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1603.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
zu- sätzliches zeitliches Problem schaffen würde. Die in der Vorlage des Regierungsrates darge- stellten Vor- und Nachteile der beiden Varianten (Umbau Zeughaus vs. Aufstockung Gerichts- gebäude) wurden folgenden Feststellungen. Grundsätzlich geht es darum, gesamthafte Energiekonzepte einander gegenüber zu stellen und nicht nur Einzelelemente zu vergleichen. Die vorgeschlagene Wärmepumpenanlage passt gut zum sollte, hier innerhalb des Kostenrahmens unterschiedliche Vorschläge zu erhalten. Die Kommission stellt einen diesbezüglichen Änderungsantrag in § 2 des KRB. Treppenhaus und Dachterrasse im Zeughaus weckten
1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die Vollzugsbehörde kann sich dadurch von Routineaufgaben entlasten, ohne dass wesentlich mehr Stellenprozente bean- sprucht werden müssen. Verordnungsrecht (§ 5 Abs. 2 lit. c) Die Öffnung eingedolter Gewässer und der Einwohnergemeinde Baar betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde er- stellten Dorfbach- und Marktgasskanalisation sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Partei (SP) und die Alter- nativen des Kantons Zug in ihren im Wesentlichen gleichlautenden Stellungnahmen den Weg- fall der Unterscheidung von privaten Gewässern innerhalb und ausserhalb des Waldes sowie
1643.2 - Antrag des Regierungsrates
Projektierung einzubeziehen. 2 Der Gemeinderat reicht diese Projekte dem Kanton zur Prüfung und Stellungnahme ein, der sie seinerseits an den Bund zur Festlegung der Bundesbeiträge weiterleitet. § 34 Bewilligung
1704.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
3/13 1704.1 - 12806 gen Verhältnis zum Wert stehen, den die staatliche Leistung für die das Gesuch stellende Per- son hat. Ein aus sozialen oder anderen Gründen reduzierter Satz für Entscheidungen im Bür- Kommission bzw. - auf Kantonsstufe durch den Regierungsrat, die Direktion des Innern oder eine neu be- stellte Kommission zu erfolgen. Zur Begründung verweist der Motionär auf die beiden vom Bundesgericht am wie auch die kantonalen und kommunalen Behörden für ihre Entscheide höchstens Gebühren in Rechnung stellen können, die die Verfahrenskosten decken. Die Gebühren sollen den tatsächlichen Kosten entsprechen
1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
ausüben, namentlich den Tätigkeitsbereich, das Verfahren und die Zulassung von Assistenzen und Stellvertretungen so- wie die Auskündung. 4. Abschnitt Andere Berufe im Gesundheitswesen § 25 Ausführungsrecht Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Berufs- pflichten verletzt oder die berufliche Stellung missbraucht hat; d) die Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Patientin- nen Gesundheitswesens sind verpflichtet, über Tatsachen zu schwei- gen, die ihnen in ihrer beruflichen Stellung anvertraut wurden oder von denen sie bei der Ausübung ihres Berufes Kenntnis erhielten. 2 Sie sind
1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
ausüben, namentlich den Tätigkeitsbereich, das Verfahren und die Zulassung von Assistenzen und Stellvertretungen so- wie die Auskündung. 4. Abschnitt Andere Berufe im Gesundheitswesen § 25 Ausführungsrecht Abschnitt Bestattungen § 61 Zuständigkeit 1 Bestattungen sind Aufgabe der Gemeinden. Sie stellen genügend Grab- stellen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie geeignete Aufbah- rungsräume bereit. 2 Die Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Berufs- pflichten verletzt oder die berufliche Stellung missbraucht hat; d) die Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Patientin- nen
1590.02 - Antrag des Regierungsrates
ausüben, namentlich den Tätigkeitsbereich, das Verfahren und die Zulassung von Assistenzen und Stellvertretungen so- wie die Auskündung. 4. Abschnitt Andere Berufe im Gesundheitswesen § 25 Ausführungsrecht Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Berufs- pflichten verletzt oder die berufliche Stellung missbraucht hat; d) die Inhaberin oder der Inhaber wiederholt oder schwerwiegend Patientin- nen Gesundheitswesens sind verpflichtet, über Tatsachen zu schwei- gen, die ihnen in ihrer beruflichen Stellung anvertraut wurden oder von denen sie bei der Ausübung ihres Berufes Kenntnis erhielten. 2 Sie sind
1694.2 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1646.4 / 1694.2 Laufnummer 12948 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Generellen Projektes "Tangente Zug/Baar" (Vorlage Nrn. 1646.1/.2 - 12640/12641) 2. Kantonsratsbeschluss
1708.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ordentlichen Stellenplafond zu überführen. Insge- samt würden der Abteilung dann 15.1 PE zur Verfügung stehen. Wir sind ohne zusätzliche In- formation nicht in der Lage, diese Stellenbegehren zu beurteilen bereits vor einem Jahr aufgefordert worden sind, ihren Stellenbedarf für die Jahre 2009 bis 2011 zu melden. Insgesamt wurden knapp 100 neue Stellen beantragt. Nach einem mehrstufigen und intensiven Ber darauf hin, dass es sich bei den 60.35 beantragten Stellen ausschliesslich um solche innerhalb des Plafonds handelt. Zur erwarteten Stellenentwicklung ausserhalb der Plafonds, namentlich im Pilotprojekt
1581.1 - Interpellationstext
aktuellen Umweltbericht beraten und darin zum Ressourcen- und Umweltmana- gement der Bundesverwaltung Stellung nehmen. Auf diesem Hintergrund möchte ich dem Regierungsrat folgende Fragen stellen: - Wie steht

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