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943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
den Betrieb oder Anlass selbst. Im Falle der Abwesenheit setzt sie oder er eine geeigne- te Stellvertretung ein. 2 Sie oder er ist für die Einhaltung der massgebenden Bestimmungen durch Personen, die im
153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
Kanton Zug 153.2 Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV) Vom 2. Oktober 2018 (Stand 11. Juli 2025) Der Regieru
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Art. 5 Anwendbares Recht 1 Beteiligen sich mehrere dem Bundesrecht und dieser Vereinbarung unter- stellte Auftraggeber an einer Beschaffung, so ist das Recht des Gemeinwe- sens anwendbar, dessen Auftraggeber Informationen erhalten kann. Es kann zu diesem Zweck ein Abrufverfahren einrichten. Bund und Kantone stellen einander alle nach diesem Artikel erhobenen Informationen zur Verfügung. Nach Ablauf der Sanktion Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
ng genehmigt auf Antrag der Fachvorstände die zulässigen Hilfsmittel. * 1a Die Fachlehrpersonen stellen die Aufgaben und lassen diese gemäss Vor- gaben der Schulleitung den Prüfungsexpertinnen und -experten zuständige Schulleitungsmitglied leitet die Maturitätskonferenz. * 2 414.14 2 Die Maturitätskonferenz stellt gemäss den §§ 12 und 13 die Ergebnisse fest und prüft diese auf Korrektheit. * § 5 Fachlehrpersonen verantwortlich sind. * 4 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die korrigierten Prüfungen der Prüfungsexpertin bzw. dem -exper- ten rechtzeitig vor den mündlichen
121.3 - Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
Kantons in Bürgerrechtsfragen gemäss Bundesrecht obliegt der Direktion des Innern. 2 Vorgängig der Stellungnahme der Direktion des Innern sind bei Gesuchen um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung , kann ein Sprachnachweis nach Abs. 4 ver- langt werden, welcher bei der vom Kanton bezeichneten Stelle zu absolvie- ren ist. * 6 Der Sprachnachweis nach Abs. 4 ist erbracht, wenn die Bewerberin oder der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Ausländern, die das Einbürgerungsgesuch vor dem 22. Altersjahr stellen und nach § 5 geeignet sind, ist nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilli- gung das
257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erlangen. In fünf Stellungnahmen wird die ersatzlose Aufhebung des zur Vernehmlassung gestellten § 9 beantragt. Ausführlich hat zu dieser Frage das Bundesamt für Gesundheitswesen Stellung be zogen. Gemäss Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen des Gastgewerbes verlangen auch für die Ab gabe von Speisen zum Konsum an Ort und Stelle eine Bewilli gungspflicht mit der Begründung, die unter sechzehn Jahren, “die nicht vom Inhaber der elterlichen Gewalt oder einem bevollmächtigten Stellvertre ter begleitet sind“, nicht über 21 Uhr hinaus in Gastlokalen verweilen ( 32 GGG). Der Regierungsrat
3128.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Abwesenheiten der Mit- arbeitenden stellen auch für die Führungspersonen eine ungewohnte Situation und eine spezi- elle Herausforderung dar. 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen Die Postulanten laden Ihnen zum Postulat den Bericht und Antrag und gliedern diesen wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen 3. Antrag 1. Ausgangslage Homeoffice resp. Telearbeit1 ist in der Priva Ruhezeiten – gelegt werden. Als mögliche Unterstützungsmassnahmen schlagen sie beispielsweise das Er- stellen von öffentlichen Co-Working-Spaces in den Quartieren und Gemeinden, Beratungen für KMU’s und Arb
3128.1 - Postulatstext
nehmen ständig zu. Auch wenn die Covid19-Krise alldem noch einen zu- sätzlichen Schub gegeben hat, stellt die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäfts- alltags für Arbeitnehmer*innen und KMU’s eine
3132.2 - Antwort des Regierungsrats
naturgemäss die Wünsche der Bauherrschaften, die fachlichen Einschätzungen der Denkmalpflege, die Vor- stellungen der Standortgemeinden und die Interessen der Denkmalschutzvereinigungen zuwei- len entgegen. Konflikte
3133.1 - Antwort des Regierungsrats
an die gültigen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen? Werden durch kantonale oder gemeindliche Stellen Gebühren oder Bewilligungen für diesen of- fenbar lukrativen Strassenverkauf oder Tauschhandel erhoben

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