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162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
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Rechtsbeistandes kann innert 30 Tagen an die zuständige Kam- mer Beschwerde geführt werden. § 9 Stellvertretungsregelung 1 Ist die Präsidentin oder der Präsident an der Amtsführung verhindert, über- nimmt die Schätzungskammer § 6 Grundstückschätzungskammer § 7 Beurteilung § 8 Kommissionspräsidium § 9 Stellvertretungsregelung § 10 Ausstand § 11 KammerschreiberIn § 12 Rechnungswesen 2. Geschäftsgang § 13 Anmeldung entweder von der oder dem Kammervorsitzenden oder vom Kommissionspräsidium oder von des- sen Stellvertretung festgesetzt. Über Einsprachen entscheidet die zuständige Schätzungskammer in Dreierbesetzung
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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Arbeitskleidern im Amt für Denkmalpflege und Archäologie 1 Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie stellt seinen Mitarbeitenden im Aussendienst die persönliche Schutzausrüstung und beschriftete Arbeits-
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831.521-A2-1-1.de.pdf
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Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer übernimmt im Betrieb der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers eine Stelle als ________________________________________________________ 2. Für den Arbeitsvertrag gelten die
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161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
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Abweichungen vom Grundhonorar gemäss Vergütungstarif ist eine be- gründete Meldung an die vorgesetzte Stelle zu erstatten. 3 Die Auszahlung der Vergütung erfolgt durch das Personalamt. § 14a * Vergütung für
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153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
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vom 28. November 20174); * verfügt: § 1 Unterstützungseinsätze durch andere Kantone 1 Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen
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751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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reservierte Zeit von der Kundin beziehungsweise vom Kunden zu entrichten. Das Strassenverkehrsamt ZG stellt direkt Rechnung. 3 Einen allfälligen administrativen Mehraufwand trägt jedes Strassenver- kehrsamt
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414.511 - Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen
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Kanton Zug 414.511 Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen Vom 4. Januar 2016 (Stand 1. August 2016) Die Direktion für Bildung u
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153.772 - Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Finanzdirektion bei der Führung von erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren, Verwaltungsbeschwerde- sowie Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren
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bzw. der Generalsekretär, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter oder die juristischen Mitarbeitenden an allfälligen Augenscheinen teil, geben mündliche Stellungnahmen ab, rei- chen Protokollberichtigungen tungsbeschwerdeverfahren, treffen die Generalsekretärin bzw. der General- sekretär, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter oder die juristischen Mitarbeitenden die verfahrensleitenden Verfügungen. Ziff. gen oder Augenscheinen, bei der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekre- tär, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter oder den juristischen Mitar- beitenden. 1) BGS 153.1 2) BGS 153.3 GS 2016/003 1
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121.32 - Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (ÜVBüG)
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kantonalen und eidgenössischen Einbür- gerungsvoraussetzungen ab. Sie prüft die Sprachkenntnisse. 3 Stellt die Direktion des Innern keine Hindernisse für eine Einbürgerung fest, leitet sie das Gesuch an den ob die Einbürgerungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. 2 Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Direktion des Innern die Zusi- cherung für das Kantonsbürgerrecht aus. Zusammen mit der Zusicherung § 6 Erteilung des Gemeindebürgerrechts 1 Liegt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vor, stellt die Direkti- on des Innern den Gesuchstellenden ein Formular zu, worin diese innert Frist Auskunft
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161.5 - Verordnung über das Zwangsmassnahmengericht (VO ZMG)
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dabei auch die Personali- en der beschuldigten Person sowie den Namen einer allenfalls bereits be- stellten amtlichen Verteidigung bekannt. 2) BGS 154.221 3 161.5 3 Die Staatsanwaltschaft klärt zudem bei den Zuständigkeitsbereich des Zwangsmassnahmengerichts fallenden administrativen Aufgaben. § 5 Stellvertretung 1 Die Zwangsmassnahmenrichterinnen bzw. Zwangsmassnahmenrichter vertreten sich gegenseitig. 2 § 2 Grundsatz und Bestand § 3 Budget und Jahresrechnung § 4 Aufgaben und Zuständigkeit § 5 Stellvertretung § 6 Kanzlei § 7 Fallzuteilung und Pikettdienst § 8 Verfahren § 9 Kompetenzkonflikte 2024-12-