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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
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vom 22. Februar 19771)). * 3 Die Polizei nimmt zudem gegenüber der kantonalen Koordinationsstelle Stellung zu dauernden Strassenreklamen im Bereich von Kantonsstrassen (§ 13 Abs. 2 der Verordnung über den
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zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung G 9 Richtplankarte S 4 Richtplankarte S 5 17 S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 1. September 2022) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kanton
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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schreiben. § 14 Administratives und technisches Personal 1 Das administrative und technische Personal stellt den Betrieb der Hoch- schule sicher. § 15 Lehr- und Forschungsfreiheit 1 Die Freiheit in Lehre, Forschung
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152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
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Die Meldestellen reichen die Erlasse und amtlichen Texte an die von der Staatskanzlei bezeichnete Stelle elektronisch ein. Sie nutzen dazu die von der Staatskanzlei bereitgestellten elektronischen Formulare Details betreffend: a) der für die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten zu- ständigen Stellen (§ 7b Abs. 8 PublG-ZG3)); und b) den Datenschutz im Zusammenhang mit Suchmaschinen (§ 7c Abs. 2 und Vertrieb des amtlichen Teils des P-Amts- blatts durch die Staatskanzlei, kann sie verwaltungsinterne Stellen zur Un- terstützung bei diesen Aufgaben beiziehen. 4 152.31 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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41 bis 44. 1) BGS 722.21 9 722.212 3 Die Träger von Stützpunktaufgaben gemäss diesem Reglement stellen die Einsatzkosten der Gebäudeversicherung Zug in Rechnung, sofern mittels Leistungsvereinbarung nichts Aufwand bemessen werden. 2 Beitragszusicherungen sind gebührenfrei. 3 Die Gebäudeversicherung Zug stellt die Gebühren in Rechnung und be- sorgt das Inkasso. 4.1.2. Gebühren im Baubewilligungsverfahren Ziff
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zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung G 9 Richtplankarte S 4 Richtplankarte S 5 17 S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
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Rohrleitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis und mit 1 bar lautet die Bewilligung generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt
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721.51 - Submissionsgesetz (SubG)
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Kanton Zug 721.51 Submissionsgesetz (SubG) Vom 30. November 2023 (Stand 20. Februar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und i der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsv
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413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
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beurteilt Grundsatzfragen und Entwicklungsprojekte der Berufsfach- schulen, kann von sich aus Anträge stellen und gibt zuhanden der Volkswirtschaftsdirektion Empfehlungen ab; d) kann die Bearbeitung von Sch Lernenden ein Materialgeld erhoben werden. 3 Die jeweilige Berufsfachschule bzw. das jeweilige Zentrum stellt für den Pflichtunterricht der Lernenden mit ausserkantonalem Lehrort den betref- fenden Kantonen