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2813.2 - Antwort des Regierungsrats
und das Nachrichtendienstgesetz. Der Regierungsrat hat am 19. September 2017 zu diesem Vorhaben Stellung genommen und die Gesetzesänderungen begrüsst. Da die Strafver- folgung im Bereich der Terrorism Cyberangriffen werden sich weite r- hin sehr dynamisch entwickeln. Auch für die öffentliche Hand stellt sich die Frage, in welchen Bereichen und auf welcher staatlichen Ebene Massnahmen sinnvoll oder gar
2823.3 - Bericht und Antrag der Kommission
sei, würden die Gemeinden zur Stellungnahme eingela- den. Dies müsse von der Direktion des Innern koordiniert werden. Antrag 2: Es wird beantragt, bei § 24 an geeigneter Stelle einzufügen: «Bei Widersprüchen des Amts für Denkmalpflege und Archäologie, Franziska Kaiser, kantonale Denkmalpflegerin und stellvertretende Amtsleiterin des Amts für Denkma lpflege und Archäologie und Lea Neuenschwander, jurist ische zur Ver- fügung. Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard, Stefan Hochuli und Lea Neuenschwander stellten die Vorlage des Regierungsrates vor und machten einführende Erläuterungen. Nach der zweiten Sitzung
2823.8a - Beilage 1 Auszug Protokoll
Inventars. − Folie 7: Für die Inventarisierung muss nur Kriterium a) gegeben sein; für die Unterschutz- stellung Kriterien a) – d). − Folie 9: In den Gemeinden, die mit einem Stern versehen sind, ist die Inve lassen ihr Haus verfallen. Was passiert, wenn das Haus verfal- len ist? Muss ein Neubau an dieser Stelle gleich aussehen wie das frühere Haus, oder darf man auch anders bauen? Prof. Dr. iur. Peter Hänni: aktuell vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen neu überarbeitet. Auch bezüglich des Gewässerraums stellen sich solche Prob- leme. Wir haben Nutzungskonflikte und Lösungen müssen im Einzelfall gesucht werden
2823.3a - Synopse
Juni 2018; Vorlage Nr. 2823.3 (Laufnummer 15810) c) die Änderung des Schutzes bei unter Schutz ge- stellten Denkmälern; c) (geändert) die Änderung des Schutzes bei unter Schutz gestellten Denkmälern, sofern für die Aufnahme von Objekten in das Inventar der schützenswerten Denkmäler; d) Mitwirkung bei Stellungnahmen zu wichtigen pla- nerischen und baulichen Massnahmen im Be- reich des Denkmal- und Kulturgüt Denkmäler lädt die Direktion des Innern die Standortgemeinde sowie die Eigen- tümerschaft zur Stellungnahme ein. 3 Das Inventar der schützenswerten Denkmäler ist periodisch zu aktualisieren, in der Regel
2823.2 - Antrag des Regierungsrats
für die Aufnahme von Objekten in das Inventar der schützenswerten Denkmäler; d) Mitwirkung bei Stellungnahmen zu wichtigen planerischen und baulichen Massnahmen im Bereich des Denkmal- und Kulturgüterschutzes Denk- mäler lädt die Direktion des Innern die Standortgemeinde sowie die Eigentümer- schaft zur Stellungnahme ein. 2 Beabsichtigt der Eigentümer eines inventarisierten Denkmals, irgendwelche Än- derungen Steht fest, dass eine einvernehmliche vertragliche Unterschutzstellung nicht zu- stande kommt, so stellt die Direktion des Innern innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Schriftenwechsels Antrag an
2823.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Inventarisation der Denkmäler sollten nicht nur die Standortgemeinde und die Eigent ü- merschaft zur Stellungnahme eingeladen werden, sondern auch d ie beschwerdeberechtigten Verbände. Diese haben im Untersch Eigentum einer vermögenden Person unter Schutz g e- stellt werden darf, dies bei einer weniger vermögenden Person aber nicht möglich ist. Überdies stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie die Re - schaft nicht sichergestellt werden kann, entscheidet der Regierungsrat über die Unterschut z- stellung und den Schutzumfang. Er beschliesst sie, wenn a) (geändert) das Denkmal von sehr äusserst hohem
2841.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
des Fahrstreifens (auf dem der Bus hält), Anzahl Bushalte pro Stunde, mittlere Bushaltezeit, Halte- stelle mit spezieller Funktion und Lage der Haltestelle zu unterscheiden. Busbuchten anstelle von Fahrb Interessengruppen wie Busbenutzende, Verkehrsbetriebe, Individualverkehr, Bauherrschaft sowie Umwelt stellen verschiedene Ansprüche an Busbuchten und Fahrbahnhal- testellen. Gestützt auf eine Gesamtbeurteilung der Leistungsfähigkeit und zu einem Zeitgewinn. Ausser an definierten Knoten, an Anschlusshalte- stellen sowie an Anfangs- und Endhaltestellen bringen Busbuchten den Transportunternehmen betrieblich nur
2850.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
und in die Einfahrt der Sand AG einbiegen würden, könnten dort auch nicht 80 km/h fahren. Deshalb stellten sich verschiedene Mitglieder die Frage, ob allenfalls auf die geplanten Temporeduktionen verzichtet sowie dem Knoten Industrie. Dies sei wohl auf den grossen Schwerverkehrsanteil zurückzuführen. Sie stellten sich deshalb die Frage, weshalb nicht gleich das ganze Strassen- stück vom Knoten Sand AG bis zum langfristig doppelt so teuer. 2850.3 - 15822 Seite 3/8 aa) Kein Prinzip der Priorität Die Kommission stellte fest, dass die Sihlbruggstrasse eine historische Strasse sei. Einige Mit- glieder fragten sich deshalb
2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Woche: Reduktion 1.00 Stelleneinheit b) Weitere wesentliche Abweichungen 185’100 Franken Reduktion Personalaufwand durch Synergien aus neuen Räumen: Reduktion 1.00 Stelleneinheiten 225’000 Franken Erhöhung and durch 40 % Stellenabbau im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung b) Weitere wesentliche Abweichungen 140’000 Franken höhere Personalkosten hauptsächlich aufgrund Stellenverschiebung von 90 % vom D Abweichungen Keine Kommentar Finanzplan a) Finanzen 2019 164’000 Franken infolge Stellenabbau von 1.14 Stelleneinheiten 19’600 Franken infolge Leistungsabbau Meldestelle Findeltiere b) Weitere wesentliche
2796.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kanton Zug keine Stelle – wie beispielsweise beim Bund –, welche solche Kon- trollen vornehmen könnte und aufgrund der finanziellen Situation des Kantons soll auch keine solche Stelle geschaffen werden Ihnen zum Postulat den Bericht und Antrag und gliedern diesen wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen 3. Antrag 1. Ausgangslage Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen Zu den Anliegen der Charta im Einzelnen: 1. Sensibilisierung für das Bu

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