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1210.3b - Beilage 2
Hochbauamtes war bis Ende 2000 Peter Meier (Stellvertreter: Alfons Eder), der gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister war. Ab Januar 2001 über- nahm Alfons Eder im Hochbauamt die Projektleitung des Hochbauamtes seine Vergabekompetenz überschritten. Der Projektleiter ist gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister. Es könnte nun argumentiert wer- den, dass eine Kompetenzüberschreitung nur hat er von seiner Funktion her dafür zu sorgen, dass auch bei Hochbauprojekten und den sich dabei stellenden Fragen mit den finanziellen Mitteln haushälterisch umgegangen wird. Abgesehen von der Vergabekompetenz
1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
23bis 1 Die Jugendanwaltschaft führt die Untersuchung gegen Jugendliche. 2 unverändert 3 Zum Stellvertreter bestimmt das Obergericht einen Einzelrichter oder Untersuchungsrichter. 1) BGS 111.1 2) GS 14 der Ge- meinderat für die Aufhebung der Schweigepflicht zuständig. Die Ermächti- gung durch diese Stellen ist endgültig. § 58 Abs. 1 1 Bei den Gerichtsverhandlungen … setzen lassen. Sodann kann er aus S Sicherheitsgründen Video- und Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen anordnen. § 59bis Das Obergericht stellt das Personal der Staatsanwaltschaft, des Untersu- chungsrichteramtes, des Einzelrichteramtes und
1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
23bis 1 Die Jugendanwaltschaft führt die Untersuchung gegen Jugendliche. 2 unverändert 3 Zum Stellvertreter bestimmt das Obergericht einen Einzelrichter oder Untersuchungsrichter. 1) BGS 111.1 2) GS 14 der Ge- meinderat für die Aufhebung der Schweigepflicht zuständig. Die Ermächti- gung durch diese Stellen ist endgültig. § 58 Abs. 1 1 Bei den Gerichtsverhandlungen … setzen lassen. Sodann kann er aus S Sicherheitsgründen Video- und Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen anordnen. § 59bis Das Obergericht stellt das Personal der Staatsanwaltschaft, des Untersu- chungsrichteramtes, des Einzelrichteramtes und
1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
23bis 1 Die Jugendanwaltschaft führt die Untersuchung gegen Jugendliche. 2 unverändert 3 Zum Stellvertreter bestimmt das Obergericht einen Einzelrichter oder Untersuchungsrichter. 1) BGS 111.1 2) GS 14 der Ge- meinderat für die Aufhebung der Schweigepflicht zuständig. Die Ermächti- gung durch diese Stellen ist endgültig. § 58 Abs. 1 1 Bei den Gerichtsverhandlungen … setzen lassen. Sodann kann er aus S Sicherheitsgründen Video- und Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen anordnen. § 59bis Das Obergericht stellt das Personal der Staatsanwaltschaft, des Untersu- chungsrichteramtes, des Einzelrichteramtes und
1256.2 - Antwort des Regierungsrates
hat. Es gibt einige private Anbieter, die über Zahlenmaterial ver- fügen, die meisten von ihnen stellen dieses jedoch nicht der Allgemeinheit zur Ver- fügung bzw. sind nur gegen Entgelt bereit, die Zahlen des Leerflächenbestands in Quadratmetern war schon deutlich höher als im Jahr 2004. Richtigerweise stellen die Interpellanten fest, dass bei den Wohnungen ein sehr tiefer Leerbestand vorhanden ist, obwohl
1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
stimmen mit dem geltenden Recht im Wesentlichen überein. So ist bei der Urnenabstimmung die Stellvertretung wie bisher nicht erlaubt, was angesichts der mannigfachen Erleichterungen - namentlich wegen Aufwand entstehen, kann doch neben dem Gemeindeschreiber oder der Gemeinde- schreiberin eine Stellvertretung (auch ad-hoc) für die Hilfeleistung bestimmt werden. Elektronische Stimmabgabe (E-Voting, § 15) ial und Stimmabgabe (§§ 8 - 15) Stimmmaterial (§ 8) Das geltende Recht enthält an verschiedenen Stellen Vorschriften über das Stimm- material, so insbesondere in den §§ 13 ff. und in § 33. Der Entwurf
1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind und dass ausserdem der Gemeindeautonomie ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Insgesamt werden die Chancen einer Beschwerde gegen die geltende Wahl- kreis Behinderte ihr Stimmrecht mit Hilfe des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiberin oder deren Stellvertretung ausüben können. Demgegenüber vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Funktion ebenso (Vorlage Nr. 1300.1 – 11641) ausführlich beschrieben. Auf eine Wiederholung wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. Es geht darum, das WAG einer Totalrevision zu unterziehen. Daneben gilt es auch, mehrere
2224.1 - Antwort des Regierungsrates
Februar 2013 Am 22. Januar 2013 reichte Kantonsrat Kurt Balmer, Risch, eine Kleine Anfrage ein. Er stellt aufgrund der neusten Übersicht über die hängigen Geschäfte des Kantonsrates vom 1. Januar 2013 fest
2093.1a - Beilage
uftrag Stellung nehmen. Aus diesem Grunde wurde von verschiedenen Seiten der Vorschlag gemacht, dass die Par- lamente zum mehrjährigen Leistungsvertrag und zur Berichterstattung nicht Stellung neh- men der Ver- nehmlassung wurde diskutiert, den mehrjährigen Leistungsauftrag den Parlamenten zur Stellungnahme vorzulegen. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung scheint eine sol- che Lösung wenig praktikabel IFHK ist zudem ein wichtiges Organ zur Koordination zwischen den Parlamenten in Bezug auf die Stellungnahme zum mehrjährigen Leistungsauftrag. Zu den Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Steueru
2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
anderen Behörde einen Auftrag erteilt, bei der Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe sowie bei Stellungnahmen und Vernehmlassung im Rahmen von hängigen Verfahren. Die kon- krete Ausgestaltung sowie die Frage unterbreiten. Der Regierungsrat hat die Anfrage der JPK geprüft und dazu am 8. N o- vember 2011 Stellung genommen (vgl. Beilage). Das Schreiben enthält unter anderem eine S i- tuationsanalyse zu den Aufgaben Verwaltungsstrei t- sachen regelt. Gemäss § 12 VRG gilt das Untersuchungsprinzip; d.h. die Behörden stellen den Sachverhalt von Amtes wegen fest. Dazu können nach § 13 Abs. 1 VRG Parteien und Drittpe r- sonen

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