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3115.2 - Antwort des Regierungsrats
bei der Beurteilung der Funktionalität. Für die Gestaltung der behindertengerechten Erschliessung stellten die Hanglage sowie der denk- malgeschützte Bestand eine grosse Herausforderung an die Wettbewer
3117.1 - Antwort des Regierungsrats
kantonalen Mittelschu- len im Kanton Zug ein. Der Regierungsrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung : 1. Präsenzunterricht für alle Klassenstufen noch vor den Sommerferien zu ermöglichen würde den
3123.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3123.1 Laufnummer 16369 Kleine Anfrage von Jean Luc Mösch, Manuela Käch, Kurt Balmer, Roger Wiederkehr, Anna Bieri, Heinz Achermann und Fabio Iten betreffend Kontrollen und Prävention an d
3122.1 - Interpellationstext
Gemeinderats der Stadt Zug – stellen fest, dass diese und andere Institutionen im regulären Rahmen auf Be- triebsbeiträge angewiesen sind. Die finanziellen Folgen von COVID-19 stellen diese und wei- tere In
3124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3124.2 Laufnummer 16701 Berichts-Motion des Büros des Kantonsrats betreffend den Umgang des Kantons Zug mit der Bewältigung der COVID-19-Krise (Vorlage Nr. 3124.1 - 16366) Bericht und Antr
3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
betroffenen Justizbehörden, die Direktionen und auch die Datenschutz- stelle erhielten keine Gelegenheit, dazu formell Stellung zu nehmen. Die Datenschutzstelle nehme zur Kenntnis, dass neu alle Publikationen elektronisch veröffentlicht würden. Es stelle sich die Frage, wo die Mittei- lungen der Gemeinden, der Organisationen mit öffentlichem Auftrag und der kantonalen Amts- stellen publiziert werden sollen. Es werde der damals laufenden Revision des Datenschutzgesetzes vorzunehmen (Fremdänderung). Aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der externen Vernehmlassung wurde die Teilrevision des Publikationsgesetzes als Fr
3153.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nutzen ist. Das Vereinsleben hat in der Gesellschaft einen grossen Stellenwert. Für diese Gruppen stellt der nichtamtliche Teil («Marktblatt») zudem eine gute und günstige Werbeplattform dar. In be- stimmten
3153.4a - Synopse
für die Veröffentli- chung amtlicher Texte gemäss § 7 Abs. 3 und 4 die- ses Gesetzes zuständigen Stellen (Meldestellen). 7 Gelöscht. § 7a (neu) Herausgabe des Amtsblatts § 7a Abs. 1 (geändert), Abs. 2 Verordnung bezeichnet die für die Veröffentli- chung von Erlassen und amtlichen Texten zuständi- gen Stellen (Meldestellen). 9 Die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten ist für die Meldestellen Sammlung, der Bereinigten Gesetzes- sammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsver- ordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] 4 Gelöscht. §
3153.3a - Synopse
für die Veröffentli- chung amtlicher Texte gemäss § 7 Abs. 3 und 4 die- ses Gesetzes zuständigen Stellen (Meldestellen). 7 Gelöscht. - 6 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 27. Oktober Verordnung bezeichnet die für die Veröffentli- chung von Erlassen und amtlichen Texten zuständi- gen Stellen (Meldestellen). 9 Die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten ist für die Meldestellen Sammlung, der Bereinigten Gesetzes- sammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsver- ordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] 4 Gelöscht. §
3153.2 - Antrag des Regierungsrats
die für die Veröffentlichung amtlicher Texte gemäss § 7 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes zuständigen Stellen (Meldestellen). § 7a Herausgabe des Amtsblatts 1 Das Amtsblatt erscheint in elektronischer Form Amtlichen Sammlung, der Bereinigten Gesetzessammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] § 7d Archivierung Sammlung, der Be- reinigten Gesetzessammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und wei- tere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] - 10 - Geltendes

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