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2760.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sind (Welcome Desk der Integrationsförderung der Stadt Zürich beim Präsidialdepartement, Fac h- stelle Integrationsförderung der Stadt Winterthur bei der Stadtentwicklung). F. Organisation und Finanzierung aufsuchen können, wenn Fragen zum Leben, A r- beiten, Studieren oder Wohnen im Kanton Zug auftreten. Stellen die Welcome Desk Mitar- beitenden fest, dass ein Thema sehr komplex ist, wird ein Beratungstermin n- tiert gelöst werden. Die FMZ ist auch Ansprechstelle für Mitarbeitende der Verwaltung, Fac h- stellen oder anderen NGOs sowie für Lehrpersonen, Schulsozialarbeitende etc. bei migrations- spezifischen
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1590.19 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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ausüben, namentlich den Tätigkeitsbereich, das Verfahren und die Zulassung von Assistenzen und Stellvertretungen so- wie die Auskündung. 4. Abschnitt Andere Berufe im Gesundheitswesen § 25 Ausführungsrecht Abschnitt Bestattungen § 61 Zuständigkeit 1 Bestattungen sind Aufgabe der Gemeinden. Sie stellen genügend Grab- stellen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie geeignete Aufbah- rungsräume bereit. 2 Die Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Berufs- pflichten verletzt oder die berufliche Stellung missbraucht hat; d) die Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Patientin- nen
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1591.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Oberstaatsanwalt bzw. eine Oberstaatsanwältin, unterstützt durch einen stellvertretenden Oberstaatsanwalt bzw. eine stellvertretende Oberstaatsanwältin, geführt. Das Obergericht ist damit für deren Anstellungen rative, personelle und finanzielle Fachkenntnisse auf hohem Niveau. Der Stellenin- haber bzw. die Stelleninhaberin ist ein ausgewiesener Jurist bzw. eine ausgewiesene Juristin mit Anwaltspatent und oftmals Ernennungen zuständig. Bei Bedarf können mehrere stellvertre- tende Oberstaatsanwälte bzw. stellvertretende Oberstaatsanwältinnen angestellt bzw. ernannt werden (§ 22 Abs. 2 nGOG). § 3 Organisation Abs
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1657.2 - Antwort des Regierungsrates
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und Thurgau hätten laut einem Zeitungsbericht die anderen Kantone noch keine Stellungnahme abgegeben. Die Interpellanten stellen dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang acht Fragen (siehe Vorlage Nr. 1657 des Kantons Zug schon Stellung genommen zu den Atomplänen der Axpo? Antwort: Der Regierungsrat hat ausspracheweise zu einem Schreiben der Axpo Holding AG vom 29. Mai 2007 Stellung genommen. Darin ging es Grosskraftwerke und verstärkter Energieaussenpolitik. 3. Ist der Regierungsrat bereit, diese Stellungnahme der Öffentlichkeit zugänglich zu ma- chen und damit eine Diskussion in der Bevölkerung und im
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1671.2 - Antwort des Regierungsrates
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mit dem Projekt. Der Regierungsrat misst daher dem Zustandekommen dieses Pro- jekts einen hohen Stellwert zu. Antrag: Kenntnisnahme. Zug, 8. Juli 2008 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat des Kantons auf der Grundidee der Senkung des Infektionsdrucks durch die obligatorische Ausrottung der festge- stellten Infektionsherde. Dies gilt sowohl in Gebieten, wo Feuerbrand nur vereinzelt auftritt so- wie auch entspre- chenden Brief an die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) stellte die LDK in der Folge auch die Frage, warum die bisherige Bekämpfungsstrategie offen- bar versagt
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1705.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vermögen zur Verteilung vorhanden sei, Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 15. September 2006 nahm die ZBSA in ablehnendem Sinne zum Parteigutachten Helbling Stellung und lehnte es auch ab, auf dessen Grundlage Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat in seiner Funktion als Oberaufsicht mit schriftlicher Stellungnahme vom 26. Oktober 2003 bestätigt, dass das bisherige Verhalten der kantonalen Aufsichtsbehörde korrekt Frühling 1991 bis Sommer 1993 bis auf wenige alle Mitarbeiter der Spinnerei an der Lorze ihre Arbeits- stelle verloren hatten. In der Zwischenzeit warten die anspruchsberechtigten Personen gedul- dig auf die
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1613.2 - Antwort des Regierungsrates
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nicht massgeblich berührt, so dass bei derartigen kirchlichen Dienstverhältnissen das Gleich- stellungsprinzip und Diskriminierungsverbot vorbehaltlos zur Anwendung gelangt (vgl. Hafner / Buser, a.a.O.) t des Gleichstellungsprinzips im Verhältnis zum Selbstbestimmungsrecht relativiert. In einer Stellungnahme des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau vom 29. Mai 2008 wird in diesem Kirchenstrukturen rufen" (Hafner, a.a.O., S. 708; vgl. auch Hafner / Buser, a.a.O. S. 1211 sowie Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, anlässlich
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1662.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Personalbedarf der Zuger Polizei aufzuzeigen. Der Regierungsrat stellte dem Kantonsrat am 12. August 2008 Bericht und Antrag und stellte ihm gleichzeitig den Bericht "Sicherheitsanalyse und -prognose sowie (Vorlage Nr. 1662.1 - 12699). In seiner Motionsantwort vom 12. August 2008 (Vorlage Nr. 1662.2 - 12818) stellte der Regierungsrat in Aussicht, die Sicherheitsdirektion zu beauftragen, weitergehende Massnahmen eitenden verfügten über gute Personen- und Ortskenntnis- se. Der Erhalt der Polizeidienststellen stelle sicher, dass die Zuger Polizei eine sichtbare, kon- stante und präventiv wirkende Polizeipräsenz
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1662.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ordentlichen Stellenplafond zu überführen. Insge- samt würden der Abteilung dann 15.1 PE zur Verfügung stehen. Wir sind ohne zusätzliche In- formation nicht in der Lage, diese Stellenbegehren zu beurteilen bereits vor einem Jahr aufgefordert worden sind, ihren Stellenbedarf für die Jahre 2009 bis 2011 zu melden. Insgesamt wurden knapp 100 neue Stellen beantragt. Nach einem mehrstufigen und intensiven Ber darauf hin, dass es sich bei den 60.35 beantragten Stellen ausschliesslich um solche innerhalb des Plafonds handelt. Zur erwarteten Stellenentwicklung ausserhalb der Plafonds, namentlich im Pilotprojekt
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1709.06 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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angehört werden, was wir ausser- ordentlich bedauern. Seite 2/5 1709.6 - 12920 Wir möchten uns an dieser Stelle auch in aller Form von der im Kommissionsbericht gemachten Aussage distanzieren, wonach die ursprüngliche