Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8924 Inhalte gefunden
152.4 - Archivgesetz
Kompetenzzentrum für das kantonale und gemeindliche Archivwesen. Es a) fördert das Archivwesen; b) stellt sein archivisches Wissen den Archiven zur Verfügung; c) berät und unterstützt unentgeltlich die
153.711 - Verfügung über die Unterzeichnungsbefugnisse in der Direktion des Innern und die Delegation von Zuständigkeiten der Direktion des Innern an die Ämter, besonders im Personalbereich
Amtsleiterinnen und Amtsleiter regeln die Unterzeichnungsbefugnisse innerhalb ihres Amtes in den Stellenbeschreibungen oder in ihren amtsinter- nen Weisungen. Für bestimmte Sachgebiete kann Kollektivunterschrift oder der Generalsekretär; 1) BGS 153.1 2) BGS 153.3 3) BGS 154.21 GS 26, 685 1 153.711 2. die stellvertretende Direktionsvorsteherin oder der stellvertreten- de Direktionsvorsteher. b) für den Aufgabenbereich
153.21 - Regierungsratsbeschluss betreffend Direktionswechsel von Kommissionen, anderen Organisationseinheiten (ohne Ämter) und Sachbereichen aufgrund des neuen Organisationsgesetzes
von der bisherigen Mi- litärdirektion zur Sicherheitsdirektion (untersteht jedoch 1999/2002 dem Stellvertreter des Vorstehers der Sicherheitsdirektion) 10. Kommission für den Steuerausgleich unter den ka
153.741 - Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion in den nachfolgend definierten Bereichen: Natur- und Heimatschutz an das Amt für Raum und Verkehr; Baurecht an das Amt für Raum und Verkehr bzw. an alle Ämter der Baudirektion; Wasserrecht, Gewässerschutz, Kehrichtbeseitigung, Schutz des ökologischen Gleichgewichts, Energiebeiträge an das Amt für Umwelt; Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr an das Amt für Raum und Verkehr (Delegationsverfügung der Baudirektion)
der Schlussabrech- nung wird im Rahmen der Anweisungsberechtigung an die Amtsleitung bzw. die stellvertretende Amtsleitung delegiert, welche das Projekt führt. * Ziff. 4 1 Die der Baudirektion gemäss § 3 Energiebeiträge an das Amt für Umwelt; Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr an das Amt für Raum und Verkehr * (Delegat Bundes über die Personenbeförderung vom 4. No- vember 2009 (VPB)15); b) Abgabe der kantonalen Stellungnahme zu den vom Bundesamt für Verkehr den Kantonen unterbreiteten Konzessionsgesuchen. 10) BGS 811
153.733 - Kompetenzdelegation an das Amt für öffentlichen Verkehr zum Erlass von kantonalen Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr
n Verkehr zum Erlass von kantonalen Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr Vom 10. September 2008 (Stand 20. September den vom Bundes- amt für Verkehr den Kantonen unterbreiteten Konzessionsgesuchen die kantonalen Stellungnahmen abzugeben. 3 Diese Verfügung tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft5). 1) BGS
154.11 - Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz)
zum Anspruch innert sechs Monaten seit seiner schriftlichen Geltendmachung nicht oder ablehnend Stellung genommen hat.5) * § 22 Fristenstillstand 1 Die Verwirkungsfristen gemäss §§ 11 und 17 ruhen, solange
521.1 - Verordnung über die Militärverwaltung
der Einwohnerkontrollen 1 Die Einwohnerkontrollen stellen dem Amt für Bevölkerungsschutz, Zivil- schutz und Militär die Daten der Stellungspflichtigen und die Mutationsda- ten der Wehrpflichtigen elektronisch Abs. 2 der Militär- strafverordnung zu. Der Amtsvorsteher oder die -vorsteherin resp. die zur Stellvertretung berechtigte Person unterzeichnet die entsprechenden Ent- scheide. * 2 Das Amt vollzieht die
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
kommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stell- vertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. 2 Die Schätzun Gemeinde hat die geleis- teten Vorschüsse den Dritten inklusive Zins innert fünf Jahren nach der Er- stellung der Erschliessung zurückzuerstatten. Mit der Rückerstattung geht die Erschliessungsanlage ins Eigentum Baugesuch und Baueinsprachen * 1 Die zuständige Gemeindebehörde holt bei der kantonalen Koordinations- stelle die erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen ein und eröffnet sie zusammen mit allfälligen
722.111 - Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (VO GebVG)
Kanton Zug 722.111 Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (VO GebVG) Vom 21. November 2017 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kan
721.51 - Submissionsgesetz (SubG)
Kanton Zug 721.51 Submissionsgesetz (SubG) Vom 30. November 2023 (Stand 1. März 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und i der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfa

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch