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Fremdfinanzierte Kapitalversicherung mit Einmalprämie im Falle der Steuerumgehung
ESTV Nr. 24 vom 30.6.1995 der Steuerperiode 1995/96, Ziff. II.5). Liegt eine Steuerumgehung vor, stellen die Zinsen nicht abzugsfähige Anlagekosten dar (§ 32 Bst. d StG und Art. 34 Bst. d DBG). Nach der
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
Rechtsmittels gerade verzichtet wurde. Eine Praxisänderung der Steuer- und Steuerjustizbehörden stellt keine neue erhebliche Tatsache dar, die eine Revision begründen würde. Auf eine in Rechtskraft erwachsene Verletzung des Willkürverbots (bei der materiellen Rechtsanwendung) oder des Rechtsgleichheitsgebots stellen keinen Revisionsgrund dar. Fehler in der Rechtsanwendung (Subsumtion) können nicht Gegenstand eines unter anderem in folgenden Fällen keine Revisionsgründe vor: Neue Schätzungen oder Bewertungen stellen keinen Revisionsgrund dar. Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum der steuerpflichtigen
Liegenschaftserwerb auf Rechnung künftiger Erbschaft
durch Erbgang, steht der Erwerb auf Rechnung künftiger Erbschaft dem Kauf sehr nahe. Demzufolge stellen auch die Kosten der Instandstellung einer auf diese Weise erworbenen Liegenschaft in dem Umfang,
Keine Revisionsgründe
Rechtsmittels gerade verzichtet wurde. Eine Praxisänderung der Steuer- und Steuerjustizbehörden stellt keine neue erhebliche Tatsache dar, die eine Revision begründen würde. Auf eine in Rechtskraft erwachsene unter anderem in folgenden Fällen keine Revisionsgründe vor: Neue Schätzungen oder Bewertungen stellen keinen Revisionsgrund dar. Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum der steuerpflichtigen
Auskünfte an Drittpersonen
bestellten Erbenvertreter besteht ebenfalls die Vermutung einer derartigen Vollmacht. Die rechtliche Stellung des amtlichen Erbschaftsliquidators entspricht derjenigen des Erbschaftsverwalters, wobei die Befugnisse
Voraussetzungen
Rechtsmittels gerade verzichtet wurde. Eine Praxisänderung der Steuer- und Steuerjustizbehörden stellt keine neue erhebliche Tatsache dar, die eine Revision begründen würde. Auf eine in Rechtskraft erwachsene Verletzung des Willkürverbots (bei der materiellen Rechtsanwendung) oder des Rechtsgleichheitsgebots stellen keinen Revisionsgrund dar. Fehler in der Rechtsanwendung (Subsumtion) können nicht Gegenstand eines unter anderem in folgenden Fällen keine Revisionsgründe vor: Neue Schätzungen oder Bewertungen stellen keinen Revisionsgrund dar. Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum der steuerpflichtigen
Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren
Steuerfaktoren neu festsetzen. Der Einspracheentscheid ist ein reformatorischer Entscheid, der an die Stelle der Veranlagungsverfügung tritt. Für den Entscheid der Veranlagungsbehörde im Einspracheverfahren
Zinsstufen-Hypothek
Hypothekarschuld umgelagert. Die bezahlten wie auch die zur Hypothekarschuld geschlagenen Zinsen stellen abzugsfähige Schuldzinsen dar. Die Hypothekarschuld wird um die nicht bezahlten, aber zur Schuld
Die zivilrechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsätze)
hkeit. Der Verzicht oder Tod des Berechtigten, die gegenseitige Übereinkunft sowie Zeitablauf stellen in der Praxis die wichtigsten Gründe der Beendigung von Nutzniessung oder Wohnrecht dar und geben
Einwilligung der steuerpflichtigen Person
Vermögen; Reineinkommen und Reinvermögen; Inkassostand) bekannt gegeben werden dürfen. Ausserkantonalen Stellen dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn dem Auskunftsbegehren eine entsprechende Vollmacht der

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