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2639.2 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (Synopse)
vollendeten 65. Altersjahr erstattet der Kan- ton der Pensionskasse die Kosten für das zusätz- lich zu stellende Vorsorgekapital samt Rückstel- lungen, welches sich aufgrund des gegenüber der Zuger Pensionskasse
2652.5 - Ergebnis 1. Lesung
geprüften Stelle die Ergebnisse ihrer Prüfung schriftlich mit und gibt ihr die Möglichkeit, sich zum Berichtsentwurf zu äussern. Der Prüfbericht enthält Hinweise und Empfehlungen zu den festge­ stellten Sac Informatik. § 15 Abs. 1 (geändert) 1 Auf Forderungen kann verzichtet werden, wenn a) (neu) die zuständige Stelle die Uneinbringlichkeit feststellt oder an­ nehmen muss; b) (neu) der Aufwand oder die prozessualen die materielle, formelle und rechnerische Rich­ tigkeit des Belegs bestätigt. 3 Das Schlussvisum stellt die Anweisung für die Zahlung dar. Wer dadurch begünstigt wird, ist nicht anweisungsberechtigt. 4
2652.9 - Ablauf Referendumsfrist: 12. September 2017
geprüften Stelle die Ergebnisse ihrer Prüfung schriftlich mit und gibt ihr die Möglichkeit, sich zum Berichtsentwurf zu äussern. Der Prüfbericht enthält Hinweise und Empfehlungen zu den festge­ stellten Sac werden. § 15 Abs. 1 (geändert) 1 Auf Forderungen kann verzichtet werden, wenn a) (neu) die zuständige Stelle die Uneinbringlichkeit feststellt oder an­ nehmen muss; b) (neu) der Aufwand oder die prozessualen die materielle, formelle und rechnerische Rich­ tigkeit des Belegs bestätigt. 3 Das Schlussvisum stellt die Anweisung für die Zahlung dar. Wer dadurch begünstigt wird, ist nicht anweisungsberechtigt. 4
2657.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
innerorts mindestens 50 Meter, ausserorts min- destens 150 Meter vor der Stelle anzubringen, an der die Geschwindigkeitsmessanlage aufge- stellt wird (Art. 57 Abs. 3 Bst. a und b Signalisationsverordnung [SSV]) und an speziellen Mess- stellen ein mobiles Radarmessgerät und ein mobiles Lasermessgerät ein. Diese Geschwindig- keitskontrollen haben zum Ziel, an Unfallschwerpunkten, an Stellen mit grossem Personenauf- Überlebenswahrscheinlichkeit bei Unfällen stark von der Kollisionsgeschwindigkeit ab. Aus diesem Grund stellen für den Regierungsrat Geschwindigkeitskontrollen eine wichtige präventi- ve, Verkehrsunfälle verhütende
2659.5c - Beilage 3: Zwischenbericht Regierungsrat
schaffenden Direktion des Äussern vorsteht. Der Kantonsrat soll we i- terhin die Stellvertreterin oder den Stellvertreter des Regierungspräsidiums wählen (aktuell Stat t- halterin oder Statthalter), ebenfalls als «Ausse n- ministerin» oder «Aussenminister» fallen bei der Verwaltung (Direktion) ca. 30 Stellenprozent an (Generalsekretärin oder Generalsekretär, stv. Generalsekretär oder stv. Generalsekretärin) übrigen sechs Regierungsmitglieder je einem Departement vorstehen (Art. 111 Abs. 1–3 KV BS). Die Stellvertretung des Präsidiums und der Departementsleitungen wird durch den Regierungsrat geregelt (Art. 111
2608.2 - Antwort des Regierungsrats
Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens laden die betroffenen Kantone zur Stellungnahme zum Baugesuch ein (Anhörung). Das ist am 21. Februar 2014 erfolgt. Den Anträgen des Kantons ist Zugang zur Trasse Zug – Arth-Goldau für Güterverkehr nicht in der Kompetenz der SBB liegt? 4 b. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der von den Beschwerdeführenden angeführten Aussage des Leiters AöV, H
2612.2 - Antwort des Regierungsrats
verantwortlichen Verwaltungskommission unterbreitet. Diese erklärten sich damit einverstan- den. B. Stellungnahme zu den einzelnen Fragen 1. Frage der JPK: Die Kantone übernehmen seit dem 1. Januar 2012 85 Prozent werden altrechtliche Schuldscheine aus der Zeit vor 2012 nicht übernommen. 2612.2 - 15311 Seite 3/6 stelle hätte demnach neu auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rückerstattungen an die Kantone zu ungen sowie Verzugszinsen und Betreibungskosten zu 85 Prozent der öffentlichen Hand in Rechnung stellen (Art. 64a Abs. 3 und 4 des Bundesgeset- zes über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]). Im Kanton
2639.7 - Antrag von Andreas Hausheer zur 2. Lesung
Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellt Andreas Hausheer, Stein- hausen, zur 2. Lesung der Änderung des Rechtsstellungsgesetzes, des Per
2631.1 - Antwort des Regierungsrats
immerhin eine Vorstellung von den ungefähren Grös- senordnungen. Seite 2/2 2631.1 - 15200 2. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, die nachgefragten Zahlen künftig jährlich zu ermitteln und dem Kantonsrat
2680.2 - Antwort des Regierungsrats
Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 16. Oktober 2016 Beschwerden beim Bundesgericht ein. Zudem stellte die Rechtsvertretung am 19. Oktober 2016 beim SEM ein Wiedererwägungsgesuch. 4. Den Eltern wurde und den Kindern weitere Kontakte als dem Kindeswohl nicht zuträg- lich. Die Unterbringung im Heim stellte sicher, dass die Kinder den Sonderflug nach Norwegen ge- meinsam mit den Eltern antreten konnten des Amtsgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere der Kinder, nicht öffentlich Stellung nehmen konnten (www.zg.ch/behoerden/verwaltungsrechtspflege/verwaltungsgericht/aktuelle -entscheide-1)

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