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414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
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ist zuständig für strategische Vorgaben und Ent- scheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand
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413.121 - Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Berufsbildungszentren des Kantons Zug
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Kanton Zug 413.121 Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Berufsbildungszentren des Kantons Zug Vom 13. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestütz
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412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
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von Ausbildungsangeboten in anderen Vereinbarungskantonen: a) den interkantonalen Zugang, b) die Stellung der Lernenden sowie c) die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Lernenden den Trä- gern der werden behandelt, wenn sie vor dem 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr bei der Geschäfts- stelle eintreffen. Beitritt zur Vereinbarung Regierungsrat des Kantons Uri: 23. August 2011 Regierungsrat Bestimmungen dieser Verein- barung für alle Schulen angewendet werden, die dieser Vereinbarung unter- stellt sind. GS 31, 467 1 412.12 3 Die Standortkantone sorgen für die entsprechende Information der Schu-
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312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
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oder Anbringenlassen von Werbe- oder Informationsmate- rial an Bauten, Anlagen, Bäumen oder anderen Stellen (§ 6 Abs. 1 Bst. c ÜStG): 100.– 1) SR 311.0 2) BGS 111.1 3) BGS 312.1 GS 2013/052 1 312.1-A1 1.5
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414.17 - Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
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Geschäftsordnung erlassen. 2 Sie setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern und je einem Stellvertreter bzw. einer Stellvertreterin zusammen. 3 Die Lehrpersonen wählen aus dem Kollegium die Mitglieder der Diszipli- muss im Wiederholungsfall der Klassenlehr- person der Schülerin oder des Schülers gemeldet werden. 3 Stellt die Klassenlehrperson eine Häufung leichter Verstösse fest, lädt sie die Schülerin bzw. den Schüler
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414.311 - Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
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Vereinbarungskanton gehö- ren, ist ein Mietzins festzulegen, der auf dem Anschaffungs- oder dem Er- stellungswert basiert. Dabei sind die durch den Bund und die übrigen Ver- einbarungskantone an den Bau des Gebäudes
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Vor der Verhängung der Disziplinarsanktion wird dem Gefangenen Gele- genheit gegeben, zur Sache Stellung zu nehmen. 2 Nach Abklärung des Sachverhalts und Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügt die Direktion
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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elektronischen Identität. * 2 Das Amt für Informatik und Organisation bestimmt das Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern, die zugelassenen elek- tronischen Identitäten und die z Problemen mit dem Login, bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die des Empfängers in vertraulicher Form zu übermitteln. § 18 Zeitpunkt der Mitteilung 1 Die Behörde stellt den Entscheid in der Fachanwendung oder in einem elektronischen Postfach auf einer anerkannten Z
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821.16 - Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Koordinierten Sanitätsdienstes zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin
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ihrer Möglichkeiten und Bedürfnisse die Vorbereitungen für den Koordinierten Sanitätsdienst. 2 Sie stellen ihre vorbereiteten Mittel des Koordinierten Sanitätsdienstes ei- nem anderen Vereinbarungskanton
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414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
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Schulleitung genehmigt auf Antrag der Fachvorstände die zulässigen Hilfsmittel. 3 Die Fachlehrpersonen stellen die Aufgaben und lassen diese den Prüfungs- expertinnen und -experten zusammen mit einer Information zuständige Schulleitungsmitglied leitet die Maturitätskonferenz. 2 414.142 3 Die Maturitätskonferenz stellt unter Würdigung der Rundungsanträge ge- mäss den Paragraphen 12 und 13 die Ergebnisse fest und prüft verantwortlich sind. 6 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die korrigierten Prüfungen der Prüfungsexpertin bzw. dem -exper- ten zu. Die Prüfungsexpertin bzw