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1210.3b - Beilage 2
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Hochbauamtes war bis Ende 2000 Peter Meier (Stellvertreter: Alfons Eder), der gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister war. Ab Januar 2001 über- nahm Alfons Eder im Hochbauamt die Projektleitung des Hochbauamtes seine Vergabekompetenz überschritten. Der Projektleiter ist gleichzeitig stellvertretender Kantonsbaumeister. Es könnte nun argumentiert wer- den, dass eine Kompetenzüberschreitung nur hat er von seiner Funktion her dafür zu sorgen, dass auch bei Hochbauprojekten und den sich dabei stellenden Fragen mit den finanziellen Mitteln haushälterisch umgegangen wird. Abgesehen von der Vergabekompetenz
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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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23bis 1 Die Jugendanwaltschaft führt die Untersuchung gegen Jugendliche. 2 unverändert 3 Zum Stellvertreter bestimmt das Obergericht einen Einzelrichter oder Untersuchungsrichter. 1) BGS 111.1 2) GS 14 der Ge- meinderat für die Aufhebung der Schweigepflicht zuständig. Die Ermächti- gung durch diese Stellen ist endgültig. § 58 Abs. 1 1 Bei den Gerichtsverhandlungen … setzen lassen. Sodann kann er aus S Sicherheitsgründen Video- und Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen anordnen. § 59bis Das Obergericht stellt das Personal der Staatsanwaltschaft, des Untersu- chungsrichteramtes, des Einzelrichteramtes und
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1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
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23bis 1 Die Jugendanwaltschaft führt die Untersuchung gegen Jugendliche. 2 unverändert 3 Zum Stellvertreter bestimmt das Obergericht einen Einzelrichter oder Untersuchungsrichter. 1) BGS 111.1 2) GS 14 der Ge- meinderat für die Aufhebung der Schweigepflicht zuständig. Die Ermächti- gung durch diese Stellen ist endgültig. § 58 Abs. 1 1 Bei den Gerichtsverhandlungen … setzen lassen. Sodann kann er aus S Sicherheitsgründen Video- und Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen anordnen. § 59bis Das Obergericht stellt das Personal der Staatsanwaltschaft, des Untersu- chungsrichteramtes, des Einzelrichteramtes und
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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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23bis 1 Die Jugendanwaltschaft führt die Untersuchung gegen Jugendliche. 2 unverändert 3 Zum Stellvertreter bestimmt das Obergericht einen Einzelrichter oder Untersuchungsrichter. 1) BGS 111.1 2) GS 14 der Ge- meinderat für die Aufhebung der Schweigepflicht zuständig. Die Ermächti- gung durch diese Stellen ist endgültig. § 58 Abs. 1 1 Bei den Gerichtsverhandlungen … setzen lassen. Sodann kann er aus S Sicherheitsgründen Video- und Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen anordnen. § 59bis Das Obergericht stellt das Personal der Staatsanwaltschaft, des Untersu- chungsrichteramtes, des Einzelrichteramtes und
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1256.2 - Antwort des Regierungsrates
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hat. Es gibt einige private Anbieter, die über Zahlenmaterial ver- fügen, die meisten von ihnen stellen dieses jedoch nicht der Allgemeinheit zur Ver- fügung bzw. sind nur gegen Entgelt bereit, die Zahlen des Leerflächenbestands in Quadratmetern war schon deutlich höher als im Jahr 2004. Richtigerweise stellen die Interpellanten fest, dass bei den Wohnungen ein sehr tiefer Leerbestand vorhanden ist, obwohl
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1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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stimmen mit dem geltenden Recht im Wesentlichen überein. So ist bei der Urnenabstimmung die Stellvertretung wie bisher nicht erlaubt, was angesichts der mannigfachen Erleichterungen - namentlich wegen Aufwand entstehen, kann doch neben dem Gemeindeschreiber oder der Gemeinde- schreiberin eine Stellvertretung (auch ad-hoc) für die Hilfeleistung bestimmt werden. Elektronische Stimmabgabe (E-Voting, § 15) ial und Stimmabgabe (§§ 8 - 15) Stimmmaterial (§ 8) Das geltende Recht enthält an verschiedenen Stellen Vorschriften über das Stimm- material, so insbesondere in den §§ 13 ff. und in § 33. Der Entwurf
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1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind und dass ausserdem der Gemeindeautonomie ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Insgesamt werden die Chancen einer Beschwerde gegen die geltende Wahl- kreis Behinderte ihr Stimmrecht mit Hilfe des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiberin oder deren Stellvertretung ausüben können. Demgegenüber vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Funktion ebenso (Vorlage Nr. 1300.1 – 11641) ausführlich beschrieben. Auf eine Wiederholung wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. Es geht darum, das WAG einer Totalrevision zu unterziehen. Daneben gilt es auch, mehrere
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2224.1 - Antwort des Regierungsrates
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Februar 2013 Am 22. Januar 2013 reichte Kantonsrat Kurt Balmer, Risch, eine Kleine Anfrage ein. Er stellt aufgrund der neusten Übersicht über die hängigen Geschäfte des Kantonsrates vom 1. Januar 2013 fest
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2093.1a - Beilage
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uftrag Stellung nehmen. Aus diesem Grunde wurde von verschiedenen Seiten der Vorschlag gemacht, dass die Par- lamente zum mehrjährigen Leistungsvertrag und zur Berichterstattung nicht Stellung neh- men der Ver- nehmlassung wurde diskutiert, den mehrjährigen Leistungsauftrag den Parlamenten zur Stellungnahme vorzulegen. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung scheint eine sol- che Lösung wenig praktikabel IFHK ist zudem ein wichtiges Organ zur Koordination zwischen den Parlamenten in Bezug auf die Stellungnahme zum mehrjährigen Leistungsauftrag. Zu den Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Steueru
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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anderen Behörde einen Auftrag erteilt, bei der Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe sowie bei Stellungnahmen und Vernehmlassung im Rahmen von hängigen Verfahren. Die kon- krete Ausgestaltung sowie die Frage unterbreiten. Der Regierungsrat hat die Anfrage der JPK geprüft und dazu am 8. N o- vember 2011 Stellung genommen (vgl. Beilage). Das Schreiben enthält unter anderem eine S i- tuationsanalyse zu den Aufgaben Verwaltungsstrei t- sachen regelt. Gemäss § 12 VRG gilt das Untersuchungsprinzip; d.h. die Behörden stellen den Sachverhalt von Amtes wegen fest. Dazu können nach § 13 Abs. 1 VRG Parteien und Drittpe r- sonen