Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8924 Inhalte gefunden
Art. 731b OR
t . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organisationsmangel  im Sinne von Art. 731b OR dar.Aus den Erwägungen: 4.
Staats- und Verwaltungsrecht
Schadenminderungspflicht eine nicht unmittelbar freie Stelle findet und annimmt, bis zum Zeitpunkt des Stellenantritts als vermittlungsfähig. In diesem Fall stellt sich die Frage der Vermittlungsunfähigkeit nur Bericht der fachkundigen Stelle den Beweisanforderungen genügt, gibt es keine Verpflichtung, weitere Berichte einzuholen. Das Abstützen auf verwaltungsinterne Stellungnahmen stellt jedenfalls keinen Verf teilzunehmen (Erw. 3). Eine Person, die eine nicht unmittelbar freie Stelle findet und annimmt, gilt auch bis zum Zeitpunkt des Stellenantritts als vermittlungsfähig, weshalb in casu der Anspruch auf Insolv
Strafrecht
für bedingte Strafen liegen, sieht Art. 43 StGB einen eigenständigen Anwendungsbereich vor. An die Stelle des vollbedingten Strafvollzugs, der hier ausgeschlossen ist (Art. 42 Abs. 1 StGB), tritt der te ldbeitrag der Vermittlungshandlungen ist im mittleren Mass straferhöhend zu veranschlagen. Zwar stellen diese eigenständige Delikte dar, zumal die Vorgehensweise hier eine andere war. Zu beachten ist jedoch
Familienrecht
physische Gewalt gegen D. angewandt habe, indem er D. am Ohr geschlagen und dieser geblutet habe (…), stellte sich als unbegründet heraus. Wie sich an der Parteibefragung ergab, hat D. gegenüber der Beklagten D. in einer öffentlichen Schule «absolut tragbar» und «am richtigen Ort». Wie sich gezeigt hat, stellte die Nichtzustimmung zur Tagesschule H. – auch wenn diese Nichtzustimmung auf objektiv nicht nach für einen Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge – ausser im Bereich ADS/ADHS/Autismus – besteht, stellt sich auch die Frage nicht, welchem Elternteil die (alleinige) elterliche Sorge zuzuteilen ist.
Art. 3, 13, 14, 16, 19, 21 und 33c BeurkG
dieser zentralen Pflichten habe denn auch die Nichtigkeit dieser Urkunde zur Folge. Dieses Verhalten stelle einen gravierenden Verstoss gegen die Pflichten als Urkundsperson dar. Hinzu komme, auch wenn dies
Art. 400 Abs. 1 OR
bekannten, rechtserheblichen und streitigen Tatsache an. Vielmehr präzisiert sie an der besagten Stelle den von ihr in den voranstehenden Ziffern erläuterten, materiellen Auskunftsanspruch im Hinblick die Klägerin die «richterliche Anordnung einer Expertise». Wie sich aus der Klagebegründung ergibt, stellt die Klägerin diesen Antrag im Hinblick darauf, dass die Offenlegung der Buchhaltung und der Belege durch eine sachverständige Person anstelle der persönlichen Einsichtnahme durch die Auftraggeberin stellt für die Beauftragte eine mildere Massnahme dar, mit der ihren Geheimhaltungsinteressen Rechnung getragen
§ 11 Abs. 1 GO Zug, Art. 21 Abs. 2 RPG
mit der Initiative anvisierte Ziel sicherzustellen. Solche politischen Vorstellungen oder Ziele stellten keine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art. 21 Abs. 2 RPG dar. Dies habe das B
Gleichstellung von Frau und Mann
trifft dies nicht ohne Weiteres auch für die Entlassung zu und umgekehrt. Wie an den entsprechenden Stellen zu zeigen ist, liegt der vorliegenden Streitigkeit indes keine (geschlechterspezifische) Diskriminierung
§ 30 lit. a, § 156 Abs. 2 StG, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG
sich zwar um eine auf eine Geldleistung gerichtete Verfügung und der Verzugszins auf Steuerschulden stellt auch keine Vergütung für die Gewährung einer Geldsumme dar, allerdings macht das Schweizer Steuerrecht sen ganz grundsätzlich von den Einkünften abgezogen werden können oder nicht. Die Rekursgegnerin stellt dabei nicht in Abrede, dass Verzugszinsen auf ordentlichen Steuerschulden in demjenigen Bemessungsjahr
Steuerrecht
daher keine Grundstückgewinnsteuer fällig werde. Mit definitiver Veranlagung vom 25. Juli 2018 stellte die Grundstückgewinnsteuer-Kommission der Einwohnergemeinde Oberägeri den insgesamt erzielten Gr über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl. 2017, Art. 29 N. 11). Das Swiss GAAP-FER-Rahmenkonzept stellt mit der Verabschiedung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführer auf einen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch