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1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Teil des Aktienpakets zu trennen, weiterhin aber Aktionär bleiben will. c. Stellungnahme des Regierungsrats Der Regierungsrat stellt fest, dass damit die vorgeschlagene Beteiligungsstrategie grossmehr- heitlich Aktien nur übernehmen können, wenn eine Gemeinde sich davon trennen will. Unangetastet bleibt die Stellung der Privataktionärinnen/Privataktionäre, die theoretisch maxi- mal 10 % des Aktienkapitals halten Kanton durch Über- nahme von allfällig und freiwillig durch die Gemeinden veräusserten Aktien seine Stellung ausbauen können, wobei die Gemeinden ihre Aktienpakete dem Kanton vorab zum Er- werb anbieten müssen
1969.1 - Interpellationstext
Kernauf- gaben des Projekts „Zug hat gute Schulen“. Die Aufgabe „Auf Leben und Beruf vorbereiten“ stellte sie dabei an die erste Stelle. Schliesslich konnte am 2. Juni 2010 den Medien entnom- men werden Schule gewonnen werden. Diese Frage hat aus unserer Sicht eine bildungspolitische Priorität. Wir stellen deshalb dem Regie- rungsrat folgende Fragen: 1. Wie schätzt der Regierungsrat die so genannte „A
1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Umweltrat vertretenen Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet worden. Es gingen insgesamt 24 Stellungnahmen ein. Die Vernehmlassenden äus- serten sich im Grundsatz positiv zu den vorgeschlagenen Geset hene Tätigkeit der richtigen Klasse zugeordnet worden ist. Sie haben dabei auch eine allfällige Stellungnahme der vom Standortkanton bezeichneten Fachstelle zu berücksichtigen. Auch das Bewilligungsverfahren Bewilligungsverfahrens wird die Baudirektion jeweils von der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Stellungnahme eingela- den. Die Baubewilligung wird jeweils unbefristet erteilt. Werden im Laufe der Zeit die
1994.2 - Antwort des Regierungsrates
untersucht die Ar- beitsgruppe unter der Leitung der Direktion des Innern auch vertieft die sich stellenden Fragen wie Ort der Unterbringung, Unterbringungsregime in den Unterkünften, freier Zugang zu den 65 Per- sonen mit NEE/NAE Status im Kanton Zug auf. Zu den "kriminellen Vorfällen" gemäss Frage- stellung im Sinne von Verbrechen und Vergehen können keine genauen Angaben gemacht werden, da der Kanton , dem Vormundschaftswesen, dem Zivilstands- und Bürgerrechtsinspektorat und privaten Beratungs- stellen sowie der Austausch mit den Sozialdirektionen anderer Kantone würde bei einer Zu- sammenlegung verloren
2005.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Jahren nach Ab- lauf der Personalplafonierung auf die Finanzen auswirken werden: drei Stellen im Jahr 2012 und zwei Stellen im Jahr 2013. Es geht also insgesamt um elf zusätzliche Personalstellen. Bezüglich Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wurden wir informiert, dass auch die sechs Stellen erst im Februar 2012 besetzt werden können und deshalb im Jahr 2011 die Laufende Rech- nung noch nicht belasten. Auf die
2017.2 - Antwort des Regierungsrates
ftware Grundbuch Version 5. In den Jahren 2008 und 2009 geriet das Projekt ins Stocken. Alsdann stellte sich heraus, dass die Systemlieferantin die versprochene Software nicht zum vertraglich vereinbarten musste mit Nachtrag vom 15. Oktober 2009 bis am 1. November 2010 verlängert werden. An diesem Datum stellte die Lieferantin den Bestellern und der Bestellerin zwar eine Software-Version zum Testen zur Verfügung bieten die aktuellen Programme keine Probleme. Sie laufen stabil und periodische Wartungsmassnahmen stellen den Betrieb sicher. Nebst der Verzögerung bei der Entwicklung der neuen Version des Einwohnerkontroll-
2030.1 - Interpellationstext
Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf den Kanton Zug. Folgende Fragen erlaube ich mir Ihnen zu stellen und danke für eine fristgerechte Antwort: 1. Hat die Zuger Polizei seit dem Beitritt der Schweiz
2036.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
triebswirtschaftlich sinnvolle Grösse hat. In einem Zentrum könnten 485 Stellenprozente für die Mandatsführung und 390 Stellenprozente für die administrative Unterstützung an einem Ort zu- sammengefasst werden Organisation keine Möglich- keit, sich mit anderen Mandatsführenden auszutauschen, wird die Stellenbesetzung erschwert. Dieser Umstand hat sich bereits heute auf die Betreuungsstelle der Berggemeinden Dotierung der Fachbehörde mit fünf Mitgliedern kann dies gewährleistet werden, ohne dass zusätzlich Stellvertretungen zu bezeichnen wären. Gegenüber einer Stell- vertretung haben zusätzliche Behördenmitglieder
1970.2 - Antwort des Regierungsrates
der Regierungsrat mehrfach und auf allen mögli- chen Ebenen immer wieder eingebracht, sei es in Stellungnahmen des Kantons Zug an den Bund oder im Rahmen der Konferenz der NFA-Geberkantone, der Konferenz und die schwa- chen Kantone/Regionen stärker ins Mittelfeld geholt. Aufgrund dieser Überlegungen stellt der Interpellant vier Fragen, die der Regierungsrat nach- folgend beantwortet. Beantwortung der Fragen
1984.09 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Jahren nach Ab- lauf der Personalplafonierung auf die Finanzen auswirken werden: drei Stellen im Jahr 2012 und zwei Stellen im Jahr 2013. Es geht also insgesamt um elf zusätzliche Personalstellen. Bezüglich Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wurden wir informiert, dass auch die sechs Stellen erst im Februar 2012 besetzt werden können und deshalb im Jahr 2011 die Laufende Rech- nung noch nicht belasten. Auf die

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