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2687.3a - Beilage Synopse
voraussetzt, vor oder während der An- stellung einer medizinischen und/oder anderen Eig- nungsprüfung zu unterziehen. 4 Die für die Anstellung zuständige Stelle entscheidet während der Anstellung aufgrund Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. auf- grund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen o- der Entscheide von grosser bleiben abweichende spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2687.2 - Antrag des Regierungsrats
n voraussetzt, vor oder während der An- stellung einer medizinischen und/oder anderen Eignungsprüfung zu unterziehen. 4 Die für die Anstellung zuständige Stelle entscheidet während der Anstellung aufgrund Gü- ter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Ver- antwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser abweichende spezialgesetzliche Bestim- mungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter
2687.4a - Beilage Synopse
voraussetzt, vor oder während der An- stellung einer medizinischen und/oder anderen Eig- nungsprüfung zu unterziehen. 4 Die für die Anstellung zuständige Stelle entscheidet während der Anstellung aufgrund Nr. 2687.4 (Laufnummer 15430) c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. auf- grund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen o- der Entscheide von grosser bleiben abweichende spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2687.7 - Ergebnis 1. Lesung
Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite ab- weichende spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter Betagte, Kranke, Menschen mit Behinderung) haben. 3 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl bzw. Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter
2687.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite ab- weichende spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter Betagte, Kranke, Menschen mit Behinderung) haben. 3 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl bzw. Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter
2713.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
tonsrats zur Berichterstattung und Antragstellung. Das Büro des Kantonsrats erhielt folgende Stellungnahmen (vgl. Ziffer 3): – Mitbericht des Regierungsrats vom 26. September 2017 mit dem Antrag auf N erforderlichen Erkundigungen ein und erhebt die notwendigen B e- weise, kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abklärungen beauftragen, ordnet nötigenfalls das Gutachten einer sachverständigen Person an, «nur» administrativ unterstellt (§ 5 Ziff. 8 EG ZGB). Die Direktion des Innern kann als vorgesetzte Stelle die Aufsichtsfunktion wahrnehmen, jedoch nicht auf die operative Tätigkeit im Einzelfall Einfluss
2720.4 - Antrag des Regierungsrats (Gerichtsorganisationsgesetz)
S 826.192]. 4a Der Regierungsrat legt die Stunden- und die Aufwandpauschalen fest. 5 Die Polizei stellt die Kosten in Rechnung und zieht diese ein. 6 Soweit die Polizei im Rahmen eines Einsatzes oder einer
2749.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
erneut Doris Bühler-Pfister zur Verfügung. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle für ihren treuen und geschätzten Einsatz herzlich gedankt. Kanzlei Bericht.indd 8 08.05.17 10:30 Kommission den Vorgaben des PBG und ihrer Geschäftsordnung entsprechend amtet. Ihr sei an dieser Stelle der Dank für ihre Tätigkeit ausgesprochen. Eine materielle Über prüfung einzelner Entscheide erfolgt
2752.2 - Antwort des Regierungsrats
einer Fahrbahnhaltestelle im Vergleich zu einer Busbucht vermehrt beeinträchtigt. 2. Ist an besagter Stelle geplant, eine Mittelinsel zu installieren? Falls ja, was war ausschlaggebend für den Entscheid, die Motion von Thomas Werner betreffend Anpassung der kantonalen Gesetzgebung in Bezug auf Bushalt e- stellen und zum Postulat von Thomas Werner betreffend Bushal testellen (Vorlage Nr. 2781.2/2782.2 - 15635)
2753.2 - Antwort des Regierungsrats
Familie zu Protokoll, dass sie sich weigere, nach Norwegen zu- rückzukehren. Insbesondere die Frau stellte klar, dass sie sich gegen die Ausreise wehren und in der Schweiz bleiben wollte, wo sie Verwandte Familie gut. Es hob die Verfügungen des Zuger Verwaltungsgerichts vom 16. O k- tober 2016 auf und stellte fest, dass die mit Verfügung des AFM vom 5. Oktober 2016 erfolgte ausländerrechtliche Dublin-Haft normalerweise, um den Wegweisungsvollzug einer Familie siche r- zustellen. Im vorliegenden Fall stellte sich die Sachlage anders dar. Das geschilderte Verhalten des Ehepaars, insbesondere der Frau, sowie

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