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2985.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2020
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zu einem hohen Risiko einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen führen, zur Stellungnahme vor. § 7c (neu) Meldung von Datenschutzverletzungen 1 Das Organ meldet der Datenschutzstelle Rechtsansprüche erforderlich sind. Der betroffenen Person ist vorher wenn möglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 10 Abs. 1 (geändert) 1 Das Organ lehnt die Bekanntgabe von Personendaten an ein anderes Abs. 3 (neu) Vorabkonsultation (Überschrift geändert) 1 Aufgehoben. 2 Die Datenschutzstelle nimmt Stellung zu Vorhaben der Organe zu Daten- bearbeitungen, die aufgrund der Art der Bearbeitung oder der zu
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2985.4 - Ergebnis 1. Lesung
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zu einem hohen Risiko einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen führen, zur Stellungnahme vor. § 7c (neu) Meldung von Datenschutzverletzungen 1 Das Organ meldet der Datenschutzstelle Rechtsansprüche erforderlich sind. Der betroffenen Person ist vorher wenn möglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 10 Abs. 1 (geändert) 1 Das Organ lehnt die Bekanntgabe von Personendaten an ein anderes Abs. 3 (neu) Vorabkonsultation (Überschrift geändert) 1 Aufgehoben. 2 Die Datenschutzstelle nimmt Stellung zu Vorhaben der Organe zu Daten- bearbeitungen, die aufgrund der Art der Bearbeitung oder der zu
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2986.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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waren die Präsidentin und Amtsleiterin der KESB, Gabriella Zlau- winen, der Vizepräsident und stellvertretende Amtsleiter Jörg Halter, die Abteilungsleiterin der unterstützenden Dienste der KESB (Abklärungs- der KESB wird nächstes Jahr pensioniert. Wer die Nachfolge an- tritt, steht noch nicht fest. Ihre Stelle wurde bereits öffentlich ausgeschrieben. Zum Schluss der Visitation wurde von der Amtsleitung der
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2987.1 - Petitionstext
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2 1. Mehr Frauen* in Politik, Wirtschaft und Verwaltung Seit 1971 stehen politische Ämter auch uns Frauen* offen. Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Verfassung verankert. Fr
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2985.5 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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Die Da- tenschutzstelle stellt für die kantonalen und gemeindlichen Organe ein zentrales Erfas- sungs- und Publikationssystem zur Verfü- gung. (Abs. 2 – 4 werden an dieser Stelle nicht aufgeführt.) 5 Die Kanton und Gemeinden) sowie anderseits insbesondere dahingehend zu ergänzen, dass die Datenschutz- stelle ein zentrales Erfassungs- und Publikationssystem zur Verfügung stellt. Ein solches zentrales Erfassungs- ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstä- tigkeiten und veröffentlichen dieses. Die Datenschutzstelle stellt für die kantonalen und ge- meindlichen Organe ein zentrales Erfassungs- und Publikationssystem zur
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2985.6 - Antrag der FDP-Fraktion zur 2. Lesung
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Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellt die FDP-Fraktion zur 2. Lesung des Datenschutzgesetzes folgenden Antrag: § 57fbis Abs. 2 (neu) G
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2963.1a - Beilage Schlussbericht
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Sozialsystems, ein Teil der stellenlosen Personen wird früher im Arbeitsmarkt integriert. Contra: Vermeidung von Aussteuerungen und Sozialhilfebeziehenden, ein Teil der stellenlosen Personen wird früher Sozialhilfe 48 5.3.12. Streichung kantonale Arbeitslosenhilfe Beschreibung Seit 1978 richtet der Kanton an stellenlose Personen, die im Rahmen der bundesrechtlichen Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, während n 4.17 Schaffung eines Kompetenzzentrums für gemeindliche und kantonale Verkehrsanordnungen, Stellungnahmen Bauprojekte, Unfallauswertung Baudirektion (DI und SD) 5.01 Zentralisierung kommunaler Brandschutz
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2991.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt, Verkehr
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in der Gemeinde Risch gaben in der Kommission Anlass zu intensiven Diskussionen. Die Kommission stellte sich insbesondere die Frage, ob der Halbanschluss Rot- kreuz das richtige und einzige Instrument
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2991.3a - Beilage Synopse Richtplan
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Damit entspricht der Beschluss wiederum dem heutigen Stand der Technik. Die flankierenden Massnahmen stellen immer einen Abwägungsprozess zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen dar. Im Fokus stehen G Damit entspricht der Beschluss wiederum dem heutigen Stand der Technik. Die flankierenden Massnahmen stellen immer einen Abwägungsprozess zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen dar. Im Fokus stehen G Damit entspricht der Beschluss wiederum dem heutigen Stand der Technik. Die flankierenden Massnahmen stellen immer einen Abwägungsprozess zwischen den unter- schiedlichen Nutzergruppen dar. Im Fokus stehen
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2994.2 - Antwort des Regierungsrats
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angehoben werden können. Beispielsweise bei Kompatibilitätsproblemen, fehlendem Support seitens Her- steller von davon abhängigen Systemkomponenten oder durch die Abwägung der Risiken, die ein Update beinhaltet Dezember 1994 (BGS 154.211) können Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter mit Genehmigung der vorgesetzten Stelle ihre Arbeitsleistung seit 2015 in Form von Telearbeit erbringen. Allerdings besteht weder ein Re