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2603.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Gestützt auf dieses Gleichstellungsgesetz kann der Regierungsrat Massnahmen zur Förderung der Gleic h- stellung von Frau und Mann bestimmen, die von den Direktionen umgesetzt werden sollen. 2. Eintretensdebatte bundesgerichtlichen Vorgaben entschied sich der Regierungsrat gegen die Schaffung einer zentralen Stelle für Angelegenheiten in Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann und für eine dezentrale Umsetzung le und organisatorische Vorkeh- rungen voraussetzt. So muss bestimmt werden, welche staatlichen Stellen zur Förderung der Gleichstellung berufen sind, welche Kompetenzen ihnen hierbei zustehen und über
2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für zentrale Bereiche der betrieblichen Organisation, das Rechnungswesen, das Tarif- wesen, den Stellenplan und das Investitionsbudget der Klinik zu. Mit der Gründung einer B e- triebsgesellschaft fallen aufzunehmen; es handelt sich dabei um budgetmässig gebundene Ausgaben. Das Konkordat, das den Stellenwert eines formellen Gesetzes hat, bi l- det dafür die Rechtsgrundlage (§§ 26 und 27 FHG). b) Gesch Kanton Zug. Die Betriebsgesellschaft hat auf der Baurechtsparzelle damit die Stellung einer Grundeigentümerin. Diese Stellung umfasst auch das Recht bezüglich allen Neu-, Um- und Anbauten sowie umfassenden
2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
Sicherheitsdirektion SKA Staatskanzlei SR Systematische Rechtssammlung (des Bundes) Stv. Stellvertreterin / Stellvertreter VD Volkswirtschaftsdirektion ZGB Zivilgesetzbuch Jahresbericht des Regierungsrates Anträge Fristgerechte Stellungnahmen zu Vernehmlassungen und Mitberichten 100 % innert Frist 3 Fristgerechte Bearbeitung parlamentar- ischer Vorstössen 100 % innert Frist 4 Fristgerechte Stellungnahme zu allen Anträgen assungen Bericht und Antrag an den Regierungsrat spätestens 6 Wochen nach Eingang der Stellungnahmen Stellungnahme vom Bund verspätet eingetroffen 2 Fördern der grenzüberschreitenden, interkantonalen
581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
mit dem „Sicherheitsbeauftragten“ den Abteilungsleiter Be- trieb im Hochbauamt, der zugleich stellvertretender Kantonsbaumeister ist. Er war bei den Vergleichsverhandlungen nicht beteiligt, wusste jedoch Mio. Franken eingehalten werden kann. Nachdem alle Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren, stellten sie im Januar 2000 fest, dass ein Betrag von 12,528 Mio. Franken er- forderlich ist. Am 28. Januar Am 2. Februar 2000 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über den Projektierungsstopp und stellte eine Kantonsratsvorlage betreffend Zusatz- kredit in Aussicht. Am 31. August 2000 bewilligte der
581.08 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Mehrkosten an- gemeldet. Erst nachträglich, im Januar 2003, kurz vor der Fertigstellung des Neu- baus, stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten 80 Franken inkl. MwSt wurden vom Hochbauamt nicht anerkannt. 581.8/754.7/1210.2 - 11885 3 Die GU stellte dem Hochbauamt die Bauabrechnung für Mitte 2003 in Aussicht. Erst Anfang Juni 2004, nach mehrmaliger vom 2. Februar 2000 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über den Projektierungsstopp und stellte eine Kantonsratsvorlage betreffend Zusatzkredit in Aussicht. Am 31. August 2000 bewilligte der Kantonsrat
822.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Neu be- trägt der Stellenetat 580 %. Die Stellenprofile wurden im Rahmen der Massnahme «Einführung flächendeckende Stellenbeschreibungen» angepasst (vgl. Ziffer 4.1.24). 4.1.9 Kostendeckende Verrechnung en sind die Stellenprofile und Pflichtenhefte zu überarbeiten. Seite 14/22 1797.1 / 822.5 - 13037 b. Verfahrensstand Das Landwirtschaftsamt hat seinen Personalbestand um 50 Stellenprozente reduziert. Neu Auswir- kungen, da es sich nicht um neue Stellen sondern lediglich um eine Verschiebung der bereits bewilligten und im Budget und Finanzplan enthaltenen Stelleneinheiten vom Projekt Staatsauf- gabenreform zum
2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bewilligte 100 Prozent -Stelle für das Benut- zerkonto durch eine interne Umverteilung von Stellenprozenten kompensieren muss (Vorlage Nr. 2315.1 - 14506). 2407.2/2488.2 - 15084 Seite 19/20 Ab 2019 fallen in der kantonalen Verwaltung ......................................................... 4 3.1. Stellungnahme zu den zehn Empfehlungen der ad-hoc Kommission .............................. 4 3.2. Überprüfung Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten in der kantonalen Verwaltung 3.1. Stellungnahme zu den zehn Empfehlungen der ad-hoc Kommission Empfehlung 1: «Für die Einführung und den Betrieb
666.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Funktion ausgedrückt. Die Arbeitsplätze respektive die Funktionen werden dabei unabhängig von den Stelleninhabenden und deren Leistungen bewertet. Aus dem Ergebnis der analytischen Arbeitsplatzbewertung resultiert dass bei allen Funktionen die Minimalanforderungen resp. die Grundvoraussetzun- gen für einen Stellenantritt ermittelt wurden. Das Konsolidierungsteam bestand aus Vertreterinnen und Vertreter der Perso Beurtei- lung zurückgewiesen. In ihrem Bericht vom 23. August 2002 (Vorlage Nr. 666.5 - 10959) stellte die vorberatende Kommission den Antrag, vom Gebot der Kostenneu- tralität Abstand zu nehmen, wobei
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
mit dem „Sicherheitsbeauftragten“ den Abteilungsleiter Be- trieb im Hochbauamt, der zugleich stellvertretender Kantonsbaumeister ist. Er war bei den Vergleichsverhandlungen nicht beteiligt, wusste jedoch Mio. Franken eingehalten werden kann. Nachdem alle Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren, stellten sie im Januar 2000 fest, dass ein Betrag von 12,528 Mio. Franken er- forderlich ist. Am 28. Januar Am 2. Februar 2000 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über den Projektierungsstopp und stellte eine Kantonsratsvorlage betreffend Zusatz- kredit in Aussicht. Am 31. August 2000 bewilligte der
754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Mehrkosten an- gemeldet. Erst nachträglich, im Januar 2003, kurz vor der Fertigstellung des Neu- baus, stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten 80 Franken inkl. MwSt wurden vom Hochbauamt nicht anerkannt. 581.8/754.7/1210.2 - 11885 3 Die GU stellte dem Hochbauamt die Bauabrechnung für Mitte 2003 in Aussicht. Erst Anfang Juni 2004, nach mehrmaliger vom 2. Februar 2000 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über den Projektierungsstopp und stellte eine Kantonsratsvorlage betreffend Zusatzkredit in Aussicht. Am 31. August 2000 bewilligte der Kantonsrat

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