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3134.1 - Interpellationstext
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einige kurze Abschnitte saniert. Es kann nicht mehr von einem Gesamtprojekt gesprochen werden. Zudem stellt sich auch die Frage, wie der Kanton mit den Gemeinden zu- sammenarbeitet. Denn die Dörfer sind zunehmend
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140.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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könne. Zu die ser Rechtsfrage äussern wir uns - wunschgemss im Sinne einer kurzen und prägnanten Stellungnahme unter Verzicht auf weit- schweifige Theorien und einen wissenschaftlichen Apparat — wie folgt: 1 bedarf keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, da er dekiaratorischer Natur ist. Zu § 2 stellen die Experten fest, dass ebenfalls keine explizite gesetzliche Grundlage nötig ist, da diese Massnahme über die Geschäftsordnung des Regierungsrats und der Direktionen subsumiert werden können. Hingegen stellen die Experten fest, dass bezüglich § 3 (Vergabe von Aner kennungspreisen) eine separate gesetzliche
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140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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keine aktive Wirtschaftsförderung be trieben. Bis Anfang der neunziger Jahre gab es überhaupt kei ne Stelle innerhalb der Verwaltung, die zentral Auskünfte über die Zuger Wirtschaft und die Möglichkeit der Kontaktstelle für Wirtschaftsfragen Die bei der Volkswirtschaftsdirektion eingerichtete Kontakt— stelle für Wirtschaftsfragen wird beibehalten und in gewis sen Bereichen moderat ausgebaut. Wie bisher erteilt
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257.2 - Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug Vorlage Nr. 257.2 (Laufnummer 8638) Antrag des Regierungsrates vom 9. Mai 1995 Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom Der Kantonsrat
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95.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 95.3(Laufnurnmer 8203) KANTONS RATSB ESCJ-ILUSS BETREFFEND PLANUNG VON BAUTEN AUF DEM GASWERKAREAL IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 4. NOVEMBER 1993 Se
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95.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Ihnen deshalb, § 3 Abs. 2 zu streichen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die vorberatende Kommission stellt in ihrem Bericht zu Recht fest, dass das bisher grösste Hochbauvorhaben des Kantons in 4 9 5 . 4
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3153.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Verordnung bezeichnet die für die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten zuständigen Stellen (Meldestellen). 9 Die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten ist für die Mel- destellen Sammlung, der Bereinigten Gesetzessammlung und des Amtsblattes an Be- hörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 3) BGS 152.4 5
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3153.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2022
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Verordnung bezeichnet die für die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten zuständigen Stellen (Meldestellen). 9 Die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten ist für die Mel- destellen Sammlung, der Bereinigten Gesetzessammlung und des Amtsblattes an Be- hörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 5 [Geschäftsnummer]
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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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junge Stellenlose Viele Arbeitgeber verlangen eine Berufspraxis, bevor sie Be werber einstellen. Diese Praxis können Lehr- und Schulabgän ger oft nicht nachweisen, weshalb sie bei der Stellensuche benachteiligt der Be such einer weiterführenden Schule nicht zur Diskussion steht - trotz intensiver Stellensuche keine Stelle gefunden haben. Die junge Berufsfrau oder der junge Beruf smann (bis 29 Jah re) schliesst Stellen, welche zwingend vor geschrieben seien, besetzen könnten bzw. regten bei der Aus wahl der Stelleninhaber eine Mitsprachemöglichkeit an, da sie primär die Beschäftigung von in der Gemeinde wohnhaften
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41.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kantonsrat bei der Beschlussfassung über die Stellenplafonierung bewusst in Kauf genommen, dass nicht alle öffentlichen Aufgaben erfüllt werden, oder die neuen Stellen werden nicht wegen zu erledigender Arbeit Verwaltung und der Gerich te für die nächsten 4 Jahre stark einzuschränken. De facto ist eine Stellenpiafonierung verfügt worden. Damit hat der Kantons- rat seiner Überzeugung Ausdruck gegeben, die Aufgaben könnten mit dem heutigen Personalbestand erfüllt werden. In den wenigen Monaten seit dem Stellenplatonierungsbeschluss wurden dem Kanton und wohl auch den Gemeinden nicht erhebliche neue Aufgaben übertragen