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3115.2 - Antwort des Regierungsrats
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bei der Beurteilung der Funktionalität. Für die Gestaltung der behindertengerechten Erschliessung stellten die Hanglage sowie der denk- malgeschützte Bestand eine grosse Herausforderung an die Wettbewer
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3117.1 - Antwort des Regierungsrats
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kantonalen Mittelschu- len im Kanton Zug ein. Der Regierungsrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung : 1. Präsenzunterricht für alle Klassenstufen noch vor den Sommerferien zu ermöglichen würde den
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3123.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3123.1 Laufnummer 16369 Kleine Anfrage von Jean Luc Mösch, Manuela Käch, Kurt Balmer, Roger Wiederkehr, Anna Bieri, Heinz Achermann und Fabio Iten betreffend Kontrollen und Prävention an d
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3122.1 - Interpellationstext
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Gemeinderats der Stadt Zug – stellen fest, dass diese und andere Institutionen im regulären Rahmen auf Be- triebsbeiträge angewiesen sind. Die finanziellen Folgen von COVID-19 stellen diese und wei- tere In
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3124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3124.2 Laufnummer 16701 Berichts-Motion des Büros des Kantonsrats betreffend den Umgang des Kantons Zug mit der Bewältigung der COVID-19-Krise (Vorlage Nr. 3124.1 - 16366) Bericht und Antr
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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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betroffenen Justizbehörden, die Direktionen und auch die Datenschutz- stelle erhielten keine Gelegenheit, dazu formell Stellung zu nehmen. Die Datenschutzstelle nehme zur Kenntnis, dass neu alle Publikationen elektronisch veröffentlicht würden. Es stelle sich die Frage, wo die Mittei- lungen der Gemeinden, der Organisationen mit öffentlichem Auftrag und der kantonalen Amts- stellen publiziert werden sollen. Es werde der damals laufenden Revision des Datenschutzgesetzes vorzunehmen (Fremdänderung). Aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der externen Vernehmlassung wurde die Teilrevision des Publikationsgesetzes als Fr
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3153.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Nutzen ist. Das Vereinsleben hat in der Gesellschaft einen grossen Stellenwert. Für diese Gruppen stellt der nichtamtliche Teil («Marktblatt») zudem eine gute und günstige Werbeplattform dar. In be- stimmten
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3153.4a - Synopse
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für die Veröffentli- chung amtlicher Texte gemäss § 7 Abs. 3 und 4 die- ses Gesetzes zuständigen Stellen (Meldestellen). 7 Gelöscht. § 7a (neu) Herausgabe des Amtsblatts § 7a Abs. 1 (geändert), Abs. 2 Verordnung bezeichnet die für die Veröffentli- chung von Erlassen und amtlichen Texten zuständi- gen Stellen (Meldestellen). 9 Die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten ist für die Meldestellen Sammlung, der Bereinigten Gesetzes- sammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsver- ordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] 4 Gelöscht. §
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3153.3a - Synopse
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für die Veröffentli- chung amtlicher Texte gemäss § 7 Abs. 3 und 4 die- ses Gesetzes zuständigen Stellen (Meldestellen). 7 Gelöscht. - 6 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 27. Oktober Verordnung bezeichnet die für die Veröffentli- chung von Erlassen und amtlichen Texten zuständi- gen Stellen (Meldestellen). 9 Die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten ist für die Meldestellen Sammlung, der Bereinigten Gesetzes- sammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsver- ordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] 4 Gelöscht. §
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3153.2 - Antrag des Regierungsrats
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die für die Veröffentlichung amtlicher Texte gemäss § 7 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes zuständigen Stellen (Meldestellen). § 7a Herausgabe des Amtsblatts 1 Das Amtsblatt erscheint in elektronischer Form Amtlichen Sammlung, der Bereinigten Gesetzessammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und weitere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] § 7d Archivierung Sammlung, der Be- reinigten Gesetzessammlung und des Amtsblattes an Behörden, Amts- und wei- tere Stellen (§ 11 Abs. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3).] - 10 - Geltendes