-
3160.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Zivildienstes. In Personen und Stellenprozenten kann der Ausbau des Contact Tracing-Teams ab Mitte Okto- ber folgendermassen zusammengefasst werden: Anzahl Personen Stellenprozente Mitarbeitende GD (aus anderen ingen stets aufrechterhalten, so dass sichergestellt werden konnte, dass sich alle involvierten Stellen auf die zweite Welle vorbereiten. Auch das Contact Tracing bei der Lungenliga wurde in dieser Zeit
-
3161.1b - Beilage 2: Covid-19-Härtefallverordnung des Bundesrates vom 4. November 2020
-
Rückerstattungen 1 Die Kantone finanzieren den Unternehmen den gesamten zugesicherten Betrag und stellen dem Bund nachträglich Rechnung. 2 Beiträge des Bundes werden dem Kanton ausbezahlt: Verordnung AS SECO zur Verfügung gestellte In- formatiklösung.. Sie erfolgt im Jahr 2021 monatlich. 3 Die Kantone stellen die Rechnungen nach Artikel 17 Absatz 1 dem SECO für ein Jahr gesamthaft zu 4 Das Eidgenössische
-
3161.4b - Beilage 2: Änderung Bundesgesetz
-
Dezember 19465 über die Alters- und Hinterlassenenversiche- rung systematisch verwenden. 2 Folgende Stellen und Personen sind verpflichtet, den zuständigen Amtsstellen der Kantone auf Anfrage die Personendaten
-
3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Aktuell ist sie im Kanton Zug sicher- gestellt. Die nationalen und internationalen Entwicklungen stellen die Stromversorgung jedoch vor neue Herausforderungen. Um sie auch in Zukunft sicherzustellen, braucht den verweisen auf die Risikoanalyse4 2020 des Bundes- amts für Bevölkerungsschutz (BABS). Danach stellt eine schwere Strommangellage das gröss- te Risiko für die Schweiz dar. Im beschriebenen Szenario
-
3171.2 - Antwort des Regierungsrats
-
dass bei Dahinfallen des Erwerbsverhältnisses eine ähnliche Situation entsteht, wie dies beim Stellenverlust eines Arbeitnehmers der Fall ist. Die Abhängig- keit der eigenen Existenz vom persönlichen A Zusammenarbeitsformen gibt es noch keine ge- festigte Rechtsprechung. Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zur Interpellation 16.3371 (Ist Uber ein Arbeitgeber?) und zur Motion 18.4080 (Mehr Parteiautonomie vor dem Tribunal cantonal in Lausanne Be- schwerdeverfahren hängig. Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zur Interpellation 16.3371 (Ist Uber ein Arbeitgeber?) und zur Motion 18.4080 (Mehr Parteiautonomie
-
3172.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
-
Die Stellvertretung soll aller- dings der Friedensrichter oder die Friedensrichterin aus einer jeweils anderen Gemeinde über- nehmen können. Zudem soll geprüft werden, ob die Stellvertreterregelung auch t, dass sich die Friedensrichterinnen bzw. Friedensrichter das Pensum mit ihren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern je zur Hälfte aufteilen. In Gemeinden mit kleineren Fallzahlen hat die bzw. der 2021. 3172.2 - 16760 Seite 3/4 4. Problematik Um zu vermeiden, dass unerfahrene Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter nur in einzelnen Fäl- len zum Einsatz kommen, sind die Friedensrichterämter in der
-
3173.1 - Motionstext
-
in den vergangenen Jahrzehnten aus eigener Kraft eine führende wirtschafts - und finanzpolitische Stellung im Konzert der Kantone erarbeitet und sollte diesem Führungsanspruch nun auch energie- und vers
-
3172.1 - Motionstext
-
geprüft werden, ob die Stellvertreterregelung auch beim heutigen Modell angepasst werden kann, so dass bei Be- fangenheit, Interessenkonflikten oder Krankheit die Stellvertretung ein Friedensrichter oder Michael Felber und Peter Rust betreffend Anpassungen des Gerichtsorganisationsgesetzes für die Stellvertretung und den Zusammenschluss bei den Friedensrichterämtern unter Einhaltung der Gemeidesou- veränität gemeinsamen Zusammenschlus- ses soll einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin wählen. Die Stellvertretung würde al- lerdings der Friedensrichter oder die Friedensrichterin aus einer jeweils anderen Gemeinde
-
3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
tisch fehlerhaft sei; Abs. 2 verweise auf § 6 und Abs. 3 gehöre in § 5 des Gesetzes. Die antrag- stellenden Kommissionsmitglieder entschieden sich schliesslich dafür, Abs. 3 zu streichen und den Vorschlag Energieträger, Wärmebedarf und CO2-Emissionen des Gebäude- parks im Kanton Zug Die Kommissionsmitglieder stellten den Antrag für folgenden Abklärungsauftrag: «Die im privaten und öffentlichen Eigentum stehenden 13, an der dritten Sitzung 15 Kommissionsmitglieder teilgenommen. § 1, Zweck Für die Kommission stellte sich die Frage, ob in § 1 Abs. 3 die Adjektive in der Formulierung «günstige Rahmenbedingungen für
-
3185.3b - Beilage Ergebnis Abklärungsaufträge
-
Programm vorzeitig ausgeschöpft und es musste eine Warteliste geführt werden. Für das Jahr 2021 stellte der Kanton Zug daher eigene Mittel im Umfang von 300 000 Franken für das Gebäudeprogramm zur Verfügung Holzheizungen oder erneuerbare Fernwärme. Dazu müsste der Kanton zusätz- liche Mittel zur Verfügung stellen (siehe unten). Andere Massnahmen, wie Ladestationen, Geräte oder Photovoltaikanlagen sind im Rahmen