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3077.1 - Motionstext
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Unterbrechung des Kausalzusammenhanges zwischen der Massnahme des Bundes und dem erlittenen Schaden zu stellen (vgl. Martin A. Kessler, in: Corinne Widmer Lüchinger/David Oser [Hrsg.], Basler Kommentar, Obliga-
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3080.1b - Beilage 2: COVID-19 Stützungsverordnung
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insbesondere die Beitragsvoraussetzungen und den Umsetzungsplan; b) richtet eine Anlaufstelle ein; c) stellt die für die Gesuchseinreichung notwendigen Formulare online zur Verfügung; d) setzt für die Prüfung
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3080.1c - Beilage 3: COVID-19 Kreditverordnung
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Aufgaben bei der Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus. § 2 Höhe des Kredits 1 Der Regierungsrat stellt für die zusätzlichen Aufgaben der Verwaltung und Gerichte zur Bewältigung der Auswirkungen des C
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3095.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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budgetierten Stellen (Kantonale Verwaltung und Richterliche Behörden) um 20,51 Stellen oder 1,13 % unterschritten (Vorjahr 18,17 Stellen / 1,0 %), wobei das Total der effektiv besetzten Stellen gegenüber von neu zu besetzenden Stellen vorliegen. Per Ende 2019 war die Anzahl der budgetierten Stellen für die kan- tonale Verwaltung und die richterlichen Behörden um rund 21 Stellen oder 1,1 in Prozent unter- 21.35 22.95 Bemerkungen: - Enthalten sind alle Stellen für Festangestellte (inkl. Projekt- und drittfinanzierte Stellen). - Nicht enthalten sind die Stellen für Hilfskräfte, Aushilfen, Fachpersonal und Personal
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3096.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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e rledigenden Aufgaben (Beratung in Projekten, Erledigung von Einzelanfragen, Mitwirkung bei und Stellun g- nahmen zu Gesetzgebungsvorlagen, Schulungen, Administratives etc.) waren und sind auch immer wieder und bereitg e- stellt werden. Angesichts der Digitalisierungsoffensive im Kanton Zug mit dem erwähn ten Kom- petenzzentrum beim AIO, welches bis 2021 mit vier neuen zusätzlichen Stellen besetzt werden Ferien) der einen Stelleninhaberin, zusätzlich – wenn auch nur temporär – alles durch die andere Stelleninhaberin mit einem 80%-Pensum abzufedern. Daher hat die Datenschutzstelle die am Ende des Berichtsjahres
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3151.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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glied das Anliegen vor, im Be- reich Burgrank an der gerodeten Stelle das Material sauber abzuführen und bei der aufgefors- teten Stelle das Gebiet einzuzäunen, damit eine Naturverjüngung stattfinden kann könnte. Die Baudirektion weist auf das geringe Verkehrsaufkommen und die gute Übersicht an dieser Stelle hin und betont, dass der Vortritt korrekt geregelt ist. Zu- dem ist die Aufmerksamkeit aller Ver von 1,5 Metern keinerlei Probleme bestehen. Die Strasse ist ziemlich steil, Radfahrende an dieser Stelle deshalb nur langsam unterwegs und Zufussgehende gibt es auf diesem Abschnitt nicht sehr viele. Die
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3152.1 - Postulatstext
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ein guter Support im IT-Bereich zur Umsetzung des Berufsauftrags sicherzustellen. Dazu notwendige Stellen sind zu bewilligen. Begründung «Der Regierungsrat misst der Digitalisierung der kantonalen Verwaltung gemeindlichen Schulen oder einem durchschnittlichen Standard in der Privatwirtschaft. Das grösste Problem stellt dabei der fehlende technische Support dar. Lehrpersonen k önnen keinerlei Unterstützung bei technischen
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3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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verbürgt. Um die Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Selbstständigerwerbende sicherzustellen, stellte der Kanton Zug ausserdem eine Kreditausfallgarantie von 85 Millionen Franken zur Ver- fügung. Im Härtefallmassnahmen. Die Kantone finanzieren den Unternehmen den gesamten zugesicher- ten Betrag und stellen dem Bund rückwirkend Rechnung. Beiträge des Bundes an rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften oder Garantien Vergabe von Bürgschaften können die Kantone Vereinbarungen mit Dritten abschliessen. Die Kantone stellen die Missbrauchsbekämpfung mit geeigneten Mitteln sicher. Es ist den Kantonen überlassen, ausserhalb
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3161.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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zusammen mit exter- nen Fachpersonen erarbeitet werden. 3161.3 - 16445 Seite 5/8 Für die Stawiko stellen sich diesbezüglich auch Fragen wie: - Sicherstellen, dass die Gelder des Kantons nicht «zweckentfremdet» Informationen. Gemäss dem kantonalen Verordnungsentwurf, der der Stawiko vor der Videokonferenz zuge- stellt worden ist, ist die Finanzdirektion für die operative Umsetzung zuständig. Der Finanzdi- rektor wies
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3161.1a - Beilage 1: Bundesgesetz (Covid-19-Gesetz, SR 818.102)
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ng innerhalb der Referendumsfrist bei der Bun- deskanzlei einzureichen sind. 2 Die Bundeskanzlei stellt nötigenfalls die Unterschriftenlisten der Amtsstelle zu, die nach kantonalem Recht für die Stimm der unmittelbaren Lebenshaltungskosten, sofern sie diese nicht selber bestreiten können. Der Bund stellt Suisseculture Sociale auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung für die Ausrichtung der Geldleistun- ziellen Schaden. Die Entschädigung beträgt höchstens 10 000 Franken pro Kultur- verein. Der Bund stellt den Dachverbänden auf der Grundlage von Leistungsverein- barungen die für die Entschädigungen notwendigen