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1021.033 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham»
Kanton Zug 1021.033 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4– Oberwil, Gemeinde Cham» Vom 10. April 2025 (Stand 18. April 2025) Der Kantons
651.2-A1 - Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank)
Kanton Zug 651.2-A1 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank) V
811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
Baubewilligungsbehörde46). 2 Die Bewilligungsbehörde hat dem Amt für Umweltschutz das Gesuch zur Stellungnahme zu unterbreiten. * § 15a * Betriebsbewilligung für Abfallanlagen 1 Folgende Abfallanlagen benötigen Feuerungswärmeleistung bis zu 70 kW, die mit Holz, Kohle usw. betrieben werden. 2 Die Gemeinden stellen im Rahmen dieser Kontrollen und bei der Bauab- nahme sicher, dass nur typengeprüfte Heizkessel und Amt für Umweltschutz führt den Prüfperimeter für die Verschiebung von Bodenaushub. 2 Die Gemeinden stellen dem Amt für Umweltschutz die notwendigen Da- ten zur Verfügung. 12. Nichtionisierende Strahlung *
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 1. August 2023) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Z
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
Kanton Zug 414.133 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
154.120 - Weisungen zum Vollzug der Parkplatzverordnung
120 1.3. Zuteilung von Parkberechtigungen § 8 Anträge, Beurteilung und Zuteilung 1 Mitarbeitende stellen ihr Gesuch für eine Parkberechtigung mindestens sechs Wochen vor der Gültigkeit mit dem dafür vo
826.192.3 - Gebührentarif für Zusatzaufwendungen bei der Benützung des Rettungsdienstes (Material, Administration, Reinigung) (Gebührentarif Zusatzaufwendungen RDZ)
Kanton Zug 826.192.3 Gebührentarif für Zusatzaufwendungen bei der Benützung des Rettungsdienstes (Material, Administration, Reinigung) (Gebührentarif Zusatzaufwendungen RDZ) Vom 18. Dezember 2015 (Sta
611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
ungen gemäss Abs. 4 Bst. a–d gelten auch für die Stellvertretungen der erwähnten Funktionen, wobei Stellvertretungen nicht mit ihren Stellvertretungen unterzeichnen. 6 Die Direktionsvorsteherin oder der Eigen- kapitals auf. 2 Der Rückstellungsspiegel zeigt auf, welche kurz- und langfristigen Rück- stellungen gebildet wurden und wie sie sich seit dem letzten Abschluss ver- ändert haben. 3 Der Beteiligu g mit der Abtei- lungsleitung (kollektiv) 2. für Ausgaben des Amts: die Amtsleitung mit der Stellvertretung (kollektiv); d) bis 500 000 Franken 1. für Ausgaben der Direktion: die Direktionsvorsteherin
215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
und Anforderungen. 3 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation stellt Werkzeuge zur Quali- tätsprüfung kostenlos zur Verfügung. 4 Es stellt bei der Erarbeitung von administrativen und technischen Vor- schriften flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG2)) vom 4. Oktober 1963 unter- stellt sind; e) Kommunikation; f) Fernwärme. 2 Bereits erfasste und neue Hausanschlüsse sind Bestandteil gungen; d) die Geheimhaltungspflicht. § 17 Geodienste 1 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation stellt den Zugang zu den Geobasisdaten Leitungskataster über einen geschützten Darstellungsdienst im GIS

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