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Schulrecht
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X. besuchte im Schuljahr 2012/2013 die Maturaklasse 6x an der Kantonsschule Zug. Im August 2012 stellte er ein Gesuch um Teildispensation vom Sportunterricht für jeweils zwei Lektionen pro Woche. Das Gesuch nicht gegen den Entscheid der Kantonsschule Zug vorbringen, sondern er hat sich diesbezüglich an die Stelle zu wenden, welche die Kriterien zur Vergabe dieser Karten festlegt. Es ist den zuständigen Personen
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Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit an Verwandte
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Streitigkeiten und Psychoterror verursacht.
Die instruierende Direktion wandte sich für eine Stellungnahme zu verfahrens- und datenschutzrechtlichen Fragen an den DSB. Die Hinweise des DSB wurden im Antrag zuhanden des Regierungsrates nur teilweise übernommen. Der DSB gelangte in der Folge mit einer Stellungnahme direkt an den Regierungsrat als Beschwerdeinstanz.Aus den Erwägungen:
Dem DSB lag nur der Antrag Handlung die Tatsache, dass eine Person um Sozialhilfe nachsucht, bekannt. Die Bekanntgabe von Daten stellt eine Form der Datenbearbeitung dar (§ 2 Bst. c und d DSG). Weil hier besonders schützenswerte Pe
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Datenschutzpraxis
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Vorerst ist die Angelegenheit mit der Spitex, der vorgesetzten Stelle oder allenfalls mit der für die Leistungsvereinbarung zuständigen Stelle der Gemeinde zu besprechen. Sind Vorgaben des Datenschutzgesetzes Verwandten – trotz erfolgter schriftlicher Bevollmächtigung durch den Betroffenen – zu Recht?Aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
1. Auskunftsrecht nach Datenschutzgesetz
Will eine betroffene besteht? Oder braucht es das Einverständnis der Betroffenen zur Weitergabe ihrer Daten?Aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
Die Einwohnergemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Angebote
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Ausnützung über ein benachbartes Grundstück auf ein anderes stelle eine klare Umgehung von § 19 V PBG dar.
C. Mit Schreiben vom 22. Juli 2011 stellt der Regierungsrat den Antrag auf kostenfällige Abweisung teilzunehmen. Bei Verzicht auf Teilnahme oder Unzustellbarkeit der Mitteilung erhält nur der Antrag stellende Ehegatte die Übersicht über die individuellen Konten (Art. 50f AHVV). Bezieht ein Ehegatte bereits Erw. 5.3.3). Zu beachten ist weiter, dass den Formvorschriften im Submissionsrecht ein hoher Stellenwert zukommt. Die Entgegennahme eines Angebots, das den Vorschriften der Ausschreibung und den ents
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Auskunftsrecht; Unterlagen betreffend Bevormundungs- / Verbeiständungsverfahren im Gemeindearchiv
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Personen nicht ausfindig gemacht werden können), so müsste im Einzelfall die Interessenabwägung ohne Stellungnahme dieser Betroffenen vorgenommen werden.
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§§ 10 und 13 des Personalgesetzes
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wurde. Zum entsprechenden Protokoll konnte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 3. Juni 2011 Stellung nehmen. Am 7. Juni 2011 fand ein weiteres Gespräch zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs statt Funktionsänderung eine andere zumutbare Aufgabe zu übernehmen, oder die ersatzlose Aufhebung der Stelle (Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 1994 zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis verhältnismässig, konnte dem Beschwerdeführer doch, wie bereits ausgeführt, keine andere zumutbare Stelle angeboten werden, da im Rahmen der zu erwartenden Lektionenzahl nicht genügend Lektionen in den Bereichen
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Internationales Zivilprozessrecht
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Dritte, der einen bei ihm befindlichen Vermögenswert für eine Zwangsvollstreckung zur Verfügung stellen müsse, verliere letztlich seine Berechtigung daran endgültig. Es sei daher sachgerecht, für solche
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Familienrecht
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Zuständigkeitskonflikt gibt (BGE 138 III 646 E. 3.3.2 = Pra 102 [2013] Nr. 34).
2.1 Die Vorrichterin stellte fest, dass im Eheschutzverfahren vor Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens noch werden, dass die Kinder die Tragweite ihres Entscheides überhaupt erkennen konnten. So oder anders stellt eine Abwehrhaltung des Kindes gegen den nicht obhutsberechtigten Elternteil allein noch keine Gefährdung n Obhut beider Parteien zu belassen, wobei sie unter die faktische Obhut der Gesuchstellerin zu stellen seien.
2.2.2 (...)
2.3 Auch wenn man mit der Vorinstanz davon ausgehen wollte, dass eine Aufspaltung
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Art. 132 SchKG, Art. 10 VVAG
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Regeste:
– Vorgehen bei der Verwertung von Vermögensbestandteilen anderer Art gemäss Art. 132 Abs. 1 SchKG.Aus den Erwägungen:
1.1 Nach Art. 132 Abs. 1 SchKG ersucht der Betreibungsbeamte die Auf
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Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
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Beklagte bestreitet diesen Zeitpunkt denn auch lediglich pauschal bzw. überhaupt nicht (vgl. Stellungnahme des Rechtsvertreters der Beklagten vom 27. März 2014) und bringt somit keine stichhaltigen Gründe leitenden, kaufmännischen und administrativen Personals aufweisen, wird es vom Gesetz doch an gleicher Stelle genannt. Daraus kann abgeleitet werden, dass das vom Gesetz genannte «technische Personal» ebenfalls