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3246.2 - Antwort des Regierungsrats
Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung, wo der Bundesrat verschiedene Modelle zur Diskussion stellen liess (modifizierte Individualbesteuerung, Zusammenveranlagung mit Splitting, Wahlrecht mit Teilsplitting jedoch auch Vorstösse hängig, die gegenteilige Ansätze wie z. B. das Vollsplit- ting zur Diskussion stellen (vgl. Postulate Würth (21.3284) und Binder -Keller (21.3189)). B. Zu den einzelnen Fragen Die in
3249.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3249.1 Laufnummer 16649 Kleine Anfrage von Thomas Magnusson betreffend Photovoltaik-Anlagen Antwort des Regierungsrats vom 15. Juni 2021 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen un
1487.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zeitpunkt. Zurzeit überprüft der Bund die zukünftige Entwicklung der Bahngrossprojekte (ZEB) und stellt damit auch den Zim- merberg II in Frage. Der Bund sieht vor, noch in diesem Jahr die Kantone zur
3270.1 - Interpellationstext
Mobilität aufgeteilt werden, ohne den Flächenverbrauch parallel da zu weiterwachsen zu lassen. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zu dieser Proble- matik? 2. Das kürzlich vorgestellte Mobil sind keine konkreten Aussagen zur künftigen Mobilitätsbewälti- gung zu erkennen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob neue Fortbewegungsformen im Nahbereich wie z.B. E-Scooter in die Überlegungen chen abgestellt werden und so die freie Benutzung dieser Verkehrsflächen behindern. Insbesondere stellt dies für Geh- und Sehbehinderte eine erhöhte Gefahr dar. Wie sieht der Regierungsrat diese Situation
3277.2 - Antwort des Regierungsrats
Frage grundsätzlich von der kommunalen Baube- willigungsbehörde – unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Denkmalpflege – beurteilt und beantwortet werden. § 8 Abs. 1 AltstadtR statuiert, dass eine n: Obwohl es sich beim AltstadtR um eine kommunale Bauvorschrift handelt, enthält es an einigen Stellen auch Aussagen zum Denkmalschutz. Solange diese Aussagen mit den Vorschriften des DMSG und der en nt der Stadt Zug vom 8. September 2015 (AltstadtR; RS Nr. 402) ist dem Regierungsrat bekannt. Es stellt eine kommunale, und somit in örtlicher Hinsicht auf einen Teil der Stadt Zug begrenzte, Bauvorschrift
3280.2 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskom.
worauf die JPK am 28. August 2020 den Regierungsrat zur Stellungnahme einlud. Am 26. Januar 2021 reichte der Regierungsrat seine Stellungnahme ein und beantragte sinngemäss, der Petition keine Folge zu , fordert ein Rechts- gutachten, welches diverse Mängel dieser Organisation untersuchen soll und stellt diverse andere For- derungen, auf welche nachfolgend einzeln eingegangen wird. An der Kantonsratssitzung innerhalb von sechs Jahren, sondern sofort nach Inkrafttreten der Aufhebung der Delegation sicherge- stellt werden müsse, dass in allen Gemeinden je nach Anzahl Einwohner und Bevölkerungswachstum eine ent
3280.1 - Petitionstext
bis zu 30 Tagen diese Aufenthalte nur für die tatsächlich erbrachte Dienstleistung in Rechnung zu stellen sind, z. B. Anzahl ganze Tage à 24 Stunden.
3285.1b - Beilage 2: Abschlussbericht Vorarbeiten
Zusammengefasst, konnten aus diesen Inter- views die folgenden Erkenntnisse gewonnen werden:  Der Stellenwert von IT ist hoch.  Das potenzielle Schadensausmass nach einem Cyberangriff ist hoch.  Das Bedürfnis Verein wird seinen Netzwerkmitgliedern zudem ein Monitoring der Schweizer Medienlandschaft mit Stellungnahmen anbieten. Dies ist ein Mehrwert, der einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung für Verein wird seinen Netzwerkmitgliedern zudem ein Monitoring der Schweizer Medienlandschaft mit Stellungnahmen anbieten. Dies ist ein Mehrwert, der einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung für
3285.1c - Beilage 3: Cisco-Bericht
müssen schließen. Das bedeutet vor allem für Sie Folgendes: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Stellen Sie die für Ihr Unternehmen spezifischen Risikofaktoren vor Erläutern Sie dem Vorstand, welchen einzuhalten, die in Zukunft größere technologische Innovationen fördern. Datenschutz und IT-Sicherheit stellen nicht nur gesetzliche Auflagen dar, sondern werden auch von Kunden erwartet. Unternehmen werden immer sorgfältig. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie Warnungen über gefährliche Aktivitäten erhalten. Stellen Sie sicher, dass eine Person in Ihrem Team die Daten lesen kann und bereit ist, die erforderlichen
3285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Anlaufstelle für KMU im Zusammenhang mit Cybersicherheit Raum. Die Beteiligung am Aufbau dieser Stelle fällt damit nicht in den Anwendungsbereich von § 4 Abs. 1 Wirtschaftspflegegesetz. Bei dieser Au Kosten wurde aufgrund des Projektauftrags für die Startphase er - arbeitet. Die Kosten ab Ende 2023 stellen eine Schätzung dar. Die Zielgenauigkeit der dafür vorgenommenen Annahmen hängt stark davon ab, wie ist eine unabhängige Plattform zur Förderung der Schweizer Cybersicherheit. Zu keinem Zeitpunkt stellen die Dienstleistungen von ITSec4KMU eine Konkurrenz zur Privatwirt - schaft dar. ITSec4KMU soll die

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