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1620.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Datenschutz betrieben wird. Sie stimmt der geforderten Unabhängigkeit nicht zu. Diese Stelle habe ebenfalls dem Stellenplafond zu unterstehen und es sei ihr kein Globalbudget einzuräumen. Sie dürfe nicht un eine 1620.1 - 12566 11 Erhöhung der bisherigen Stellenprozente unter gleichzeitiger Kostenübernahme durch den Kanton. Sie bedauern, dass die Stellvertretung im Gesetz selber nicht geregelt ist. Es werde Re- gierungsrat alle sechs Jahre erfolgt und durch den Kantonsrat bestätigt wird. Die Stellen seien im Stellenplafond zu belassen und die Datenschutzstelle habe dem Kantonsrat jährlich ein detailliertes
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1619.1 - Interpellationstext
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Zusammenhang zwischen „Ausgebranntsein“ und der Stellenplafonierung? Wenn ja, in wieweit ist die Stellenplafonierung ur- sächlich für Burnout und Stress? Ist der Regierungsrat bereit, das Phänomen von einer der Ansicht, dass das Parlament als steuerndes Gremium genügend über die Auswirkungen der Stellenplafonierung und Arbeitsbelas- tungssituation informiert ist? Wie will er ein allfälliges Defizit in Zukunft erfüllen sind? 2. Wie sieht die Situation bezüglich Burnout und Stress bei den kantonalen Ange- stellten aus? Hat der Kanton den Überblick, wie viele Personen erkranken? Wenn ja, wie viele Krankheitstage
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1646.04 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1646.4 / 1694.2 Laufnummer 12948 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Generellen Projektes "Tangente Zug/Baar" (Vorlage Nrn. 1646.1/.2 - 12640/12641) 2. Kantonsratsbeschluss
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1669.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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als Nach- schlagewerk dienen kann, wenn zu einem bestimmten Thema ein mehrjähriger Vergleich ange- stellt werden soll. Die Stawiko ist sich bewusst, dass es im Kanton Zug kein statistisches Amt gibt und
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1575.2 - Antwort des Regierungsrates
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bereits heute nicht nur Regierung und Parlament, sondern durch die gleichzeitige rigorose Stellenplafonierung auch die einzelnen Verwaltungseinheiten und ihre Mitarbeitenden ganz erheblich. Die Regierung zufrieden geben müsse, dazu ermuntern, ebenfalls eine Totalrevision an die Hand zu nehmen. Dazu stellen die Interpellierenden drei Fragen, die wir nachfolgend zusammengefasst beant- worten: 1. Ist der abgeschrieben (Protokoll des Kantonsrats vom 7. Juli 2005, S. 1382). 4. Aus Sicht des Regierungsrates stellt sich die verfassungsrechtliche Situation heute un- verändert dar, weshalb er auch auf die damalige
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1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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einzustehen und die bisherige Praxis weiterzuführen, aber nicht je- des beliebige Objekt unter Schutz zu stellen und nicht mit Hilfe des Denkmalschutzes Architek- turgeschichte zu betreiben. Den erhöhten Anforderungen deren Erhaltung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, werden unter kantonalen Schutz ge- stellt und in das Verzeichnis der geschützten Denkmäler eingetragen. 1. Abschnitt Allgemeines und Begriffe
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1630.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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n und die zwei neuen Haltestellen Zug Casino und Walchwil Hörndli sowie die Ergänzung der Halte- stelle Zug Oberwil. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 35.4 Mio. Franken, wovon der Bund rund 50%
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1658.2 - Antrag des Regierungsrates
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ge Person aus wichtigen und belegbaren Gründen nicht nach Artikel 6 Absatz 2 bei der zuständigen Stelle (Meldestel- le) melden, so hat sie die Meldestelle unverzüglich und unter Bekanntgabe des Aufent Fall nach 24 Stunden. 3 Die betroffene Person hat sich zum bezeichneten Zeitpunkt bei der Polizei- stelle ihres Wohnortes oder bei einer anderen in der Verfügung genannten Poli- zeistelle einzufinden und
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1658.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2008
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ge Person aus wichtigen und belegbaren Gründen nicht nach Artikel 6 Absatz 2 bei der zuständigen Stelle (Meldestel- le) melden, so hat sie die Meldestelle unverzüglich und unter Bekanntgabe desAufenthaltsortes
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1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ge Person aus wichtigen und belegbaren Gründen nicht nach Artikel 6 Absatz 2 bei der zuständigen Stelle (Meldestel- le) melden, so hat sie die Meldestelle unverzüglich und unter Bekanntgabe desAufenthaltsortes