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1876.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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in die Natur verursachen. Die vorhandene Linienführung wird grundsätzlich beibehalten. An einigen Stellen sind für die Sicherstellung der erforderlichen minimalen Sichtweiten kleine Korrekturen an der L
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1885.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ge- schäftsleitung der Zuger Kantonalbank. Aktuell ist er Mitglied der aktienrechtlichen Revisions- stelle der Zuger Kantonalbank. Er hat Kenntnisse und Erfahrungen in mehreren Kompetenzfel- dern gemäss §
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1878.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bereitstellungsanlage Oberwiler Kirchweg und Schulhaus Oberwil Die Gemeinden unterstützen in ihren Stellungnahmen die Unterbringung von Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen im Notfall. Falls die Fallzahlen der Behörden "Asylsuchenden eine Unterkunft zuweisen, insbesondere sie kollektiv unterbringen. Die Kantone stellen einen geord- neten Betrieb sicher, sie können dazu Bestimmungen erlassen und Massnahmen ergreifen
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1897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erheblicher Bedeutung sind. Zudem wird die Zusammenarbeit mit anderen Labors gepflegt. An erster Stelle steht der Verbund "Regio Gottardo". Diesem Verbund gehören die kantonalen Laboratorien Luzern, Tessin Analysengeräte benötigt. Die beiden Bereiche ergänzen sich bezüg- lich Infrastruktur und Personal und stellen die Kompetenz der Lebensmittelkontrolle sicher, was in Anbetracht der vielen international bekannten einem Kompetenzverlust führen, der die Erfüllung des gesetzlich vorgegebenen Auftrages in Frage stellen würde. Seite 8/14 1897.1 - 13308 Ebenso wurde die Option einer Konkordatslösung mit einem andern
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1895.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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ganztätigen Sitzung beraten. Baudirektor Heinz Tännler, Kantonsbaumeister Herbert Staub und sein Stellvertreter Urs Kamber sowie Donat Knecht, Leiter des kantonalen Sozialamtes, standen für Erläuterun- gen 12bis Abs. 3 SHG in Absprache mit dem Kanton eigene Unterkünfte für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen oder solche miet- Seite 2/3 1895.3 - 13383 weise zu beschaffen. Dass einzelne Einwohnergemeinden ich Plätze zur Verfügung stellen, ist einzufordern. Für die Einwohnergemeinde Risch kann festge- stellt werden, dass sie gut mit den kantonalen Behörden zusammengearbeitet hat. Sie hat den Kanton bei der
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1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Fachstelle die von der Direktion des Innern vorgeschlagenen 130 Stellenprozente benötige. Für die Fachstelle mit einer 80%-igen Stellenbesetzung und einem Sekretariat (50%) wäre mit jährlichen Lohnkosten in Bericht und Antrag vom 2. Februar 2010 beantragt der Regierungsrat, die bisherige Gleich- stellungskommission unter dem neuen Namen "Kommission für Chancengleichheit von Frau und Mann" vorerst auf acht Fachstelle für die Chancen- gleichheit von Frau und Mann als unabhängige Stabsstelle mit 100 Stellenprozenten (inkl. Sek- retariat) dem Antrag auf ersatzlose Aufhebung der Kommission für die Gleichstellung
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1904.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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setzung für soziale Gerechtigkeit." Eine Abschaffung stellt zudem eine Geringschätzung der rund 12-jährigen Kommissionsarbeit dar. An dieser Stelle gebührt der Gleichstellungskommis- sion ein grosses volle Personalstelle für die Fachstellenarbeit notwendig. Für die Fachstelle mit einer 100% Stellenbesetzung inklusive ei- ner Sekretariatsstelle wäre mit jährlichen Lohnkosten in der Höhe von rund Fr Protokollführerin Antje Würzburg, juristische Praktikantin Direktion des Innern, teil. Der Erstgenannte stellte der Kom- mission den von der Direktion des Innern erstellten Abklärungsbericht mit fünf neuen Varianten
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1940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Bestimmung als sinnvoll erachtet. § 3: Anrechenbarer Aufwand und Erträge Ein Kommissionsmitglied stellte zu Recht fest, dass in Abs. 3 der Hinweis, dass die Erträge aus dem Reiseverkehr stammen müssen, dem Rei- severkehr" ersatzlos zu streichen. § 4 Finanzierung der Abgeltung Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, dass sich aufgrund des Äquivalenzprinzips der Kanton nicht zu 2/3, sondern zu 3/4 an
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1962.7 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 3 Bst. a des Behindertengleich- stellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BehiG) und Art. 2 Bst. c der Behindertengleichstel- lungsverordnung vom der SP-Fraktion zur 2. Lesung vom 30. Mai 2011 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die SP-Fraktion zur 2. Lesung der Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) folgenden Antrag:
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2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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angeschriebenen politischen Parteien, Gemeinden, Verbände und kan- tonalen Stellen hatten bis zum 8. Oktober 2010 Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Die Einwohnergemeinden begrüssen im Allgemeinen die vom Gesetzesänderungen weitgehend einverstanden, stellt aber die geplante Senkung der Gewinnsteuer in Frage. Die zur Vernehmlassung eingeladenen kantonalen Stellen beschränkten sich in ihren Vernehm- lassun Schweiz und der Eu- ropäischen Gemeinschaft auf den 1. Juni 2002 (SR 0.142.112.681) war jeder Stellenwechsel von ausländischen Arbeitnehmenden in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Kopie dieser Bewilligung