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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
vom 22. Februar 19771)). * 3 Die Polizei nimmt zudem gegenüber der kantonalen Koordinationsstelle Stellung zu dauernden Strassenreklamen im Bereich von Kantonsstrassen (§ 13 Abs. 2 der Verordnung über den
711.31-20-1.de.pdf
zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung G 9 Richtplankarte S 4 Richtplankarte S 5 17 S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 1. September 2022) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kanton
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
schreiben. § 14 Administratives und technisches Personal 1 Das administrative und technische Personal stellt den Betrieb der Hoch- schule sicher. § 15 Lehr- und Forschungsfreiheit 1 Die Freiheit in Lehre, Forschung
152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
Die Meldestellen reichen die Erlasse und amtlichen Texte an die von der Staatskanzlei bezeichnete Stelle elektronisch ein. Sie nutzen dazu die von der Staatskanzlei bereitgestellten elektronischen Formulare Details betreffend: a) der für die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten zu- ständigen Stellen (§ 7b Abs. 8 PublG-ZG3)); und b) den Datenschutz im Zusammenhang mit Suchmaschinen (§ 7c Abs. 2 und Vertrieb des amtlichen Teils des P-Amts- blatts durch die Staatskanzlei, kann sie verwaltungsinterne Stellen zur Un- terstützung bei diesen Aufgaben beiziehen. 4 152.31 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
41 bis 44. 1) BGS 722.21 9 722.212 3 Die Träger von Stützpunktaufgaben gemäss diesem Reglement stellen die Einsatzkosten der Gebäudeversicherung Zug in Rechnung, sofern mittels Leistungsvereinbarung nichts Aufwand bemessen werden. 2 Beitragszusicherungen sind gebührenfrei. 3 Die Gebäudeversicherung Zug stellt die Gebühren in Rechnung und be- sorgt das Inkasso. 4.1.2. Gebühren im Baubewilligungsverfahren Ziff
711.31-21-1.de.pdf
zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung G 9 Richtplankarte S 4 Richtplankarte S 5 17 S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
Rohrleitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis und mit 1 bar lautet die Bewilligung generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt
721.51 - Submissionsgesetz (SubG)
Kanton Zug 721.51 Submissionsgesetz (SubG) Vom 30. November 2023 (Stand 20. Februar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und i der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsv
413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
beurteilt Grundsatzfragen und Entwicklungsprojekte der Berufsfach- schulen, kann von sich aus Anträge stellen und gibt zuhanden der Volkswirtschaftsdirektion Empfehlungen ab; d) kann die Bearbeitung von Sch Lernenden ein Materialgeld erhoben werden. 3 Die jeweilige Berufsfachschule bzw. das jeweilige Zentrum stellt für den Pflichtunterricht der Lernenden mit ausserkantonalem Lehrort den betref- fenden Kantonen

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