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3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Alternative – die Grü- nen Zug, die CVP Kanton Zug, die SVP Kanton Zug sowie die SP Kanton Zug Stellungnahmen ein. Von den eingeladenen Personalverbänden äusserten sich der Personalverband der Zuger Ge- der Schweiz Erwerbsein- kommen erzielen. Bei einer ansässigen Person tritt die Quellensteuer an die Stelle der ordentlichen Einkom- menssteuer, wobei es zwei wesentliche Ausnahmen gibt: - Überschreitet das ist (z. B. für Kosten bei internationalem Wochenaufenthalt). Die Quellensteuer tritt hier an die Stelle der ordentlichen Einkommenssteuer. Das Bundesgericht hat in diversen Urteilen festgestellt, dass
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3015.2 - Antrag des Regierungsrats
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nommen aus Freizügigkeitspolicen. § 19 Bst. a bleibt vorbehalten; e) die Kapitalzahlungen, die bei Stellenwechsel von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder von der bzw. dem Arbeitgebenden ausgerichtet Schweiz für kurze Dauer bzw. als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter unselbständi- ger Stellung im Kanton erwerbstätig ist, entrichtet für sein Erwerbseinkommen die Quellensteuer nach den §§ 79 Grenzgän- gerinnen und Grenzgänger, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter unselbständiger Stellung sowie Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter un- terliegen für ihr im Kanton erwerbstätig ist
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3015.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Erfolgt keine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, so tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde auf einer gültigen Zustell- adresse. Läuft diese Frist unbenutzt ab, tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Ge genössischen Finanzdepartements. § 94 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu) 1 Die Quellensteuer tritt an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu ver- anlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde
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3015.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2020
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Erfolgt keine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, so tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde auf einer gültigen Zustell- adresse. Läuft diese Frist unbenutzt ab, tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Ge genössischen Finanzdepartements. § 94 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu) 1 Die Quellensteuer tritt an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu ver- anlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde
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3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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aber inhaltlich, ge- ändert, weil die nachfolgende lit. o aufgehoben wird. Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, den Steuerfreibetrag bei den Milizfeuerwehrleuten von jährlich 5000 Franken auf jährlich
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3015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 3015.4 Laufnummer 16254 Änderung des Steuergesetzes - siebtes Revisionspaket Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 1. April 2020 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte
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3015.6 - Antrag von Karl Nussbaumer, Oliver Wandfluh, Beat Unternährer und Pirmin Andermatt zur 2. Lesung
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Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Karl Nussbaumer, Menzingen, Oliver Wandfluh, Baar, Beat Unternährer, Hünenberg, und Pirmin Andermatt
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3058.1a - Beilage Erläuterung zur IUV
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jeweiligen Hochschulträgerkanton einen Beitrag an die Kosten des jeweiligen Hochschulstudiums. Absatz 2 stellt sicher, dass die Aufwendungen der Trägerkantone für die eigenen Studierenden an den ei genen Ins Austritts in Ausbildung befindlichen Studierenden bis zum Ende ihres Studiums bestehen. Artikel 24 stellt sicher, dass die sich bereits in Ausbildung befindenden Studierenden auch dann noch von den Abge
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3058.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Erläuterungen zur Vorlage Grundsätzlich wurde auf den Bericht des Regierungsrats verwiesen und an dieser Stelle nur Zusatzinformationen wiedergegeben. Das Beitrittsverfahren zur totalrevidierten IUV (IUV 2019)
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3057.1 - Antwort des Obergerichts
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Straftaten be- gangen hat wie Betrug, wirtschaftlicher Nachrichtendienst, verbotener Nachrichtendienst stellen wir die folgende Frage: Aus welchen Gründen wird die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug nicht aktiv