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3126.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Antrag überwiesen. Am 28. August 2020 lud die Jus- tizprüfungskommission den Regierungsrat zur Stellungnahme ein. Die entsprechende Stellung- nahme traf am 27. Oktober 2020 bei der Justizprüfungskommission ihrer Sitzung vom 22. Januar 2021 hat die Justizprüfungskommission die Petition von V.H. und die Stellungnahme des Regierungsrats beraten. Zusammenfassend hält die Justizprü- fungskommission fest, dass für
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2964.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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- 16055 Dazu sollen die bestehenden Gebäude instandgesetzt und ein Neubau an der Hofstrasse e r- stellt werden. Die geschätzten Baukosten betragen rund 83,0 Millionen Franken. Für die Pla- nung wird mit vorge- nommen, die am 6. Dezember 2017 anlässlich einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorge- stellt wurde. Des Weiteren hat der Regierungsrat im Rahmen seines Berichts und Antrags zur Motion der C
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2974.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gleichgeblieben sind. Der Regierungsrat erklärte in genannter Interpellationsantwort, die Fach- stelle habe in der Folge im Jahr 2017 erstmals nicht mehr alle Fälle zeitnah bearbeiten können, was insbesondere
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2974.1 - Postulatstext
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Jahren 2009 und 2016 um rund 25 % zugenommen haben, sind die personellen Ressourcen (eine Personal- stelle entsprechend 100 Stellenprozente) gleichgebl ieben.» 1 Um wirksam gegen häusliche Gewalt vorzugehen
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2966.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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allfällige Mehrkosten aufgrund der Umstellung auf umweltschonende Fahrzeuge. Einigen sich alle Be- stellenden (Kanton Zug, Bund sowie Nachbarkantone) darauf, handelt es sich um «normale» Abgeltungskosten,
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2969.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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jeglicher ernsthaften Grundlage entbehrte. Bezüglich der sich aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung stellenden F rage nach der Ver- einbarkeit des Amtes als Mitglied der Schätzungskommission mit dem Kanton Visitation wurde auch zum Anlass genommen, die sich in der JPK im Zusammenhang mit den Neuwahlen stellenden Fragen betreffend Zusammensetzung der Schätzungskommission, die erforderlichen Qualifikationen Deshalb wird das Verwaltungsgericht mit dem bestehenden Budget eine massvolle Er- höhung der Stellenprozente für das Sekretariat erwägen. Die Ersatzmitglieder wurden in den Berichtsjahren mehr eingesetzt
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2968.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Zürich koordiniert werden kann. Zürich hat diesbezüglich jedoch noch nichts entschieden. Die Stawiko stellt fest, dass für vier Motionen im Zusammenhang mit dem Zuger Finanzaus- gleich (ZFA-Reform 2019) eine
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2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Sicherheitsdirektion, unter-stützt. An der zweiten Kommissionssitzung nahm zudem Christine Andres, stellvertretende Da-tenschutzbeauftragte, teil. Das Protokoll führte Fabienne Küttel, Sachbearbeiterin der S b vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gemäss dem Antrag des Regierungsrates soll den betroffenen Personen in diesen Fällen künftig «immer» Gelegenheit zur Stellungnahme ge-geben werden (Streichung Nachfrage hin-sichtlich des konkreten Vorgehens und allfälliger Fristen für die Einholung der Stellungnahmen und die nötigen Entscheide wurde erläutert, dass im DSG keine Frist vorgesehen sei. Diesbe-züglich
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2985.3a - Synopse
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Perso- nendaten zu einem hohen Risiko für die Grundrechte der betroffenen Personen führen, zur Stellungnahme vor. 3 Das Organ legt der Datenschutzstelle Vorhaben zur Bearbeitung von Personendaten, die aufgrund nendaten zu einem hohen Risiko einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen führen, zur Stellungnahme vor. § 7c (neu) Meldung von Datenschutzverletzungen § 7c Abs. 1 (geändert) 1 Das Organ meldet für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen eingesetzt. 2 Die Datenschutzstelle nimmt Stellung zu Vorhaben der Organe zu Datenbearbeitungen, die aufgrund der Art der Bearbeitung oder der zu
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2983.1 - Antwort des Regierungsrats
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erneut in den Dienst des Kantons (im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Aushilfe bzw. Stellvertr e- 2 Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG) vom 29. August 2013 (BGS 154 ist auch bei vielen Funktionen auf erfahrene und gefestigte Fachleute ang e- wiesen, die beim Stellenantritt oft schon 40 Jahre und älter sind. Dennoch setzt der Kanton auch in Bezug auf die Altersklas anderen Arbeitgeberin oder eines anderen Arbeitgebers oder der Allgemeinheit (Freiwilligenarbeit) zu stellen bzw. es im Rahmen einer selbstständigen Erwerbs- tätigkeit für sich nützen zu können. Ob und wie