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2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bestellten Fachorgan übertragen und dessen Rechte und Pflichten - wie andere Kantone auch - im Stellenbeschrieb bzw. Pflichtenheft festgelegt. Eine Regelung auf Verordnungsstufe erweist sich jedoch als sinnvoll davon ab, nachdem die Direktion des Innern im verwaltungsinternen Be- schwerdeverfahren Antrag stellende Behörde und der Grundbuchinspektor der innerhalb des Direkti- onssekretariates für Beschwerden im werden sie zu gege- bener Zeit zur Stellungnahme eingeladen. 4.5. Die Liste der Anmerkungstatbestände sei den Gemeinden vor der Mitteilung an den Bund zur Stellungnahme zuzustellen, da auch die Gemeinden
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2050.3b - Beilage 1b
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Management Summary Schlussbericht Beilage RRB 31. August 2010 Strategische Büroraumplanung für die kantonale Verwaltung Zug Bedarfsermittlung und Szenarien für das Belegungskonzept 26. August 2010 Pro
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1842.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorhaben ist mit dem Projekt öV-Feinverteilertrassee Chamerried – Sumpf sowie dem ak- tuellen Stellwerkersatz im Bahnhof Steinhausen und dem allfälligen zukünftigen Doppelspur- ausbau Chollermüli – Kantonsgrenze Interessenabwägung und Fazit Die Kompatibilität mit dem öV-Feinverteilertrassee, dem Stellwerkersatz Bahnhof Steinhausen und einem allfälligen Doppelspurausbau Chollermüli – Kantonsgrenze Zürich (V 5.3 Nr Kanton optimiert das Haltestellennetz auf das Nachfragepotenzial und sorgt für eine Halte- stelleninfrastruktur und für Fahrzeuge, welche einen schnellen und behindertengerechten (ebenerdigen) Fahrgastwechsel
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1842.1a - Beilage
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wird. Der Kanton Zug koordiniert mit dem Bund und den Nachbarkantonen die Realisierung der Halte- stellen auf dem SBB-Netz sowie die Gestaltung des Angebots. S-Bahn und Stadtbahn gewährleis- ten optimale
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1852.04 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
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.......... 12 Seite 2/12 1852.4 - 13270 1. Eintretensdebatte An der ersten, halbtägigen Sitzung stellten der Finanzdirektor und die Projektleiterin die Vorla- ge umfassend vor und beantworteten die Fragen regeln und schliesslich werden für die Umsetzung und Implementierung von Pragma vier zusätzliche Stellen benötigt. Dazu ist der Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen anzupassen Staates nach vorheriger Mitteilung an die zustän- dige Direktion besichtigen. 4 Sie kann Anträge stellen auf Erlass von Gesetzen und Beschlüssen über die verschiedenen Verwaltungszweige. 5 Für die Behandlung
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1725.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Personalbedarf der Zuger Polizei aufzuzeigen. Der Regierungsrat stellte dem Kantonsrat am 12. August 2008 Bericht und Antrag und stellte ihm gleichzeitig den Bericht "Sicherheitsanalyse und -prognose sowie (Vorlage Nr. 1662.1 - 12699). In seiner Motionsantwort vom 12. August 2008 (Vorlage Nr. 1662.2 - 12818) stellte der Regierungsrat in Aussicht, die Sicherheitsdirektion zu beauftragen, weitergehende Massnahmen eitenden verfügten über gute Personen- und Ortskenntnis- se. Der Erhalt der Polizeidienststellen stelle sicher, dass die Zuger Polizei eine sichtbare, kon- stante und präventiv wirkende Polizeipräsenz
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1824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantonsspitals mit folgenden Vorgaben einer privaten Träger- schaft im Baurecht zur Verfügung zu stellen ist: - Bau einer Altersresidenz für den Mittelstand (betreutes Wohnen im Alter) mit rund 80 - 100
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1863.3a - Synopse
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cherheitsdirektion zur Stellungnahme, soweit es sich nicht um temporäre Strassenreklamen handelt. Die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion entfällt und der Gemeinderat entscheidet in eigener Zuständigkeit, wenn dauernden Strassenreklamen im Bereich von Kantonsstrassen hat der Gemein- derat vorgängig eine Stellungnahme der kantonalen Koordinationsstelle einzuho- len. 3 Über temporäre Strassenreklamen an Kantonsstrassen die Gemeinde über kein Reklamereglement verfügt. Er kann diese Befugnis an eine untere Verwaltungs- stelle delegieren. 3 Über temporäre Strassenreklamen an Kantonsstrassen entscheidet der Ge- meinderat in
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1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Stunden wird mit 700 Stellenprozenten substantiiert. Dabei wird vorgeschlagen, dass 400 Stellenprozente per 1. Januar 2011 (entstehende Mehrkosten von CHF 622'800.--) und 300 Stellenprozente (ent- stehende Beschluss ging von einem Stand von 978.10 Stellen aus. Zwischenzeitlich wurden für die Funktion der/des stellvertretenden Landschreiberin/ Landschreibers 0.5 Stellen bewilligt. Diese Vorlage ist nach unbenutztem für alle Gerichte die für die voll- und teilamtlichen Richterinnen und Richter je Stelle verfügbaren Stellenprozente fest. Dies erlaubt es, Teilzeitstellen für Richterinnen und Richter zu schaffen. Kleinere
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1886.06 - Antrag des Obergerichts
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gesamthaft festgelegten Stellenprozente und mit Zustim- mung der betroffenen Personen, die Beschäftigungsgrade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 20 Stellenprozenten verändern. § 15 Wahl 1. gesetzten Frist zu. 3 Anschliessend stellt sie den allenfalls überarbeiteten Bericht und die ein- geholten Stellungnahmen der Justizverwaltungsabteilung zu. 4 Die Justizverwaltungsabteilung schliesst dasAdmi abteilung ab. 2 Sie stellt den Bericht den Betroffenen sowie dem Präsidium des Gerichts bzw. der Leitenden Oberstaatsanwältin oder dem Leitenden Oberstaatsanwalt zur Stellungnahme innert einer gesetzten