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3207.1 - Interpellationstext
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Tourismus“ im 19. Jahrhundert noch nie gekann- tes Ausmass erreicht. Zur Situation im Kanton Zug stellen wir dem Regierungsrat, nachdem nun für das Jahr 2020 erste Statistiken und Jahresabschlüsse vorliegen
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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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selbstständigen Dienstleistungserbringenden der EU/EFTA mit Sitz in der EU/EFTA, aber auch für Stellenantritte von EU/EFTA-Staatsangehörigen von bis zu drei Monaten bei einem Unter- nehmen in der Schweiz ausschliesslich Han d- werksunternehmen. Welche Massnahmen können aus Sicht des Regierungsrats gegen Er- stellen von unzähligen Scheinfirmen zur Umgehung von Strafverfahren und arbeitsrechtli- chen Richtlinien alle auf das Berechnungsmodell von Friedrich Schneider. Zum Anstieg von 5.3 Prozent auf 5.9 Prozent stellt Friedrich Schneider die Vermutung auf, dass möglicherweise versucht werde, den während des Lockdowns
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3210.2 - Antwort des Regierungsrats
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Anzahl der biodiversitätsschädigenden Subventionen gemäss Grundlagenbericht WSL Der Regierungsrat stellt fest, dass der Bericht sich einzig auf die Frage der Biodiversität fokus- siert. Dies ist kritisch
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3212.1 - Interpellationstext
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wann der Landschreiber zum letzten Mal die elf Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter dazu ge- schult hat? Heute stelle ich darum dem Regierungsrat zu diesen peniblen Zuständen zudem die folgenden
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3211.1 - Interpellationstext
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Tatsache, dass der Kanton Zug sehr wenig Ressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bereitstellt, stellen die Alternativen – die Grünen der Zuger Regierung folgende Fragen. 1. Der Kanton Zug verfügt über
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3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Datenschutzbeauftragten wurde eine Stellungnahme eingeholt. 4. Ergänzung EG ZGB Für die Regelung des Vollzugsverfahrens und die Bezeichnung der für den Vollzug zuständigen Stelle ist folgende Ergänzung des EG der elektro- nischen Überwachung Handlungsbedarf. Gemäss Art. 28c Abs. 3 ZGB haben die Kantone eine Stelle zu bezeichnen, die für den Vollzug der Massnahme zuständig ist, und das Vollzugsver- fahren zu regeln zuständige Gericht deren Vollzieh- barkeit ab. Den als vollstreckbar erklärten Anordnungsentscheid stellt es dem Amt für Justizvollzug um- gehend zu. 3 Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der
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3218.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Zur Benützung des Busses würden nämlich viele Zufussgehende an dieser Stelle die Strasse queren. Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, die Schutzinsel im Be- reich der Bushaltestelle «Morgarten Martin Gätzi, stv. Abteilungsleiter Strassenbau beim Tiefbauamt, über die Vorlagen. Martin Gätzi stellte die Vorlagen anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Damit haben sich die Kommis- sionsmitglieder geplanten Strassenbauprojekts soll durch die Abklärungen nicht gefährdet werden. Ein Kommissionsmitglied stellte einen Eventualantrag für den Fall, dass der Abklärungsauftrag betreffend Ägerisee angenommen werde
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3220.3 - Bericht und Antrag der erw. Justizprüfungskom.
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Monate verlän- gert werden (Art. 28c Abs. 2 ZGB). Gemäss Art. 28c Abs. 3 ZGB haben die Kantone eine Stelle zu bezeichnen, die für den Vollzug der Massnahme zuständig ist, und das Vollzugsverfahren zu regeln dem Gericht, das die elektronische Überwachung anordnet, die Kosten des Vollzugs in Rechnung zu stellen und danach hat das Gericht diese Kosten der zu über- wachenden Person unter Berücksichtigung ihrer
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3218.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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von 1500 bis 2000 Stunden (bis 2024/25) zu rech- nen. 2.7. Bestehende Trottoirlücke Für die Stawiko stellt sich die Frage, weshalb die bestehende Lücke beim bergseitigen Trottoir nicht bereits mit dem damaligen
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3220.3a - Synopse
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se. 7 Das Amt für Justizvollzug stellt dem Gericht, das die elektronische Überwachung anordnet, die Kosten des Vollzugs in Rechnung. 8 Das Amt für Justizvollzug stellt dem Gericht, das die elektronische zuständige Gericht deren Vollziehbarkeit ab. Den als vollstreckbar erklärten Anordnungsentscheid stellt es dem Amt für Justizvollzug umgehend zu. 3 Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der e Durchsetzung der angeordne- ten Verbote gemäss Art. 28b ZGB verwendet wer- den. Das Amt für Justizvollzug stellt sicher, dass die Daten spätestens zwölf Monate nach Abschluss der angeordneten Überwachungsmassnahme