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2108.02 - Antrag des Regierungsrates
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Mitglieder des Regierungsrates dürfen keine anderen Aufgaben übernehmen, die mit der Arbeitslast oder Stellung des Amtes nicht vereinbart sind. 2 Mit dem Regierungsamt unvereinbar sind insbesondere: a) andere Geschäftsprüfungskom- mission eingesetzt hat, prüft diese die Geschäftsführung des Gemeinderates 8 und an Stelle der Rechnungsprüfungskommission das Budget und die Leis- tungsaufträge (§ 18a). 3 Die Geschäftsp vorsieht. Die anderen Ziffern sind aufgehoben. § 37 Aufsichtsrechtliches Einschreiten; Voraussetzungen 1 Stellt die Aufsichtsbehörde einen Missstand in der Gemeindeverwaltung oder eine Vernachlässigung öffentlicher
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2183.1a - Beilage
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Einverständ- nis die Stellvertreterin oder der Stellvertreter seine Geschäfte vor dem Regierungsrat. Sofern sie oder er auch abwesend ist, übernimmt ihre bzw. seine Stellvertretung mit dem Einverständnis dringenden Fällen dem Stellvertreter oder einem an- dern Mitglied gestattet, Anträge des abwesenden Mitgliedes mit dessen Einverständnis zur Behandlung zu bringen. § 16 Stellvertretung (bisher § 24) 1 Sofern zugeteilt und die Stellvertreter bezeichnet; das Verzeichnis ist im Amtsblatt zu veröffent- lichen. (Ersatzlose Aufhebung von § 38 Abs. 1, linke Spalte. Der Grundsatz einer Stellvertretung gemäss Organis
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2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lichen Vollzeitstellen (200%) im Vollbetrieb der eigenen Überwachungsanlagen und der Fach- stelle aus. Die Stellen könnten voraussichtlich über die Jahre 2014 und 2015 parallel zur tech- nischen Realisierung Bewilligung; Bekanntmachung Absätze 1 bis 3: Der Bewilligungsentscheid wird nicht nur dem Gesuch stellenden Organ zugestellt, sondern auch der kantonalen Datenschutzstelle und den Grundstück- bzw. Gebäu organ im Sinne von § 6 Abs. 2 des Organisationsgesetzes 51 ist ausgeschlossen. Damit wird dem Stellenwert und der Sensibilität der von der Videoüberwachung betroffenen Daten Rechnung getragen. 51 Gesetz
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2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Leistungsauftrag. Die zuständigen Exekutiven sollen diejenigen Fach- oder Funktionsstellen gemäss Stellenplan innerhalb und ausserhalb der Organe be- zeichnen, die die einzelnen Tätigkeiten im Zusammenhang sollte dies den zuständ i- gen Stellen in den Gemeinden keine Probleme bereiten. Die Zuger Polizei zieht in Betracht, die Fachkenntnisse aufzubauen und an die jeweiligen Stellen weiterzugeben. Es wurde gleichwohl Überlegungen sollten die Gesuche analog der Bewilligungen auf G e- setzesstufe geregelt sein und eine Stellungnahme der Datenschutzs telle enthalten. Dagegen wurde vorgebracht, dass das mitgeltende Datenschutzgesetz
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2206.2 - Antwort des Regierungsrates
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Dies vor dem Hintergrund der Probleme, die sich dem Tüftellabor Einstein in Sachen Finanzierung stellen und der deshalb aufgeworfenen Frage einer allenfalls möglichen weiteren Mitfinanzierung durch den Betrieb. Am 16. Juni 2011 wurden 22'000.-- Franken für das zweite Be- triebsjahr ausbezahlt. Zudem stellt der Kanton dem Verein Tüftellabor seit dem Betriebsstart die Räumlichkeiten im alten Kanonsspital
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2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dung, ein Mitarbeiter der Abteilung Bau, nicht die Bauabteilung übernehmen. Aus Sicht der An- trag stellenden Gemeinden müsste deshalb die Unvereinbarkeit nicht nur im Verhältnis "Ge- meindeangestellte / unabhängige Stellungnahme eingereicht. Vernehmlas- sungen sind weiter von allen im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien eingegangen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat auf eine Stellungnahme ausdrücklich ungsobligatorium, Festsetzung von Sozialhilfeleistung, Erteilen von Taxibewilli- gungen oder Stellungnahmen zu Einbürgerungsgesuchen. Zumal nicht nur Ratsausschüsse und einzelne Mitglieder des Gemeinderates
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2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Disziplinarmassnahme eine Stellungnahme des SPD vorliegen muss. § 24 Abs. 3 SchulG wurde deshalb angepasst. Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der SPD nur Stellung nimmt, wenn die betroffene wird es der Direktion für Bildung und Kultur möglich sein, auf die jeweilige Situa- tion auf dem Stellenmarkt zu reagieren. Wiedereinführung von Noten ab der 2. Primarklasse Die Zuger Stimmbevölkerung hat der Unterricht mit einer befristeten Lehrbewilligung möglich. Die momentane Situation auf dem Stellenmarkt zeigt jedoch, dass es in Ausnahmefällen mö g- lich sein muss, eine Lehrperson ohne entsprechendes
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1266.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Bedürfnisse in der Tagesbetreuung nachvollziehen. Beim bisherigen Absatz 3 wird in einigen Stellungnahmen beantragt, die Tages- und Halbtagesschulen als eigenes Betreuungsangebot aufzuführen. Der Re grossmehrheitlich unterstützt und spe- ziell von den meisten Einwohnergemeinden gewürdigt. Einzelne Stellungnahmen kritisieren, dass sich der Kanton am Aufbau und Betrieb der Betreuungsangebote nicht finanziell Schule und Elternhaus Kanton Zug Sämtliche Adressaten haben bei der Direktion des Innern eine Stellungnahme einge- reicht. Ausserdem erfolgten drei Eingaben von früheren bzw. amtierenden Mitgliedern des
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1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mit dem „Sicherheitsbeauftragten“ den Abteilungsleiter Be- trieb im Hochbauamt, der zugleich stellvertretender Kantonsbaumeister ist. Er war bei den Vergleichsverhandlungen nicht beteiligt, wusste jedoch Mio. Franken eingehalten werden kann. Nachdem alle Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren, stellten sie im Januar 2000 fest, dass ein Betrag von 12,528 Mio. Franken er- forderlich ist. Am 28. Januar Am 2. Februar 2000 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über den Projektierungsstopp und stellte eine Kantonsratsvorlage betreffend Zusatz- kredit in Aussicht. Am 31. August 2000 bewilligte der
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1210.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Mehrkosten an- gemeldet. Erst nachträglich, im Januar 2003, kurz vor der Fertigstellung des Neu- baus, stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten 80 Franken inkl. MwSt wurden vom Hochbauamt nicht anerkannt. 581.8/754.7/1210.2 - 11885 3 Die GU stellte dem Hochbauamt die Bauabrechnung für Mitte 2003 in Aussicht. Erst Anfang Juni 2004, nach mehrmaliger vom 2. Februar 2000 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über den Projektierungsstopp und stellte eine Kantonsratsvorlage betreffend Zusatzkredit in Aussicht. Am 31. August 2000 bewilligte der Kantonsrat