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3016.4 - Antrag zur 2. Lesung von Claus Soltermann, Nicole Zweifel, Martin Zimmermann und Daniel Stadlin
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Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Claus Soltermann, Cham, Nicole Zweifel, Zug, Martin Zimmermann, Baar, und Daniel Stadlin, Zug, den
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3030.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zwischen einem Kantonsratsmandat und einer öffentlich-rechtlichen An- stellung beim Kanton weiterhin davon abhängig zu machen, welche Stellung oder Funktion die Person im kantonalen Dienstverhältnis innehat tung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt, nicht dem Bundesparlament an- gehören dürfen. Dadurch wird das gesamte Personal der Bu deren Ausübung seinen Vertreterinnen und Vertretern (§ 30 KV). Einen Aspekt der Gewaltentrennung stellen die Unvereinbarkeitsregelungen dar. Die personelle Gewaltentrennung verlangt, dass keine Person
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3029.2 - Antwort des Regierungsrats
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Inwiefern können sich Reputationsrisiken für den Kanton Zug negativ auswirken? Wir bit- ten um Stellungnahmen mit spezifischem Blick auf den internationalen, nationalen und interkantonalen Einfluss der Regierung
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3030.1 - Motionstext
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tung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt; f. Personen, die den Bund in Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten tung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt. Seite 2/2 3030.1 - 16190 Das Personal der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung darf waltung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt. 3. Situation im Kanton Zug Im Kanton Zug ist die Unvereinbarkeit für Kantonsangestellte
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3029.1 - Interpellationstext
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Inwiefern können sich Reputationsrisiken für den Kanton Zug negativ auswirken? Wir bitten um Stellungnahmen mit spezifischem Blick auf den internationalen, nationalen und interkantonalen Einfluss der Regierung Für sie hat dies dramatische Folgen: Blutarmut, Behinderungen und Lähmungen. 1 In diesem Sinne stellen wir folgende Fragen: 1. a) Wie informiert sich der Regierungsrat über Aktivitäten von Zuger Firmen
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3031.1 - Interpellationstext
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zu sein hat? b) Welches sind die Rechtsgrundlagen für die Auffassung des Regierungsrates? 2. Wie stellt der Regierungsrat im Rahmen seiner eigenen Schul- und im Rahmen seiner Aufsichtskompetenz über die
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3035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3035.2 Laufnummer 16458 Motion der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion betreffend Verbesserung der Situation bei den Vermögenssteuern im Kanton Zug (Vorlage 3035.1 - 16197) Bericht und Antra
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3038.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3038.2 Laufnummer 16508 Motion der CVP-Fraktion betreffend den CO2 neutralen Busbetrieb (Vorlage Nr. 3038.1 - 16200) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 26. Januar 2021 Sehr geehrte
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3036.1 - Antwort des Regierungsrats
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tung festgestellt. – Hieraus ergibt sich eine Übertretungsquote von 0.5032 %. Die Bussenerträge stellen sich wie folgt dar: April 2016 6 Messtage Fr. 12 630.– Juni 2017 6 Messtage Fr. 7960.– April 2018
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3052.1 - Antwort des Regierungsrats
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es keine Einwendungen oder anderweitige Reaktion aus der Bevölkerung. 2. Hat die Gemeinde Neuheim Stellung zum Fahrplan 2020 genommen? Ja. Ein erstes Mal nahm der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Juni korrigieren? Nein. Für eine Fahrplan- oder Bestellungsänderung ausserhalb der ordentlichen Fahrplanum- stellung besteht kein Anlass. Die Fahrpläne sind gedruckt und veröffentlicht. Das Busangebot der Linien 31 Zwi- schen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr fanden im Fahrplan 2018 31 Busfahrten statt, welche die Halte- stelle Tal bedienten. Insgesamt stiegen gemäss automatischer Fahrgastzählung der ZVB pro Werktag 1,7 Personen