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331.31 - Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister (VO KOST)
VOSTRA ein. Das Obergericht kann diese Aufgabe in- nerhalb seines Zuständigkeitsbereichs anderen Stellen übertragen. * 3 Das Obergericht kann der Koordinationsstelle weitere Aufgaben im Zu- sammenhang mit
511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
Kantonspolizei Schwyz und die Zuger Polizei regeln das Rapport- und Meldewesen im Einzelnen. III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis 1 Die Aufgaben Aufgabenbereiche Art. 4 Grundsätze der Aufgabenerfüllung Art. 5 Gerichtspolizeiliche Aufgaben III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis Art. 7 Be Leistungskäufer und der Kanton Zug als Leistungserbringer. Art. 2 Zuständigkeit 1 Die Zuger Polizei stellt die polizeiliche Versorgung auf dem im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees sicher. Sie tritt
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
ist, insbesondere bei: a) der Absolvierung einer Ausbildung oder zum Erwerbszweck (Arbeits- weg, Stellensuche und dgl.); b) der Teilnahme an offiziellen Integrationsprogrammen (Deutschkurse, Arbeitseinsätze
152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
Die Meldestellen reichen die Erlasse und amtlichen Texte an die von der Staatskanzlei bezeichnete Stelle elektronisch ein. Sie nutzen dazu die von der Staatskanzlei bereitgestellten elektronischen Formulare Details betreffend: a) der für die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten zu- ständigen Stellen (§ 7b Abs. 8 PublG-ZG3)); und b) den Datenschutz im Zusammenhang mit Suchmaschinen (§ 7c Abs. 2 und Vertrieb des amtlichen Teils des P-Amts- blatts durch die Staatskanzlei, kann sie verwaltungsinterne Stellen zur Un- terstützung bei diesen Aufgaben beiziehen. 4 152.31 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
41 bis 44. 5) BGS 722.21 9 722.212 3 Die Träger von Stützpunktaufgaben gemäss diesem Reglement stellen die Einsatzkosten der Gebäudeversicherung Zug in Rechnung, sofern mittels Leistungsvereinbarung nichts Aufwand bemessen werden. 2 Beitragszusicherungen sind gebührenfrei. 3 Die Gebäudeversicherung Zug stellt die Gebühren in Rechnung und be- sorgt das Inkasso. 4.1.2. Gebühren im Baubewilligungsverfahren Ziff
942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
Kanton Zug 942.461 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS) Vom 9. Mai 2023 (Stand 12. April 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug,
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
Anstellungsbedingungen von Lehrbeauftragten sind im Personalgesetz geregelt8). 3 Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden zur vorübergehenden Vertre- tung einer Lehrperson bis zu einem Jahr angestellt Sitzungen der Schulleitung mit beratender Stimme teil. 4 Die Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Stellenbeschrieb geregelt. § 18 Fachschaften bzw. Fachgruppen 1 Die Fachschaften sind Zusammenschlüsse aller 1 Die Schulleitung legt die Teilnahmepflicht an Konferenzen fest. Stellver- treterinnen und Stellvertreter haben das Recht, mit beratender Stimme teil- zunehmen. 2 In Abstimmungen, welche die gesamte
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Die Zuger Polizei kann überdies eine fachmännische Reinigung durch eine autorisierte Reinigungs- stelle oder eine zusätzliche Kontrolle im Sinne von § 3 Abs. 4 auf Kosten der Bootseigentümerin bzw. des
162.14 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG)
auch für die Stellver- tretungen der erwähnten Funktionen, soweit solche bestehen. Ist auch die Stellvertretung verhindert, ist die nächst höhere Hierarchiestufe zuständig. 5 Beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst nach Prüfung der materiellen, formellen und rechnerischen Richtigkeit des Belegs. 3 Das Schlussvisum stellt die Anweisung zur Zahlung dar. 4 Das Verwaltungsgericht regelt das Anweisungsverfahren sowie die
414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
Kanton Zug 414.136 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR) Vom 19. Mai 2025 (Stand 1. August 2025) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kant

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