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1622.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sie stelle ihre Anschlüsse für Trinkwasser und Strom für den Betrieb des Durchgangsplatzes gegen Ent- gelt zur Verfügung, so dass separate Zuleitungen entfallen. Die Erschliessung der Anlage stellt ähnliche 1994 das Bundesgesetz betreffend die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ (SR 449.1). Der Bund stellte der Stiftung ein Kapital von 1 Mio. Franken zur Verfügung. Seither er- hält die Stiftung alljährlich Vorarbeit. Sie korrespondierte mehrmals mit dem Gemeinderat Cham, besprach das Vorhaben an Ort und Stelle und kam mit dem Gemeinderat überein, dass dieser der Gemeindeversammlung Cham bzw. dem Souverän eine
1642.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
Rechtspflege die Be- stellung eines Rechtsbeistandes verbunden wer- den, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn be- stellenden Behörde Anspruch Unseren Ausführungen stellen wir wiederum die Bemerkungen zum Verwaltungs- rechtspflegegesetz als Grundlage des Verwaltungsverfahrens voraus. 8.1 Verwaltungsrechtspflegegesetz An dieser Stelle wird nur auf u gebräuchli- chen Begriff der Direktionsassistentin. Dies zeigt sich schon daran, dass sich auf Stellenausschreibungen für Direktionssekretärinnen und Direktionssekretäre zahlrei- che kaufmännisch ausgebildete
1643.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Projektierung einzubeziehen. 2 Der Gemeinderat reicht diese Projekte dem Kanton zur Prüfung und Stellungnahme ein, der sie seinerseits an den Bund zur Festlegung der Bundesbeiträge weiterleitet. § 34 Bewilligung
1643.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
Projektierung einzubeziehen. 2 Der Gemeinderat reicht diese Projekte dem Kanton zur Prüfung und Stellungnahme ein, der sie seinerseits an den Bund zur Festlegung der Bundesbeiträge weiterleitet. § 34 Bewilligung
1718.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1718.1/1564.2 Laufnummer 12830 1. Stand der Raumplanung 2. Motion von Werner Villiger und Rudolf Balsiger betreffend Anpassung des kantona- len Richtplanes (Änderung der Prioritätenliste i
1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
nicht erforderlich. Die Zuger Polizei hat durch interne Optimierungen per 1. September 2004 die Stelle einer Ju- gendbeauftragten geschaffen. Durch diese Fachstelle werden Verbrechen und Vergehen, die der Jugenddelinquenz hat der Sicherheitsdirektor ab 2008 befristet bis Ende 2011 eine zusätzliche Stelle bewilligt. C. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 24. Juni 2008 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat Risikokriterien bestimmen und dementsprechend handeln könnten. Die Interpellantin und die Interpellanten stellen in diesem Zusammenhang dem Regierungsrat elf Fragen. Der Kantonsrat überwies die Interpellation am
1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n Umsetzung des BSK 06 erheb- lich verzögern. IV. MOTION HANS CHRISTEN Die Motion Hans Christen stellte zwei Themenkreise zur Diskussion, nämlich die Frage nach der Zweckmässigkeit des Einspracheverfahrens ngen insoweit kommentiert, als sie sich nicht selbst erklären. § 7 Feuerschau Die Projektgruppe stellte im BSK 06 den Antrag, § 7 Abs. 2 Bst. d Feuerschutzgesetz im Rah- men der Liberalisierung und der schen dem AFS und den Gemeinden sei zu überdenken und den gegebenen Verhältnissen an- zupassen. Sie stellte folgende Anträge: - Die Regelung der Zuständigkeit zwischen dem AFS und den Gemeinden solle neu in
1689.1 - Gedruckter Bericht
hwend Vreni, Stellvertreterin Oberägeri Güntert Robert, Friedensrichter Iten-Blattmann Angelika, Stellvertreterin Unterägeri Toggenburger Max, Friedensrichter Kurz Ulrich, Stellvertreter Menzingen Schumpf Tönz Myra, Stellvertreterin Baar Busslinger-Andermatt Gabriela, Friedensrichterin Elsener Anton, Stellvertreter Cham Venzin Reto, Friedensrichter Mösli-Ackermann Ursula, Stellvertreterin Hünenberg Bagnoud Wiser Viviane, Stellvertreterin Steinhausen Arnold-Kehl Longina, Friedensrichterin Schär Urs, Stellvertreter 87 Risch Zehnder-Betschart Josef, Friedensrichter Straumann Kurt, Stellvertreter Walchwil Bru
2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten entsprechen. Folgerichtig sind dann aber auch sich allenfalls stellende Umsetzungsfragen auf kommunaler Ebene zu lösen. Die Motion ist deshalb teilweise erheblich zu erklären in den obligatorischen Kindergarten festzulegen. Folgerichtig sind denn auch die sich allenfalls stellenden Umsetzungsfragen sowie solche o r- ganisatorischer Natur auf kommunaler Ebene zu klären. Deshalb -partner in ihrer Einschätzung frei Schwerpunkte setzen konnten. Es gingen insgesamt 21 umfassende Stellungnahmen ein. Von den eingeladenen Vernehmlas- sungspartnerinnen und Vernehmlassungspartnern sind von
581.10b - Beilage 2
Hochbauamtes war bis Ende 2000 Peter Meier (Stellvertreter: Alfons Eder), der gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister war. Ab Januar 2001 über- nahm Alfons Eder im Hochbauamt die Projektleitung des Hochbauamtes seine Vergabekompetenz überschritten. Der Projektleiter ist gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister. Es könnte nun argumentiert wer- den, dass eine Kompetenzüberschreitung nur hat er von seiner Funktion her dafür zu sorgen, dass auch bei Hochbauprojekten und den sich dabei stellenden Fragen mit den finanziellen Mitteln haushälterisch umgegangen wird. Abgesehen von der Vergabekompetenz

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