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Vollstreckung
dieselbe Forderung zwei Betreibungen eingeleitet hat. Nebst der ordentlichen Betreibung auf Konkurs stellte sie beim Betreibungsamt C. für die gesamte Forderung von CHF 32'241.95 das Betreibungsbegehren auf
Verfahrensrecht
en fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt: Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den Akten des Aufsichtsbeschwerdeverfahrens SD SDS 7.4 / 20. Mit Verfügung ausgeschlossen sein müsse. b/aa) Dem Regierungsrat ist zunächst insofern Recht zu geben, dass die Stellung der Regelung der Aufsichtsbeschwerde im 3. Titel «Das Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsbehörden» fahrens im Sinne der strittigen Verwaltungsrechtspflege nicht bloss aufgrund der systematischen Stellung im Gesetz hergeleitet werden kann. c) Wenn der Regierungsrat darlegt, der Zuger Gesetzgeber habe
Bau- und Planungsrecht
der umfassende Planungsbericht der P. AG vom 12. August 2011. Weiter stellte der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat eine Stellungnahme der Natur- und Landschaftskommission (NLK) vom 3. Oktober 2011, ein Verkehr angeschlossen. Dem öffentlichen Verkehr komme an solch prominenten Lagen ein wichtiger Stellenwert für Erholungs- und Freizeitnutzung zu. Mit der S-Bahn seien die Gemeinden von Baar bis Rotkreuz Änderungen sei sogar eine erneute Ausschreibung erforderlich. Aufgrund dieser Verfügungen und Stellungnahmen musste der Beschwerdeführerin sehr klar sein, dass sie lediglich die bewilligten Arbeiten ausführen
Sozialversicherung
Folge insbesondere auf die von der Suva eingeholten kreisärztlichen Untersuchungen sowie die Stellungnahmen des regionalen ärztlichen Dienstes (RAD). Mit Vorbescheid vom 26. März 2014 teilte die IV-Stelle d auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % aus. Mit Klageschrift vom 18. April 2016 stellte A. beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug die Rechtsbegehren, die X. sei teilklageweise zu verpflichten 8C_295/2015 vom 8. September 2015 hat das Bundesgericht in Erwägung 4 zu einer speziellen Fitness-Übung Stellung bezogen und ausgeführt, die sportliche Aktivität allein als Anlass des für die Verletzung angeblich
Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
daher keine Grundstückgewinnsteuer fällig werde. Mit definitiver Veranlagung vom 25. Juli 2018 stellte die Grundstückgewinnsteuer-Kommission der Einwohnergemeinde Oberägeri den insgesamt erzielten Gr
Sozialversicherungsrecht
auf sich zu nehmen. In einem solchen Fall ist die Vermittlungsfähigkeit bis zum Zeitpunkt des Stellenantritts zu bejahen, auch wenn in der Praxis kaum Aussicht auf eine vorübergehende Beschäftigungsmöglichkeit Beschwerdegegnerin verkennt jedoch, dass die Umdisposition, d.h. der Entscheid vorgängig zum Stellenantritt einen Sprachaufenthalt in Thailand zu absolvieren, nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Anhang) und einer Gingivitis gelitten habe, dies mit der Begründung, Infektionen der Schleimhäute stellten unmittelbare Folgen der Leukopenie dar und könnten mittelbar zu Zahnfleischentzündungen führen,
Waffenrecht
gestützt auf eine Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, und stellt damit ebenfalls einen Hinderungsgrund dar (Erw. 2.4).Aus dem Sachverhalt: Zwischen dem 81-jährigen
Verfahrensrecht
Vermögenswerte zu versteigern. Gleichzeitig räumte er ihm eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme ein und stellte eine definitive Verfügung in Aussicht. Einem allfälligen Rechtsmittel gegen die super denen er Liquidität zur Bezahlung von Nachlassschulden beschaffen wollte. a) Der Regierungsrat stellte sich im angefochtenen Entscheid im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass der Beschwerdeführer über Rekursverfahren nicht durchdringende – Begründung hin wäre der Rekurrent in der Lage gewesen, konkret Stellung nehmen zu können. i) Nach der Rechtsprechung kann eine – nicht besonders schwerwiegende – Verletzung
Grundsätzliche Stellungnahmen
Unterlagen bringen. In diesem Zusammenhang gelangte der SPD an die Datenschutzstelle. Insbesondere stellte sich die Frage, ob Angaben über Schülerinnen und Schüler auch ohne Information bzw. Einwilligung Erziehungsberechtigten (bzw. mit den mündigen Schülerinnen oder Schülern bzw. Lernenden). Für den SPD stellte sich die Frage, ob die Mitarbeitenden bei solchen Beratungsdienstleistungen ausserhalb der formellen bei den neu in die Sekundarstufe I eingetretenen Schülerinnen und Schüler eine Umfrage durch. Dazu stellte sie einen Fragebogen zur Verfügung. Im ersten Teil konnten sich die Schülerinnen und Schüler allgemein
Art. 51 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 29 AVIG und 15 Abs. 1 AVIG
Schadenminderungspflicht eine nicht unmittelbar freie Stelle findet und annimmt, bis zum Zeitpunkt des Stellenantritts als vermittlungsfähig. In diesem Fall stellt sich die Frage der Vermittlungsunfähigkeit nur teilzunehmen (Erw. 3). Eine Person, die eine nicht unmittelbar freie Stelle findet und annimmt, gilt auch bis zum Zeitpunkt des Stellenantritts als vermittlungsfähig, weshalb in casu der Anspruch auf Insolv werden, gilt eine versicherte Person, die eine nicht unmittelbar freie Stelle findet und annimmt, bis zum Zeitpunkt des Stellenantritts gerade auch dann als vermittlungsfähig, wenn in der Praxis kaum Aussicht

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