersuchungsbeamter angestellt. Strafgericht und Obergericht: Spezielle Stellenprofile waren bis anhin und sind auch weiterhin nicht erforderlich. Die Bildung einer Spezialabteilung ohne Wir- kung, d.h. dem Ersuchen wird nicht nachgekommen. Eine weitere Herausforderung ist die Er- stellung eines für die Ermittlungen oftmals notwendigen Geldflusses. Dies auch mit Blick auf die internationale
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3049.2 - Antwort des Regierungsrats
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dieren können, zeigen sie auf, wie sie ihre Siedlungen nach innen entwickeln. S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn Richtplänen. Richtpläne sind für die Behörden verbindlich. Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder ist eine gesamthaft bessere Lösung möglich, so werden die Richtpläne überprüft
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3047.2 - Antwort des Regierungsrats
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Oberaufsicht der FINMA. Zudem stellt sich auch die Frage, ob die Exem Holding AG überhaupt als Finanzintermediärin tätig ist, was dem Regierungsrat nicht bekannt ist. 5. Wie stellt sich der Regierungsrat zur
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3048.1 - Interpellationstext
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(Stellenprozente, Sachmittel)? b) Welche Stellen der Verwaltung sind involviert (Staatsanwaltschaft, Steuerbehör- den,…)? c) Inwiefern sind spezielle Stellenprofile vonnöten? 8. Wie gestaltet sich die in Verfahren sind anspruchsvoll und die Ermi ttlungen nehmen entsprechend Zeit in Anspruch.» Die SP stellt der Regierung folgende Fragen: 1. Wie viele Fälle von Wirtschaftsdelikten im Kanton Zug sind seit
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3047.1 - Interpellationstext
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Menschen unter der Armutsgrenze lebt.” In Zusammenhang mit diesen Enthüllungen zu den Korruptionsfällen stellen wir dem Zuger Re- gierungsrat folgende Fragen: 1. War dem Zuger Regierungsrat bekannt, dass die Exem VQF) das Gespräch zu su- chen und entsprechende Schlüsse aus diesen Vorkommnissen zu ziehen? 5. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass gemäss den Aussagen des Zuger Anwaltes mindestens eine
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3066.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erstellt die zuständige Direktion ein erstes definitives Angebot. Dazu lädt sie die Gemeinden zur Stellungnahme ein. Für das Busangebot zwischen Baar und Neuheim wurde ein Faktenblatt erstellt mit umfassen- frühzeitig zu kommunizieren. Es gibt folgende Schritte: Vorgespräche mit den Gemeinden, offi- zielle Stellungnahme zu den Entwürfen durch die Gemeinden, öffentliche Auflage des Fahr- plans mit Medienmitteilung (Vorlage Nr. 3066.1 - 16255) eingereicht. Am 30. April 2020 hat der Kantonsrat das Postulat zur Antrag- stellung an den Regierungsrat überwiesen. 1. Ausgangslage Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten Das Angebot
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3067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Ihnen zum Postulat den Bericht und Antrag und gliedern diesen wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen 3. Antrag 1. Ausgangslage Der Regierungsrat entwickelte 2015 aufgrund eines verabschiedete die Massnahmen am 29. November 2018, welche am 1. Januar 2020 in Kraft traten. 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen Die Regierung schnürte mit den Entlastungs- und Sparprogrammen ausgewogene um rund 100 Millionen Franken entlasten. Es wur- de darauf geachtet, dass alle Bereiche und alle Stellen die Entlastungen mittragen: Leistungs- abbau, Mehreinnahmen, Effizienzsteigerungen und Beiträge der