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1021.033 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham»
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Kanton Zug 1021.033 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4– Oberwil, Gemeinde Cham» Vom 10. April 2025 (Stand 18. April 2025) Der Kantons
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651.2-A1 - Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank)
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Kanton Zug 651.2-A1 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank) V
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811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
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Baubewilligungsbehörde46). 2 Die Bewilligungsbehörde hat dem Amt für Umweltschutz das Gesuch zur Stellungnahme zu unterbreiten. * § 15a * Betriebsbewilligung für Abfallanlagen 1 Folgende Abfallanlagen benötigen Feuerungswärmeleistung bis zu 70 kW, die mit Holz, Kohle usw. betrieben werden. 2 Die Gemeinden stellen im Rahmen dieser Kontrollen und bei der Bauab- nahme sicher, dass nur typengeprüfte Heizkessel und Amt für Umweltschutz führt den Prüfperimeter für die Verschiebung von Bodenaushub. 2 Die Gemeinden stellen dem Amt für Umweltschutz die notwendigen Da- ten zur Verfügung. 12. Nichtionisierende Strahlung *
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 1. August 2023) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Z
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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Kanton Zug 414.133 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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154.120 - Weisungen zum Vollzug der Parkplatzverordnung
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120 1.3. Zuteilung von Parkberechtigungen § 8 Anträge, Beurteilung und Zuteilung 1 Mitarbeitende stellen ihr Gesuch für eine Parkberechtigung mindestens sechs Wochen vor der Gültigkeit mit dem dafür vo
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826.192.3 - Gebührentarif für Zusatzaufwendungen bei der Benützung des Rettungsdienstes (Material, Administration, Reinigung) (Gebührentarif Zusatzaufwendungen RDZ)
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Kanton Zug 826.192.3 Gebührentarif für Zusatzaufwendungen bei der Benützung des Rettungsdienstes (Material, Administration, Reinigung) (Gebührentarif Zusatzaufwendungen RDZ) Vom 18. Dezember 2015 (Sta
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611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
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ungen gemäss Abs. 4 Bst. a–d gelten auch für die Stellvertretungen der erwähnten Funktionen, wobei Stellvertretungen nicht mit ihren Stellvertretungen unterzeichnen. 6 Die Direktionsvorsteherin oder der Eigen- kapitals auf. 2 Der Rückstellungsspiegel zeigt auf, welche kurz- und langfristigen Rück- stellungen gebildet wurden und wie sie sich seit dem letzten Abschluss ver- ändert haben. 3 Der Beteiligu g mit der Abtei- lungsleitung (kollektiv) 2. für Ausgaben des Amts: die Amtsleitung mit der Stellvertretung (kollektiv); d) bis 500 000 Franken 1. für Ausgaben der Direktion: die Direktionsvorsteherin
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215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
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und Anforderungen. 3 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation stellt Werkzeuge zur Quali- tätsprüfung kostenlos zur Verfügung. 4 Es stellt bei der Erarbeitung von administrativen und technischen Vor- schriften flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG2)) vom 4. Oktober 1963 unter- stellt sind; e) Kommunikation; f) Fernwärme. 2 Bereits erfasste und neue Hausanschlüsse sind Bestandteil gungen; d) die Geheimhaltungspflicht. § 17 Geodienste 1 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation stellt den Zugang zu den Geobasisdaten Leitungskataster über einen geschützten Darstellungsdienst im GIS