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754.09b - Beilage 2
Hochbauamtes war bis Ende 2000 Peter Meier (Stellvertreter: Alfons Eder), der gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister war. Ab Januar 2001 über- nahm Alfons Eder im Hochbauamt die Projektleitung des Hochbauamtes seine Vergabekompetenz überschritten. Der Projektleiter ist gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister. Es könnte nun argumentiert wer- den, dass eine Kompetenzüberschreitung nur hat er von seiner Funktion her dafür zu sorgen, dass auch bei Hochbauprojekten und den sich dabei stellenden Fragen mit den finanziellen Mitteln haushälterisch umgegangen wird. Abgesehen von der Vergabekompetenz
999.04 - Änderungen der erweiterten Justizprüfungskommission
Diese überweist die Gesuche samt ihrer Stellungnahme dem zu- ständigen Richter gemäss § 2 Abs. 2. 2Der zuständige Richter kann vor seinem Ent- scheid die Stellungnahme des Untersuchungsrich- ters einholen chter übermittelt den während der Untersuchung gestellten Antrag 999.4 – 10962 13 samt einer Stellungnahme unverzüglich der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet frei, ob sie dem Antrag folgen will oder Geschädigter ist, wer in seinen Rechten durch die Straftat unmittelbar verletzt worden ist. Wer zur Stellung eines Strafantrages berechtigt ist, gilt in jedem Fall als Geschädigter. 3Soweit für das Opfer im
2559.1 - gedruckter Bericht
beschränken und den Stellenetat um ein Prozent zu senken, wobei die Lehrpersonen ausgenommen waren, da diese bereits durch andere Massnahmen massiv Stellen abgebaut hatten. Diese Stellenreduktionen verteilen sich 1 - 14542 vom 17. Dezember 2013, Abschnitt 4.4.). Der entsprechende Stellenzuwachs erfolgt durch direktionsinterne Stellenverlagerung – Die voraussichtliche Entwicklung der Klassenzahlen sieht im Schuljahr Bearbeitung und Qualitätssicherung DBK-Sachgeschäfte – Verfassen von Stellungnahmen zuhanden kantonaler Stellen – Verfassen von Stellungnahmen an externe Dritte (wie Vernehm- lassungen, Anhörungen) – Erarbeitung
2569.6 - Anträge der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt die SVP-Fraktion zur 2. Lesung des Entlastungsprogramms 2015–2018: Paket 2, Rahmenbeschluss Gese
2584.2 - Antwort des Regierungsrats
Personal müssen die Direktionen, die Staatskanzlei und die Ämter in Bezug auf die Lohneinreihung die Stellungnahme des Personalamtes einholen. Diese in der Praxis bereits früher gültige Regel ist mit der Revision Unternehmen zu erhöhen, den Grundsatz «gleicher Lohn für Frau und Mann» vermehrt umzusetzen? In der Stellungnahme vom 23. Februar 2016 zum Entwurf betreffend Änderung des Bundesg e- setzes über die Gleichstellung Kanton Zug, weil der Bund mit dem Bü- ro für Gleichstellung von Frau und Mann über eine staatliche Stelle verfügt, welche solche Lohnkontrollen vornehmen kann. Im Kanton Zug gibt es keine solche Stelle,
2591.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
). Ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung im Lehrkörper sind die umfassenden An - stellungsverfahren sowie Beförderungsverfahren vom befristeten in den unbefristeten Status. Beide Verfahren sind verfahrensmässigen Abläufe und Besonderheiten sowie über die Kooperationsbereiche mit polizei-externen Stellen begünstigen bei entsprechenden Fällen oder Ereignissen eine friktionsfreie und speditive Bearbeitung die Beförderung für die zwei Funktionsgruppen Lehrpersonen und Polizei ist praktisch, einfach und stellt einen eingespielten Mechanismus dar. Es ist wich- tig, eine Gesamtsicht einzunehmen, bevor an einer
2598.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verhältnis. Zudem streichen die Gemeinden heraus, dass die kantonale Gesetzgebung die An- stellungsbedingungen für Lehrpersonen nur deshalb gemeindeübergreifend regelt, damit für den in allen Gemeinden Beurteilung der Lehrpersonen würde u. a. mehr Schulbesuche notwendig machen und erheblich mehr Stellenprozente bei den Schulleitungs- personen bedingen. In der Folge wäre kantonsseitig nicht nur die Schü
2600.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
sdirektor und alle Motion äre Gelegenheit, ihre Standpunkte vor der Kommission zu vertreten und stellten sich gleichzeitig für Fragen den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung. 2. Anliegen der Motion Die in den Kantonen JU, NE, NW, OW und Uri einem Gericht. 4. Argumente des Obergerichts In seiner Stellungnahme weist das Obergericht darauf hin, dass keines der unterschiedlichen Organisationsmodelle für sich den Regierungsrat zu einem Mi t- bericht. Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 nahm der Regierungsrat Stellung zur Motion. Er bea n- tragt, die Motion im Sinne seiner Ausführungen, namentlich d ie Angliederung
2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
eich und Begriffe Abs. 1 Mit diesem Absatz wird der Geltungsbereich des Gesetzes festgelegt. Es stellen sich Abgren- zungsfragen zwischen dem Untergrund, der unter der Hoheit der Kantone steht, und dem Untergrund erstellt werden muss, ist ein solches erst auf Verlangen der Vollzugsbehörde zur Verfügung zu stellen (Abs. 3). Das Verzeichnis und die geologischen Daten sollen Bestand- teil des Geoinformationssystems wird dem Staat die Hoheit über die gewerblich verwertbaren Mineralien eingeräumt. Darüber hinaus stellt das Ge- setz über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1) gewisse Rahmenbedin- gungen
2603.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Direktion des Innern im Jahr 2016 eingestellt für die Zielsetzung «Massnahmen im Bereich Gleich- stellung von Frau und Mann erarbeiten und umsetzen»? Die Direktion des Innern hat im Budget 2016 für die der Dis- kriminierung der Frau (CEDAW) entnehmen lasse. Auch wenn die Schaffung spezieller Fach- stellen oder Kommissionen in den Kantonen weit verbreitet sei, sei nicht ausgeschlossen, dass der Gleich Massnahme wirk- sam sei oder nicht. Dazu müssten bereits im Vorfeld Abklärungen und Untersuchungen ange- stellt werden, die Kosten auslösen könnten. Dem wurde entgegengehalten, dass die Wirksamkeit von Massnahmen

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