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414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
ist zuständig für strategische Vorgaben und Ent- scheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand
413.121 - Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Berufsbildungszentren des Kantons Zug
Kanton Zug 413.121 Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Berufsbildungszentren des Kantons Zug Vom 13. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestütz
412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
von Ausbildungsangeboten in anderen Vereinbarungskantonen: a) den interkantonalen Zugang, b) die Stellung der Lernenden sowie c) die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Lernenden den Trä- gern der werden behandelt, wenn sie vor dem 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr bei der Geschäfts- stelle eintreffen. Beitritt zur Vereinbarung Regierungsrat des Kantons Uri: 23. August 2011 Regierungsrat Bestimmungen dieser Verein- barung für alle Schulen angewendet werden, die dieser Vereinbarung unter- stellt sind. GS 31, 467 1 412.12 3 Die Standortkantone sorgen für die entsprechende Information der Schu-
312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
oder Anbringenlassen von Werbe- oder Informationsmate- rial an Bauten, Anlagen, Bäumen oder anderen Stellen (§ 6 Abs. 1 Bst. c ÜStG): 100.– 1) SR 311.0 2) BGS 111.1 3) BGS 312.1 GS 2013/052 1 312.1-A1 1.5
414.17 - Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
Geschäftsordnung erlassen. 2 Sie setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern und je einem Stellvertreter bzw. einer Stellvertreterin zusammen. 3 Die Lehrpersonen wählen aus dem Kollegium die Mitglieder der Diszipli- muss im Wiederholungsfall der Klassenlehr- person der Schülerin oder des Schülers gemeldet werden. 3 Stellt die Klassenlehrperson eine Häufung leichter Verstösse fest, lädt sie die Schülerin bzw. den Schüler
414.311 - Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
Vereinbarungskanton gehö- ren, ist ein Mietzins festzulegen, der auf dem Anschaffungs- oder dem Er- stellungswert basiert. Dabei sind die durch den Bund und die übrigen Ver- einbarungskantone an den Bau des Gebäudes
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
Vor der Verhängung der Disziplinarsanktion wird dem Gefangenen Gele- genheit gegeben, zur Sache Stellung zu nehmen. 2 Nach Abklärung des Sachverhalts und Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügt die Direktion
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
elektronischen Identität. * 2 Das Amt für Informatik und Organisation bestimmt das Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern, die zugelassenen elek- tronischen Identitäten und die z Problemen mit dem Login, bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die des Empfängers in vertraulicher Form zu übermitteln. § 18 Zeitpunkt der Mitteilung 1 Die Behörde stellt den Entscheid in der Fachanwendung oder in einem elektronischen Postfach auf einer anerkannten Z
821.16 - Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Koordinierten Sanitätsdienstes zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin
ihrer Möglichkeiten und Bedürfnisse die Vorbereitungen für den Koordinierten Sanitätsdienst. 2 Sie stellen ihre vorbereiteten Mittel des Koordinierten Sanitätsdienstes ei- nem anderen Vereinbarungskanton
414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
Schulleitung genehmigt auf Antrag der Fachvorstände die zulässigen Hilfsmittel. 3 Die Fachlehrpersonen stellen die Aufgaben und lassen diese den Prüfungs- expertinnen und -experten zusammen mit einer Information zuständige Schulleitungsmitglied leitet die Maturitätskonferenz. 2 414.142 3 Die Maturitätskonferenz stellt unter Würdigung der Rundungsanträge ge- mäss den Paragraphen 12 und 13 die Ergebnisse fest und prüft verantwortlich sind. 6 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die korrigierten Prüfungen der Prüfungsexpertin bzw. dem -exper- ten zu. Die Prüfungsexpertin bzw

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