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3101.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
übernimmt 30 % des Mietzinses Massgeblich ist der Nettomietzins Folgenden Ablauf stellen wir uns vor: Die Mieterin stellt Antrag bei der Gemeinde, in der die Räumlichkeiten liegen. Die Gemeinde prüft den r für Mitarbeitende und die Patientinnen und Patienten der Spitex und teilweise in Pflegeheimen stellten hier eine besondere Belastung dar. Zusammengefasst ergibt sich, dass die ausserordentliche Belastung «Pflege-Bonus» an diese Gruppe von Pflegenden lässt sich kaum begründen. Eine besondere Herausforderung stellte die Situation für die Mitarbeitenden in denjenigen Pfle geheimen im Kanton dar, in welchen Coron
3101.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
wur- den sie auf Wunsch des Stawiko-Präsidenten durch die Finanzdirektion zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Der Finanzdirektor hat uns informiert, dass alle Einwohnergemein- den die Forderungen wurden sie auf Wunsch des Stawiko-Präsidenten durch die Finanzdirektion zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Der Finanzdirektor hat uns informiert, dass alle Ein- wohnergemeinden die Forderungen
3100.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
wur- den sie auf Wunsch des Stawiko-Präsidenten durch die Finanzdirektion zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Der Finanzdirektor hat uns informiert, dass alle Einwohnergemein- den die Forderungen wurden sie auf Wunsch des Stawiko-Präsidenten durch die Finanzdirektion zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Der Finanzdirektor hat uns informiert, dass alle Ein- wohnergemeinden die Forderungen
3102.1 - Postulatstext
wisse Koordination und Aufgaben übernehmen kann oder soll. Begründung Die demographische Alterung stellt unsere Gesellschaft vor grosse Herausforderungen. Dabei geht es nicht allein um die medizinische Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause zu sorgen. Durch den § 34 des Sozialhilfe- gesetzes SHG stellt der Kanton Zug die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sicher; 1 zit. aus Studie von Büro
3101.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 3101.1 Laufnummer 16320 Postulat der SP-Fraktion betreffend Ausgleich der Entschädigungskürzung für Arbeitnehmende, welche von Kurz- arbeit wegen der Corona-Krise betroffen sind und deshal
3113.2 - Antwort des Regierungsrats
n mit grösseren, gegenwärtig umnutzbaren Land- reserven gibt es im Kanton Zug nicht. Der Kanton stellte bis anhin keine entsprechenden Ge- suche. Mit dieser Kurzfassung zur Zuger Wohnraumförderung sind Ände- rungen erstmals im Jahr 2008. Im Jahr 2010 fand eine Totalrevision statt. Die SP-Fraktion stellt insbesondere Fragen zur Praxis von 2010 bis heute. In aller Kürze zum WFG: Der Kanton fördert mit
3114.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
n des Parlamentsbetriebs anzupassen sei, damit der Kantonsrat auch virtuell tagen könnte. 2. Stellungnahme zu den Anliegen des Postulats Das Postulat verfolgt im Wesentlichen folgende Anliegen: 2.1. Schaffung überwies den Vorstoss am 25. Juni 2020 dem Büro des Kantonsrats zur Berichterstattung und Antrag - stellung (Vorlage 3114.1 – 16344). Wir nehmen zu den Anliegen wie folgt Stellung. 1. Ausgangslage und Fr die Kantonsratsvorlagen nach wie vor sowohl in elektronischer als auch in Papierform zur Verfügung stellen soll. Der elektronische Kanal solle dabei w ie bisher freiwillig sein. In Kenntnis der in anderen
3112.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Hintergrund Kernfahrbahn Im Gegensatz zum klassischen Fahrbahnquerschnitt mit beidseitigen Radstreifen stellen Kern- fahrbahnen eine Alternative bei beengten Verhältnissen dar. Da die Fahrstreifen nicht dem ge-
3113.1 - Interpellationstext
SP-Fraktion möchte nun einmal Bilanz ziehen lassen über diese Gesetzesänderungen vor 10 Jahren und stellt dem Regierungsrat folgende allgemeine und spezielle Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat allgemein
3127.2 - Antwort des Regierungsrats
An diesen Grundlagen orientieren sich der Kanton Zug und die involvierten Fachstellen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es nebst der genannten Quaggamuschel noch weitere aquatische gebietsfremde Strassenverkehrsamts zu nennen. Aufgrund der Komplexität des Themas und der darin invol- vierten Stellen und Anspruchsgruppen ist ein koordiniertes Vorgehen bei der Ergreifung und Umsetzung der Massnahmen

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