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162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
Rechtsbeistandes kann innert 30 Tagen an die zuständige Kam- mer Beschwerde geführt werden. § 9 Stellvertretungsregelung 1 Ist die Präsidentin oder der Präsident an der Amtsführung verhindert, über- nimmt die Schätzungskammer § 6 Grundstückschätzungskammer § 7 Beurteilung § 8 Kommissionspräsidium § 9 Stellvertretungsregelung § 10 Ausstand § 11 KammerschreiberIn § 12 Rechnungswesen 2. Geschäftsgang § 13 Anmeldung entweder von der oder dem Kammervorsitzenden oder vom Kommissionspräsidium oder von des- sen Stellvertretung festgesetzt. Über Einsprachen entscheidet die zuständige Schätzungskammer in Dreierbesetzung
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
Arbeitskleidern im Amt für Denkmalpflege und Archäologie 1 Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie stellt seinen Mitarbeitenden im Aussendienst die persönliche Schutzausrüstung und beschriftete Arbeits-
831.521-A2-1-1.de.pdf
Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer übernimmt im Betrieb der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers eine Stelle als ________________________________________________________ 2. Für den Arbeitsvertrag gelten die
161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
Abweichungen vom Grundhonorar gemäss Vergütungstarif ist eine be- gründete Meldung an die vorgesetzte Stelle zu erstatten. 3 Die Auszahlung der Vergütung erfolgt durch das Personalamt. § 14a * Vergütung für
153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
vom 28. November 20174); * verfügt: § 1 Unterstützungseinsätze durch andere Kantone 1 Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen
751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
reservierte Zeit von der Kundin beziehungsweise vom Kunden zu entrichten. Das Strassenverkehrsamt ZG stellt direkt Rechnung. 3 Einen allfälligen administrativen Mehraufwand trägt jedes Strassenver- kehrsamt
414.511 - Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen
Kanton Zug 414.511 Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen Vom 4. Januar 2016 (Stand 1. August 2016) Die Direktion für Bildung u
153.772 - Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Finanzdirektion bei der Führung von erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren, Verwaltungsbeschwerde- sowie Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren
bzw. der Generalsekretär, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter oder die juristischen Mitarbeitenden an allfälligen Augenscheinen teil, geben mündliche Stellungnahmen ab, rei- chen Protokollberichtigungen tungsbeschwerdeverfahren, treffen die Generalsekretärin bzw. der General- sekretär, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter oder die juristischen Mitarbeitenden die verfahrensleitenden Verfügungen. Ziff. gen oder Augenscheinen, bei der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekre- tär, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter oder den juristischen Mitar- beitenden. 1) BGS 153.1 2) BGS 153.3 GS 2016/003 1
121.32 - Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (ÜVBüG)
kantonalen und eidgenössischen Einbür- gerungsvoraussetzungen ab. Sie prüft die Sprachkenntnisse. 3 Stellt die Direktion des Innern keine Hindernisse für eine Einbürgerung fest, leitet sie das Gesuch an den ob die Einbürgerungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. 2 Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Direktion des Innern die Zusi- cherung für das Kantonsbürgerrecht aus. Zusammen mit der Zusicherung § 6 Erteilung des Gemeindebürgerrechts 1 Liegt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vor, stellt die Direkti- on des Innern den Gesuchstellenden ein Formular zu, worin diese innert Frist Auskunft
161.5 - Verordnung über das Zwangsmassnahmengericht (VO ZMG)
dabei auch die Personali- en der beschuldigten Person sowie den Namen einer allenfalls bereits be- stellten amtlichen Verteidigung bekannt. 2) BGS 154.221 3 161.5 3 Die Staatsanwaltschaft klärt zudem bei den Zuständigkeitsbereich des Zwangsmassnahmengerichts fallenden administrativen Aufgaben. § 5 Stellvertretung 1 Die Zwangsmassnahmenrichterinnen bzw. Zwangsmassnahmenrichter vertreten sich gegenseitig. 2 § 2 Grundsatz und Bestand § 3 Budget und Jahresrechnung § 4 Aufgaben und Zuständigkeit § 5 Stellvertretung § 6 Kanzlei § 7 Fallzuteilung und Pikettdienst § 8 Verfahren § 9 Kompetenzkonflikte 2024-12-

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