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331.31 - Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister (VO KOST)
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VOSTRA ein. Das Obergericht kann diese Aufgabe in- nerhalb seines Zuständigkeitsbereichs anderen Stellen übertragen. * 3 Das Obergericht kann der Koordinationsstelle weitere Aufgaben im Zu- sammenhang mit
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511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
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Kantonspolizei Schwyz und die Zuger Polizei regeln das Rapport- und Meldewesen im Einzelnen. III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis 1 Die Aufgaben Aufgabenbereiche Art. 4 Grundsätze der Aufgabenerfüllung Art. 5 Gerichtspolizeiliche Aufgaben III. Stellung der Polizeiangehörigen und Verantwortlichkeit des Kantons Zug Art. 6 Dienstverhältnis Art. 7 Be Leistungskäufer und der Kanton Zug als Leistungserbringer. Art. 2 Zuständigkeit 1 Die Zuger Polizei stellt die polizeiliche Versorgung auf dem im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees sicher. Sie tritt
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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
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ist, insbesondere bei: a) der Absolvierung einer Ausbildung oder zum Erwerbszweck (Arbeits- weg, Stellensuche und dgl.); b) der Teilnahme an offiziellen Integrationsprogrammen (Deutschkurse, Arbeitseinsätze
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152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
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Die Meldestellen reichen die Erlasse und amtlichen Texte an die von der Staatskanzlei bezeichnete Stelle elektronisch ein. Sie nutzen dazu die von der Staatskanzlei bereitgestellten elektronischen Formulare Details betreffend: a) der für die Veröffentlichung von Erlassen und amtlichen Texten zu- ständigen Stellen (§ 7b Abs. 8 PublG-ZG3)); und b) den Datenschutz im Zusammenhang mit Suchmaschinen (§ 7c Abs. 2 und Vertrieb des amtlichen Teils des P-Amts- blatts durch die Staatskanzlei, kann sie verwaltungsinterne Stellen zur Un- terstützung bei diesen Aufgaben beiziehen. 4 152.31 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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41 bis 44. 5) BGS 722.21 9 722.212 3 Die Träger von Stützpunktaufgaben gemäss diesem Reglement stellen die Einsatzkosten der Gebäudeversicherung Zug in Rechnung, sofern mittels Leistungsvereinbarung nichts Aufwand bemessen werden. 2 Beitragszusicherungen sind gebührenfrei. 3 Die Gebäudeversicherung Zug stellt die Gebühren in Rechnung und be- sorgt das Inkasso. 4.1.2. Gebühren im Baubewilligungsverfahren Ziff
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942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
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Kanton Zug 942.461 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS) Vom 9. Mai 2023 (Stand 12. April 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug,
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414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
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Anstellungsbedingungen von Lehrbeauftragten sind im Personalgesetz geregelt8). 3 Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden zur vorübergehenden Vertre- tung einer Lehrperson bis zu einem Jahr angestellt Sitzungen der Schulleitung mit beratender Stimme teil. 4 Die Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Stellenbeschrieb geregelt. § 18 Fachschaften bzw. Fachgruppen 1 Die Fachschaften sind Zusammenschlüsse aller 1 Die Schulleitung legt die Teilnahmepflicht an Konferenzen fest. Stellver- treterinnen und Stellvertreter haben das Recht, mit beratender Stimme teil- zunehmen. 2 In Abstimmungen, welche die gesamte
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753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
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Die Zuger Polizei kann überdies eine fachmännische Reinigung durch eine autorisierte Reinigungs- stelle oder eine zusätzliche Kontrolle im Sinne von § 3 Abs. 4 auf Kosten der Bootseigentümerin bzw. des
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162.14 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG)
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auch für die Stellver- tretungen der erwähnten Funktionen, soweit solche bestehen. Ist auch die Stellvertretung verhindert, ist die nächst höhere Hierarchiestufe zuständig. 5 Beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst nach Prüfung der materiellen, formellen und rechnerischen Richtigkeit des Belegs. 3 Das Schlussvisum stellt die Anweisung zur Zahlung dar. 4 Das Verwaltungsgericht regelt das Anweisungsverfahren sowie die
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414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
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Kanton Zug 414.136 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR) Vom 19. Mai 2025 (Stand 1. August 2025) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kant