-
2728.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Scheitern verurteilt. 5. Stellungnahmen der Nachbarkantone zu den Anliegen des Postulats 5.1. Kanton Zürich Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) äussert sich in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2017 wie folgt: wie folgt : 1. In Kürze 1 2. Ausgangslage 2 3. Historischer Hintergrund 2 4. Machbarkeit 3 5. Stellungnahmen der Nachbarkantone zu den Anliegen des Postulats 7 6. Gesamtbeurteilung 8 7. Antrag 9 1. In Kürze sverfahren zum Ausbauschritt der Bahnin f- rastruktur 2030/35 (AS 2030/35) durchgeführt. Die Stellungnahmen werden nun geprüft und der Bundesrat wird gegen Ende 2018 die Botschaft zum AS 2030/35 zur Beratung
-
2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
-
IT-Basisdienste mit Abbau von Personal und Leistungen, Senkung des schulinternen Stellenetats zuhanden des Stellenpools DBK. Durch eine koordinierte Personalplanung mit der Kantonsschule Menzingen (KSM) Handhabung der Stelleninserate (vermehrte Online-Publikation, Zurückhaltung bezüglich Printmedien, Rückfragen bei den Ämtern bezüglich Publikationsort und -häufigkeit) sowie durch den Stellenstopp des Entla Zusammenarbeit mit den am Strafvollzug involvierten Stellen und hat sich bereits bewährt. Beim VBD war dieser Prozess mit einer Reduktion von Stellenprozenten verbunden. Etwas aufgefangen wurde dieser Ress
-
2734.2a - Beilage: Medienmitteilung vom 31.05.2017 der Post
-
so- wie im Dialog mit den Gemeinden die Zukunft der weiteren Poststellen angehen. Im Oktober 2016 stellte die Post ihre Strategie für das Postnetz der Zukunft vor. Teil der Strategie ist ein intensiver Dialog
-
2488.2 - Antwort des Regierungsrats
-
bewilligte 100 Prozent -Stelle für das Benut- zerkonto durch eine interne Umverteilung von Stellenprozenten kompensieren muss (Vorlage Nr. 2315.1 - 14506). 2407.2/2488.2 - 15084 Seite 19/20 Ab 2019 fallen in der kantonalen Verwaltung ......................................................... 4 3.1. Stellungnahme zu den zehn Empfehlungen der ad-hoc Kommission .............................. 4 3.2. Überprüfung Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten in der kantonalen Verwaltung 3.1. Stellungnahme zu den zehn Empfehlungen der ad-hoc Kommission Empfehlung 1: «Für die Einführung und den Betrieb
-
2501.1a - Beilage Massnahmenplan Ammoniak
-
Milchharnstoffwertes in Agrammon" Einrichtung einer zentralen Anlauf- stelle für Landwirtschaftsbetriebe/ Landwirtschaftsämter/ Umweltfach- stellen der ZUDK / KOLAS Zentral- schweiz ab Inkraft- setzung Ma- pla anfallenden Arbeiten werden wie folgt verteilt ( für Details vgl. Pflichtenheft der beteiligten Stellen im Anhang 9.4): LWA (zentrale Anlaufstelle): - Erstellung der fachlichen Grundlagen für Vollzug und der Massnahmen 9.3. Kostenschätzung der einzelnen Massnahmen 9.4. Pflichtenheft der beteiligten Stellen 9.1 Massnahmenblätter MP Ammoniak Kt. Zug Massnahmenplan Ammoniak Kanton Zug - 22 - M1 Massnahme
-
2553.3a - Beilage1: Synopse
-
Die Versicherungsleistung soll ausrei- chen, um ein Gebäude nach einem Scha- denfall instand zu stellen oder wieder auf- zubauen. 3 Die Gebäudeversicherung Zug fördert Massnahmen zur Verhütung, Verminde- Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Grund- buch- und Vermessungsamt und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos diejenigen Perso- nen-, Grundstücks-, Gebäude- und Ver- messungsdaten davon. 2 Die normale Abnützung, die bei der be- stimmungsgemässen Benützung der Sa- che entsteht, stellt keinen Schaden im Sin- ne von Abs. 1 Bst. a dar. § 9 Versicherte Gefahren in der Feuer- versicherung
-
2553.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausreichen, um ein Gebäude nach einem Schadenfall instand zu stellen oder wieder aufzubauen. 3 Die Gebäudeversicherung Zug fördert Massnahmen zur Verhütung, Ver- minderung Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Grundbuch- und Vermessungsamt und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos diejenigen Personen-, Grundstücks-, Gebäude- und Vermessungsdaten zur zur Verfügung. § 37 Abs. 2 (geändert) 2 Die Kosten für Einsätze der Öl-, Chemie- und Strahlenwehr stellt die Ge- bäudeversicherung Zug der verursachenden Person entsprechend den mass- geblichen Bestimmungen
-
2553.4a - Beilage Synopse
-
sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausreichen, um ein Gebäude nach einem Schadenfall instand zu stellen oder wieder aufzubauen. 3 Die Gebäudeversicherung Zug fördert Massnah- men zur Verhütung, Verminderung Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Grundbuch- und Vermessungsamt und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos diejenigen Perso- nen-, Grundstücks-, Gebäude- und Vermessungsda- ten
-
2553.2 - Antrag des Regierungsrats
-
sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausreichen, um ein Gebäude nach einem Schadenfall instand zu stellen oder wieder aufzubauen. 3 Die Gebäudeversicherung Zug fördert Massnahmen zur Verhütung, Ver- minderung Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Grundbuch- und Vermessungsamt und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos diejenigen Personen-, Grundstücks-, Gebäude- und Vermessungsdaten zur
-
1566.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Kleinkin- der eine lernanregende Umgebung mit grundlegenden Primärerfahrungen vorsieht. Die Bereit- stellung solcher Ressourcen ist mit hohen Kosten verbunden. In diesem Zusammenhang steht das am 11. Juni bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist. Auch die Androhung einer Ungehorsamsstrafe gemäss [Qualität in multikulturellen Schulen] Nach- richten 2/2002). Im Verlaufe der obligatorischen Schulzeit stellen sich die entscheidenden Weichen für die Zu- kunft. Kinder, die der Unterrichtssprache nicht mächtig