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Art. 41 ATSG und Art. 53 AVIG
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Juristen handle, welche insgesamt ein Stellenvolumen von 240 Prozent aufweisen würden. Obwohl die Z über eine Stellvertretungsregelung verfüge, hätte die Stellvertreterin den Antrag nicht einreichen können Vollmacht das Recht, Stellvertreter zu ernennen, ausdrücklich enthalten ist und auch die Vertreterin selbst mit Schreiben vom 22. November 2018 angemerkt hat, dass eine Stellvertretungsregelung bestehe. Des Weiteren Auffassung. Sowohl fehlendes fachliches Knowhow der Stellvertreterin als auch mangelnde Personalressourcen stellen keine Fristwiederherstellungsgründe dar. Darüber hinaus hätte auch die Möglichkeit bestanden
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Art. 153a Abs. 2 lit. a HRegV, Art. 153b Abs. 1 HRegV i.V.m Art. 943 Abs. 1 OR
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Verrechnung des Aufwands, welcher dem Amt für den Erlass der eigentlichen Verfügung entstanden ist, stellt erneut Art. 12 KostenVO die Rechtsgrundlage dar. Die vom Amt verlangte Gebühr von Fr. 130.– lässt
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Denkmalschutz
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um ein sonst schützenswertes Denkmal nicht unter Schutz zu stellen (Erw. 7).Aus dem Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 28. März 2017 stellte der Regierungsrat des Kantons Zug das ehemalige Stationsgebäude Der Gutachter I. stellte betreffend den Rohbau u.a. fest, dass das Mauerwerk des Unter- und Sockelgeschosses in einem statisch guten Zustand sei. Das Untergeschoss weise feuchte Stellen auf mit Oberflä markanter Eck- und Ausgangspunkt des Ortskerns mit seiner historischen Bebauung ein vergleichbar hoher Stellenwert für den Ortskern zu. Diesbezüglich steht in Anwendung von Art. 37 Abs. 1 BO fest, dass Abbruch
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Strassenverkehrsrecht
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5. August 1994, wonach die Räumlichkeiten durch Sachverständige der kantonalen Behörde an Ort und Stelle geprüft werden (Ziff. 1.5) und sich die Abstellplätze auf dem gleichen Grundstück oder in der Nähe
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Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
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sein.
d) Verhältnis zwischen Mitwirkungspflichten und Amtshilfe
Im vorliegenden Sachverhalt stellte sich die Frage, in welchem Verhältnis Mitwirkungspflicht und Amtshilfe zueinander stehen bzw. ob (Kopie Lehrvertrag, Immatrikulationsbestätigung usw.)» beizulegen sei. Auch für Mutationsmeldungen stellt die Ausgleichskasse Zug ein Formular zur Verfügung. Darauf kann unter anderem folgende Option angekreuzt dem zuständigen Durchführungsorgan melden (Art. 31 Abs. 1 ATSG).
Die Familienausgleichskassen stellen für die Anmeldung bzw. für die Mutationen entsprechende Formulare zur Verfügung. Das Anmeldeformular
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Zivilprozessrecht
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Regeste:
Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
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Art. 37 Abs. 4 ATSG
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5, Erw. 2.2).
5.2
5.2.1 Vorliegend stellt sich die Situation wie folgt dar: Im dem Verwaltungsgerichtsverfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahren stellte die Beschwerdeführerin kein Gesuch um u Begründung wurde vorgebracht, dass die versicherte Person Zusatzfragen stellen könne und danach zum Ergänzungsgutachten Stellung genommen werden müsse, weshalb offenkundig kein einfacher Fall mehr vorliege beurteilen zu können. Zu diesem Zweck sollten entsprechende Rückfragen erfolgen.
Rechtsanwalt C. stellte am 1. Juni 2017 bei der IV-Stelle Zug für die Versicherte das Gesuch um unentgeltliche Rechtsver
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Personalrecht
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Sinn, die als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter das volle Pensum an der Klasse unterrichten und keine Zeiteinheiten abgeben könnten. Denn wenn die Altersentlastung ausbezahlt werde, stelle sie eine reine Kompetenz des Arbeitgebers, ob er die Altersentlastung bei einer Stellvertretung gewähre oder nicht. Ziel sei es, ein Stellvertretungspensum stets mit einer Person abzudecken. Dem Wunsch der Beschwerdeführerin 2017 in Pension. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2017 bewarb sie sich auf ein Stelleninserat der Gemeinde X. für eine Stellvertretung auf der Mittelstufe II. Es handelte sich um ein 100 %-Pensum für ein halbes
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§ 33 StG, Art. 35 DBG
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unfreiwillig via Lohnpfändung. Mit Entscheid des Kantonsgerichts ES 2015 687 vom 26. Februar 2016 stellte der Eheschutzrichter die beiden Kinder unter die elterliche Obhut des Rekurrenten (VG-Beilage 4, Es gilt das Stichtagsprinzip (RICHNER E.A., DBG, a.a.O., Art. 35 N 81 f.). Das Stichtagsprinzip stellt das Beispiel einer gesetzlichen Vereinfachung im Rahmen der Steuerveranlagung dar. In der damit Urteil bis Ende November 2015 nach wie vor zusammen. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen stellen die Fr. 10'133.– entgegen der Ansicht der Rekursgegnerin somit keine Unterhaltsbeiträge i.S.v. §
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Gerichtspraxis
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(angebliche) finanzielle Probleme des Arbeitnehmers kann zu erheblichen Problemen bis hin zum Stellenverlust führen.
2.3. Nur eine halbe Stunde später kündigte der Verzeigte an: «Morgen geht es rund» den drei zu beurteilenden Fällen getan. Die Häufung der zur Anzeige gebrachten Vorgänge und die Stellungnahmen des Verzeigten lassen darauf schliessen, dass dieser immer in der beschriebenen Weise vorgeht Zuteilung der PPUs gehabt und es sich daher um Eigengut gehandelt hätte. Die letzten [Zahl] PPUs stellten somit Errungenschaft des Beklagten dar (vgl. Art. 200 Abs. 3 ZGB).
10.1.8 Wie bereits erwähnt