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2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Dieser Einwand ist berechtigt, weshalb § 11 nun angepasst wird. Die Einwohnergemeinde Oberägeri stellte den Antrag, zwischen einseitigen und doppelseitigen Kopien/Ausdrucken zu unterscheiden, was mit der Einwohner- und Bürgergemeinden am 15. Dezember 2017 im Rahmen einer konferenziellen Anhörung zur Stellungnahme unterbreitet. Der Weg der konferenziellen Anhörung wurde gewählt, da bei den Einwohner- und B angefallene Erbschaft erworben oder gepfändet hat, oder die bzw. der gegen ihn Verlustscheine besitzt, an Stelle dieses Erben bei der Teilung mitzuwirken. Hierbei handelt es sich um eine Amtshandlung der Seite
2823.7a - Beilage Synopse
Denkmals, sofern diese einvernehmlich erfolgt. c) die Änderung des Schutzes bei unter Schutz ge- stellten Denkmälern, sofern die Standortgemein- de einverstanden ist; d) die Ausrichtung von kantonalen Beiträgen für die Aufnahme von Objekten in das Inventar der schützenswerten Denkmäler; d) Mitwirkung bei Stellungnahmen zu wichtigen pla- nerischen und baulichen Massnahmen im Be- reich des Denkmal- und Kulturgüt Denkmäler lädt die Direktion des Innern die Standortgemeinde sowie die Eigen- tümerschaft zur Stellungnahme ein. 3 Das Inventar der schützenswerten Denkmäler ist periodisch zu aktualisieren, in der Regel
2823.7 - Anträge des Regierungsrats zur 2. Lesung
und Regierungsrat, Durchführung, Erstellung und Zustellung des Protokolls mit der Möglichkeit, Stellung zu nehmen, Überarbeitung des Antrags). Auch denkbar sind Gesuche um Fristverlängerung seitens der Innern innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Schriftenwechsels Antrag an den Regierungsrat zu stellen hat. Nach der Antragstellung der Direktion des Innern entscheidet der Regierungsrat zeitnah. Selten
2920.1a - Beilage Zwischenbericht
zusätzlichem Personal bewährt. Dieser Ansatz ver- langt nach einer höheren Dotierung der Stellenprozente (bis max. 200 Stellenp rozente), die je nach Bedarf einen flexiblen Ausbau zulassen. Damit dies realisiert für eine befristete Zeitdauer und unter Beizug von weiterem Unterstützungspersonal (bis max. 200 Stellenproze n- te) auch überschritten werden. 2. Die Grundfinanzierung ist um 2'000 Franken pro Monat zu erhöhen (Höchstzahl Kleinklasse für nur teilweise schulbereite Kinder) mit den 140 zur Verfügung stehenden Stellenprozenten für die Integrationsklasse unrealistisch. Praktisch allen Kindern muss das lateinische Alphabet
2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
«ärmer» werden (vgl. Kapitel 4.1). Die Quartilshaushalte befinden sich dagegen immer an derselben Stelle der Einkommensverteilung, die Einkommen steigen also für diese Quartils- haushalte mit dem Wirtschafts- OoP stehen für individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen und Out-of-Pocket. An dieser Stelle kann jedoch mit der Methode der Mikrosimulation auf ein etabliertes Verfahren zurück- gegriffen werden IPV haben. 16 Kantone be- nachrichtigen die potenziell antragsberechtigen Personen individuell und stellen ihnen ein Antragsformular zu. Drei Kantone informieren die gesamte Bevölkerung über die IPV, ohne
2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ausgewirkt. Entsprechend ist die durchschnittliche Zahl der Stellensuchenden nicht gesunken, erstmals seit mehreren Jahren liegt die Zahl der stellenlosen Personen per Ende Dezember tiefer als die Zahl zwölf zugenommen. Gleichzeitig sank die Zahl der Ende Jahr stellensuchenden Personen gegenüber der Zahl Ende Dezember des Vorjahres, da vermehrt Personen eine Stelle fanden. Entgegen dem Trend des letzten Jahres 1 Fach- und zeitgerechte Stellungnahme abgeben 100 % innert Frist oder Kontaktaufnahme vor Ablauf Frist 2 Zeitgerechtes Einholen von externem Spezialwissen für Stellungnahmen Bei 100 % Auftragserteilung
2961.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
«Mentoringprogramm für stellenlose Personen über 50 Jahre» und das «Programm für englischsprachige Kaderpersonen» gute Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt. Die Stellenmeldepflicht leistete ebenfalls grösstenteils gut akzeptiert. Dank der Stellenmeldepflicht wurden rund dreimal mehr offene Stellen den RAVs gemeldet, wovon auch nicht meldepflichtige Stellen profitierten. Eine abschliessende Beurteilung parallel zur Einführung der Stellenmeldepflicht statt und garantierte eine möglichst unbürokratische Umsetzung. Stellenmeldepflicht operativ gut gestartet Die Stellenmeldepflicht wurde als Umsetzung der vom
2956.2a - Konkordatstext
entsprechend zu verlängern. 4. Bemessung der Beiträge Art. 17 Bemessungsgrundsatz 1 Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der Person in Ausbildung dar. Art. 18 Berechnung des fi
2956.6a - Beilage Konkordatstext
entsprechend zu verlängern. 4. Bemessung der Beiträge Art. 17 Bemessungsgrundsatz 1 Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der Person in Ausbildung dar. Art. 18 Berechnung des fi
2960.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Samuel, Stellvertreter Hünenberg: Annen-Bächer Irene, Stellvertre- terin Menzingen: Röllin Angelo, Friedensrichter Menzingen: Wehrli Catherine, Stellvertreterin Neuheim: Merz Paul, Stellvertreter Oberägeri: Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, Stellvertreterin Unterägeri Portmann Paul, Friedensrichter Albisser Hans-Rudolf, Stellvertreter Menzingen Catherine, Stellvertreterin Baar Busslinger-Andermatt Gabriela, Friedensrich- terin Bedognetti Rolf, lic.oec., Stellvertreter Cham Bruhin Dominik, Friedensrichter Mösli Samuel, Stellvertreter Hünenberg

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