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511.12 - Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
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vom 29. Oktober 19983), beschliesst: Ziff. 1 1 Die Sicherheitsdirektion ist zuständige Behörde zur Stellung des Gesuchs um einen polizeilichen Unterstützungseinsatz und zur Bewilligung eines po- lizeilichen
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157.1 - Datenschutzgesetz (DSG)
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Budget der Datenschutz- stelle im Kantonsrat. 3 Die Datenschutzstelle verfügt im Rahmen ihres Budgets über eigene Aus- gabenbefugnisse. 12 157.1 § 18d * Mitarbeitende, Stellvertretung 1 Die oder der Daten öffentliches Nebenamt und Nebenerwerb * § 18b * Ausstand § 18c * Budget § 18d * Mitarbeitende, Stellvertretung § 18e * Unabhängige Datenschutzstellen der Gemeinden § 19 Aufgaben § 19a * Vorabkonsultation zu einem hohen Risiko einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen führen, zur Stellungnahme vor. § 7c * Meldung von Datenschutzverletzungen 1 Das Organ meldet der Datenschutzstelle unverzüglich
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Microsoft Word - 512.2-A1.doc
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auf öffentli- chem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) Stand 2005 = 700 Stellenprozente VKD § 1 Gesetz über die Kan- tonspolizei vom 31.10.1966 § 28 Ziff. 1 Gerichtsorgani- sationsgesetz ten). Somit wird die Anzeige durch die verantwortliche Per- son der Gemeinde oder des Amtes er- stellt und die Polizei führt die Ermittlungen. Einsatz Si Ass möglich 2023-08-08T15:05:51+0200 "6300 Zug"
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826.153-A1 - Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens (Anhang)
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Kanton Zug 826.153-A1 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens (Anhang) Vom 21. September 1998 (Stand 29. April 2005) § 1 1 Beiträge: a) Berufsschule
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531.14 - Verordnung über die Alarmorganisation in Friedenszeiten
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Nachbarkantonen; b) ist Aufgebotsstelle für die Alarmgruppen gemäss Ablaufschema und Massnahmenlisten; c) stellt die Verbindungen zur NAZ, zu den Gemeinden und den Nach- barkantonen sicher; d) leitet Verhalten unbekannten Sirenenalarmen entgegen, leitet die Abklärungen der unbekannten Alarmauslösung ein und stellt den Radiostudios eine Mitteilung über die Ursache des Sirenenalarms zu; f) löst die stationären Sirenen
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442.2 - Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
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Heilig- keit bey’m Antritt ihres Amtes abzulegen haben, so wie sie gewöhnlich lau- tet, keineswegs der Stellung eines Seelenhirten von Untergebenen einer nicht katholischen oder paritätischen Regierung angemessen wählbar zu seyn, muss der zu wählende entweder ein Angehöriger desjenigen Kantons seyn, der die vakante Stelle dotiert, oder als Geistlicher in demselben angestellt sich befinden. 2 In beyden obigen Fällen werden
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413.41 - Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld
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Fürstentum Liechtenstein stellen geeignete Waldungen und Projekte sowie weitere Übungsobjekte für die praktische Ausbildung zur Verfügung. 2 Die übrigen Vertragspartner stellen der Schule für Verlegungen Restkosten. Art. 18 Rückstellung 1 Für Erstellung, Erweiterung und Erneuerung von Bauten wird eine Rück- stellung vorgenommen. 2 Sie wird gespiesen durch: a) jährliche Einlagen bis 2 Prozent des Gebäudeversich Aufgaben 1 Der Ausschuss des Stiftungsrates: a) bereitet die Geschäfte des Stiftungsrates vor und stellt diesem Antrag; b) überwacht den Vollzug der Beschlüsse des Stiftungsrates; c) erarbeitet ein Bet
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942.415 - Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
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Kanton Zug 942.415 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien Vom 26. Mai 1937 (Stand 8. September 1978) Art. 1 1 Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone (im
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414.185 - Reglement über die Brückenangebote
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Erziehungsberechtigte und an das zu- ständige Mitglied der Angebotsleitung. § 16 Schwere Verstösse 1 Stellt die zuständige Lernbegleiterin/der zuständige Lernbegleiter einen schweren Verstoss oder eine weitere
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414.184 - Verordnung über das Integrations-Brücken-Angebot
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Schulleiters wird in der Regel öf- fentlich, die Stelle der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters wird in der Regel intern ausgeschrieben. b) Eine Vorbereitungskommission trifft eine Vorauswahl zu Handen sind ohne, zweijährige Verträge mit ei- ner Kündigungsmöglichkeit auszustellen. 3 Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden zur vorübergehenden Vertre- tung einer Lehrperson während höchstens eines Mentoratsreglement. § 17 Teamkonferenz 1 Die Lehrpersonen bilden die Teamkonferenz; die Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben das Recht, mit beratender Stimme teilzunehmen. 2 Die Konferenz befasst sich